Dienstag, 10. Juni 2014

Neues Widerrufsrecht 2014: Übersicht für alle Händler - Wer benötigt welche Dokumente

Alle Händler benötigen zum 13.06. eine komplett neue Widerrufsbelehrung

Foto:   Windorias - pixelio.de

So langsam wird es hektisch, bei eRecht24 treffen täglich unzählige Anfragen zum neuen Widerrufsrecht 2014 ein. eRecht24 hat deshalb auf Wunsch vieler Nutzer eine Übersicht erstellt die zeigt, welche Unterlagen Sie ab dem 13.06.2014 für welche Plattform (Shop, eBay, Amazon, Dawanda) usw. ändern müssen.

Wichtig: Die EINE Widerrufsbelehrung für alle Shops gibt es nicht mehr. Jede Widerrufsbelehrung muss individuell nach bestimmten Vorgaben des Händlers erstellt werden. Als Händler müssen Sie vorher klären:
  • Wer trägt die Rücksendekosten, Sie oder der Kunde?
  • Liefern Sie alle Bestellungen immer in einem Paket oder auch in Teillieferungen?
  • Verkaufen Sie nur Waren oder auch digitale Güter?
  • Kann der Kunde den Widerruf online auf Ihrer Seite erklären?
  • Verwenden Sie eine abweichende Rücksendeadresse bei Widerruf?
  • Haben Sie nur Paketlieferung oder auch Speditionsware?
Je nachdem wie Sie diese Fragen beantworten muss dann eine entsprechende Widerrufsbelehrung erstellt werden.