Donnerstag, 14. Februar 2019

Das Internet in Europa wird kaputt gefiltert

eco: „Letzte Chance auf ein faires europäisches Urheberrecht wird verspielt“

 


Die EU Trilog-Verhandlungen zum Urheberrecht wurden soeben beendet: Die geplante Reform zum EU-Urheberrecht steht damit kurz vor dem Abschluss.

Dazu sagt der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V, Oliver Süme: „Wir haben lange für ein modernes Urheberrecht gekämpft, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Bedauerlicherweise wurde die Chance für ein digitaltaugliches Urheberrecht nicht genutzt und die zahlreichen kritischen Stimmen gegen ein europäisches Urheberrecht inklusive Uploadfilter und Leistungsschutzrecht wurden ignoriert. Statt eines fairen Interessenausgleichs haben sich die protektionistischen Bestrebungen durchgesetzt und damit letztlich eine Benachteiligung digitaler Dienste und Geschäftsmodelle. Damit setzt Europa ein klares Zeichen und sagt: Nein zu Innovation und zum technischen Fortschritt. Das novellierte Urheberrecht wird damit zum Hemmnis für die Digitalisierung in Europa“ Mehr als 4,7 Millionen Bürger haben #saveyourinternet, die bisher größte Petition in Europa, gegen die geplante Urheberrechtsreform unterschrieben.

Europäisches Leistungsschutzrecht wird zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden


Ein europäisches Urheberrecht einzuführen, das sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht: „Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird, es wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem wird ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden.“, so Süme.

Nach Artikel 13 des neuen Urheberrechts werden Plattformbetreiber – an den Regelungen der E-Commerce Richtlinie vorbei – außerdem unmittelbar für Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten verantwortlich. In der Konsequenz müssen Unternehmen jetzt verhindern, dass Internetnutzer/innen potenziell urheberrechtlich geschütztes Material hochladen – oder vorsichtshalber alle verfügbaren Lizenzen erwerben; eine Unmöglichkeit. Deshalb müssen sie Upload-Filter installieren, die Urheberrechtsverstöße automatisch erkennen sollen. „Die Infrastruktur für diese Uploadfilter müssen erst entwickelt werden, wir sprechen hier von immensen Kosten. Geld, das insbesondere kleinere Plattformen und Start-ups nicht aufbringen können und die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für junge Betriebe verdienen diese Bezeichnung nicht.“

Deutschland hatte ursprünglich eine Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das hatte Frankreich jedoch abgelehnt. „Deutschland ist in den Verhandlungen buchstäblich umgekippt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig abzulehnen ist. Den Worten der Bundesregierung müssen nun auch Taten folgen, Deutschland sollte sich auf EU-Ebene klar gegen die Einführung dieses unverhältnismäßigen Instruments aussprechen“, fordert Süme.

Der Entwurf der im Trilog erzielten Übereinkunft muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden. eco fordert sowohl die deutsche Regierung als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einem Umdenken auf – im Sinne der Internetnutzer/innen sowie der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft.

Mittwoch, 6. Februar 2019

Das ist neu im Digitaljahr 2019

Preisobergrenzen für Telefongespräche | Aus für iTAN-Liste | Geoblocking wird abgeschafft  | Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte




Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.

EU-weite Preisobergrenzen für Telefongespräche


Seit 2017 gelten in der EU bereits einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte Roaming. Im kommenden Jahr sollen auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU gleiche Preisobergrenzen bekommen. Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch 6 Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai 2019 gültig sein, zuvor muss der Rat der EU noch formal zustimmen.

Aus für die iTAN-Liste


Nummern durchstreichen auf Papierlisten - was lange Zeit zum Online-Banking dazugehörte, wird im kommenden Jahr abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen. Die Liste bestand aus zuvor generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung im Online-Banking eingesetzt wurden. Die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sieht vor, dass im Online-Banking eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden muss, um beispielsweise elektronische Zahlungsvorgänge auszulösen. Nutzer müssen sich demnach über zwei Faktoren authentifizieren. 

Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte


Zu Beginn des kommenden Jahres soll auf EU-Ebene der Cybersecurity Act verabschiedet werden. Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller ihre IT-Produkte freiwillig zertifizieren lassen können, um die Sicherheit der Produkte transparent zu machen. Das jeweilig zu gewährleistende Sicherheitsniveau soll in den Vertrauenswürdigkeitsstufen „niedrig“ „mittel“ oder „hoch“ angegeben werden. Hersteller sollen dann über einer Art Beipackzettel Auskunft über die IT-Sicherheit ihrer Produkte geben.

Geoblocking wird abgeschafft


Eine neue EU-Verordnung bewirkt schon seit Anfang Dezember 2018, dass Verbraucher nun besser im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. Deswegen ist jetzt z.B. das Sperren von Seiten, wenn der Kunde aus dem EU-Ausland zugreift, nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Nutzer von Online-Shops auch nicht mehr automatisch auf die jeweils nationale Seite umgeleitet werden, wenn sie die Shop-Seite über eine Adresse im EU-Ausland aufrufen. Die Händler müssen in diesem Fall aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten – nicht auch die Lieferung. Im Zweifel muss der Kunde die Lieferung also selbst organisieren oder die Ware abholen.

Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler


Zum 1. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Danach können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen für eine entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, wenn Händler ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, wenn sie von ihren Händlern einen Nachweis über die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen können.