Donnerstag, 27. April 2017

Tipps zum Umgang mit dem Handy am Arbeitsplatz

Dienst ist Dienst


Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/chajamp - Fotolia
Viele Dinge sind per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. 
Arbeitnehmer sollten allerdings wissen, wann sie ihr Handy für private Zwecke nutzen dürfen.

Kurz schauen, wie der Lieblingsverein gespielt hat, schnell das supergünstige Hotel für den nächsten Urlaub buchen oder einfach nur eine WhatsApp verschicken: All das ist per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diese kurzen Auszeiten verbieten? "Der Arbeitnehmer wird für seine Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit bezahlt und nicht für die Durchführung privater Angelegenheiten und somit auch nicht für das private Surfen im Internet. Aufgrund dessen darf der Arbeitnehmer grundsätzlich während der Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen, da er - außerhalb der Pausen - seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen hat", erklärt Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen.

Private Telefonate nur in Notfällen


Manchmal geht es nicht anders: Eingeschränkte Sprechzeiten machen es oft unmöglich, erst nach Dienstschluss Arzttermine zu vereinbaren. "In dringenden Notfällen ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, ausnahmsweise privat während der Arbeitszeit zu telefonieren", so Weidenthaler. Dies gelte aber nur dann, wenn das Telefonat unaufschiebbar sei, etwa wenn ein dringender Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden könne: "Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall die Verpflichtung, ein solches privates Telefonat zu dulden, wobei der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelte. Ansonsten, so Weidenthaler, sei die private Handynutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich ein Abmahnungsgrund, da der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletze. 

Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die private Handynutzung während der Arbeitszeit duldete, müsse er vor Ausspruch einer Abmahnung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er die private Nutzung künftig nicht mehr dulde.

Absolutes Handyverbot zulässig


Um Konflikte rund um die Handynutzung zu vermeiden, sind einige Arbeitgeber dazu übergegangen, ein striktes Handyverbot am Arbeitsplatz zu erteilen. "Nach derzeitiger Rechtsprechung ist der Arbeitgeber berechtigt, ein generelles Handyverbot auszusprechen. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht steht zwar noch aus, aber es ist zu erwarten, dass es ein striktes Handyverbot für zulässig erachten wird", so Weidenthaler. 

Der Arbeitgeber könne aber nicht verlangen, dass ein Smartphone oder ein Handy vor Arbeitsbeginn abgegeben werde: "Dies würde in unzulässiger Art und Weise in die Eigentumsrechte des Arbeitnehmers eingreifen."

Handys dürfen nicht an den Firmen-PC


Das Smartphone wird heute als Kamera, Unterhaltungs- oder auch Speichermedium genutzt. Viele Arbeitnehmer sind deshalb geneigt, ihr Smartphone ab und zu an den Firmenrechner anzuschließen, um Bild-, Musik- oder Textdateien herauf- oder herunterzuladen. 

Davon rät Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen ab: "Der Arbeitnehmer darf sein Handy nicht an den Firmen-PC anschließen, um Fotos oder Dateien zu übertragen. Schließlich ist der Firmen-PC Eigentum des Arbeitgebers und darf nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für private Dinge genutzt werden." 

Zudem berge der Datentransfer das Risiko, dass auf diese Weise gegebenenfalls Viren auf den Firmen-PC gelangen könnten.

Mittwoch, 19. April 2017

Botfrei warnt vor Phishing-SMS

Gefälschte SMS stammen angeblich von GMX, der Link führt jedoch auf eine Phishing-Website



Zahlreiche Nutzer in Deutschland erhalten zurzeit gefälschte SMS. Diese geben vor, sie stammen vom Freemailing-Anbieter GMX. Doch tatsächlich verbreiten Cyberkriminelle zurzeit massiv diese Kurznachrichten mit dem Ziel, Nutzernamen und Passwörter für das E-Mail-Konto der Kunden auszuspionieren. Einen Hinweis darauf, dass hier Cyberkriminelle am Werk sind, liefern unter anderem die Rechtschreibfehler im SMS-Text: „Ihr Konto wurde im Prufungsprozess nicht freigegeben, Um die Aussetzung zu vermeiden melden Sie sich bitte bei Ihrem Konto an: hxxp://anmelden.gmx-dc.com/“

„Alle Nutzer solcher Dienste sollten kritisch sein und solche Aufforderungen genau prüfen“, warnt Peter Meyer. Er ist Leiter Cyber Security Services im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und verantwortlich für das Anti-Botnet-Beratungszentrum Botfrei. „Nutzer sollten niemals auf einen Link klicken, der ihnen irgendwie verdächtig vorkommen“. Neben dem Verlust persönlicher Daten droht auch die Gefahr einer Infektion mit Schadsoftware.

Aufmerksame Nutzer sind der beste Phishing-Schutz


„Cyberkriminelle konzentrieren sich verstärkt auf Smartphone-Nutzer, wie die aktuelle Phishing-Welle zeigt“, sagt Meyer. Die Nutzer gelangen direkt aus der SMS hinaus auf die gefälschte Website mit der Aufforderung, hier ihre Login-Daten einzugeben. „Der beste Schutz vor Spam- oder Phishing-SMS ist ein aufmerksamer Nutzer, der solche Nachrichten bei geringsten Zweifeln einfach löscht“, sagt Meyer. Sicherheit bietet auch eine 2-Faktor-Authentifizierung, die von immer mehr Online-Services angeboten wird. Nutzer sollten sich, wo es geht, für diese doppelte Verifizierungsmethode entscheiden.

Opfer sollten ihr GMX-Passwort sofort ändern


Nutzer, die Opfer einer Phishing-Attacke wurden, sollten sich umgehend in ihrem echten Nutzerkonto anmelden und das Passwort ändern. Zusätzlich sollten sie darauf achten, ob die Cyberkriminellen in der Zwischenzeit Weiterleitungen eingerichtet haben. Wir raten Nutzern zudem zu überprüfen, ob sie die Kombination aus E-Mail-Adresse und Passwort auch in anderen Online-Services nutzen. Gegebenenfalls sollten sie auch bei Facebook oder in Shops wie Amazon ihre Login-Daten ändern.

Weitere Information zum wirksamen Schutz vor Phishing gibt es unter https://wiki.botfrei.de/Phishing. Botfrei ist ein Service von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Freitag, 14. April 2017

Sechs von zehn Nutzern steuern ihr Smartphone per Spracheingabe

Das Smartphone gehorcht aufs Wort



Telefonieren, texten, surfen – und die digitale Technik gehorcht aufs Wort: Sechs von zehn Nutzern (59 Prozent) steuern ihr Smartphone per Spracheingabe. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom. 

Das Smartphone freihändig auf Zuruf zu bedienen wird demnach immer beliebter. Im Vergleich zum Vorjahr (52 Prozent) stieg der Wert um 7 Prozentpunkte. „Das Smartphone ist ein Wegbereiter für digitale Sprachassistenten, die mit jeder Anfrage dazulernen und immer besser werden. Das ermöglicht viele zusätzliche Anwendungen wie zum Beispiel die Steuerung des vernetzten Zuhauses“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. 

Am populärsten ist die Sprachsteuerung unter jungen Smartphone-Nutzern. Sieben von zehn (70 Prozent) der 14- bis 29-Jährigen setzen sie ein, jeweils sechs von zehn sind es bei den 30- bis 49-Jährigen (60 Prozent) und 50- bis 64-Jährigen (58 Prozent). In der Altersgruppe 65 plus nutzen immerhin schon drei von zehn Personen (28 Prozent) die Spracheingabe.

Am häufigsten kommt die Sprachsteuerung beim Telefonieren zum Einsatz

Gut drei Viertel (76 Prozent) nutzen sie zum Anrufen von Kontakten. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) verfasst darüber Textnachrichten und knapp jeder Dritte (31 Prozent) startet so Suchanfragen beziehungsweise Internetrecherchen. Jeder Fünfte (20 Prozent) nutzt die Spracheingabe für Übersetzungen, gut jeder Sechste (18 Prozent) zum Navigieren beziehungsweise für die Routenplanung und jeder Zehnte (10 Prozent) zum Starten von Programmen oder Apps.

Aus Nutzersicht bietet diese Form der Bedienung viele Vorteile

„Die Sprachsteuerung bringt Komfort, Geschwindigkeit und Effizienz. Der Durchschnittsnutzer kann 150 Wörter pro Minute sprechen, aber nur 40 Wörter pro Minute tippen“, sagt Rohleder. 
Durch die Vernetzung mit weiteren intelligenten Geräten werde die Sprachsteuerung über das Smartphone hinaus eine immer größere Rolle spielen. Das zeige auch die zunehmende Verbreitung digitaler Sprachassistenten für das heimische Wohnzimmer, die von verschiedenen Anbietern erhältlich sind. Auf Zuruf informieren die Assistenten etwa über das Wetter, suchen die passende Bahnverbindung für die nächste Reise oder lesen Wikipedia-Einträge vor. 
Künftig werden sich über die intelligenten Lautsprecher auch Haushaltsgeräte wie Lampen, Musikanlage, Heizung und Waschmaschine per Sprachbefehl steuern lassen. Rohleder: „Die Technologie hat das Potenzial, die Haushalte zu erobern und den Alltag in den eigenen vier Wänden spürbar zu erleichtern.“
Hinweis zur Methodik: 

Grundlage der Angaben ist eine Befragung, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.011 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 836 Internet- und 757 Smartphone-Nutzer. Die Umfrage ist repräsentativ.

Samstag, 8. April 2017

Sicheres Online-Shopping ist nun auch über das Girokonto möglich

Beim Bezahlen bestmöglich geschützt


Foto: djd/BVR/Getty
Rund 54 Millionen Bundesbürger shoppen regelmäßig online:
Mit den in Deutschland gebräuchlichen Online-Bezahlsystemen sind Daten und Zahlungsvorgänge bestmöglich geschützt.


Bequem, einfach, rund um die Uhr: 96 Prozent der Bundesbürger gaben Ende 2016 bei einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom an, in den vergangenen zwölf Monaten etwas im Internet gekauft oder gebucht zu haben. Fünf Prozent kaufen täglich im Web ein, je 15 Prozent einmal oder mehrmals pro Woche. Der Haken an der Sache: Immer noch fürchten viele Online-Käufer, beim Bezahlen Betrügern in die Hände zu fallen. Vor allem die Preisgabe sensibler Daten wie etwa der Kontonummer bereitet Bauchschmerzen. Die Sorgen sind im Regelfall unbegründet, denn zumindest mit den in Deutschland gebräuchlichen, modernen Online-Bezahlsystemen sind die eigenen Daten und Zahlungsvorgänge bestmöglich geschützt.

Direkt und sicher vom Girokonto bezahlen


Die Volksbanken und Raiffeisenbanken etwa haben gemeinsam mit fast allen deutschen Privatbanken und den Sparkassen speziell für den deutschen Markt das Online-Bezahlverfahren "paydirekt" entwickelt. Dabei bezahlt der Online-Käufer ohne Umwege direkt von seinem Girokonto, kein Dritter ist wie bei anderen Verfahren zwischengeschaltet. "Die sensiblen Kontodaten bleiben vollständig bei der eigenen Bank, reisen nicht um die Welt und werden auch nicht an andere weitergegeben. Nicht einmal der Onlinehändler bekommt die Kontodaten zu sehen, die Zahlungsabwicklung erfolgt einzig und allein durch die Bank", erklärt Ralf-Christoph Arnoldt vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

An diesem Bezahlverfahren kann jeder Verbraucher mit einem onlinefähigen Girokonto teilnehmen. Er muss sich lediglich beim Online-Banking anmelden, um das Bezahlsystem kostenlos freizuschalten. Nach der Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts sowie der Bestätigung einer Online-Banking-TAN kann es losgehen. "Danach kann man in jedem Onlineshop, der das neue Verfahren anbietet, das Bezahlverfahren anwählen und die Rechnung bezahlen. Der Einkauf wird sofort bestätigt, der Betrag direkt vom Girokonto abgebucht", so Arnoldt. Mehr Informationen gibt es etwa unter www.bvr.de.

Was passiert, wenn der Händler nicht liefert?


Viele Online-Shopper befürchten trotz der Sicherheit des Bezahlsystems, dass sie Opfer von Betrügern werden könnten. Was ist etwa, wenn man schon bezahlt hat und der Händler liefert nicht? "Das Bezahlsystem arbeitet zum einen nur mit Online-Händlern zusammen, die vorab überprüft wurden. Zudem gibt es einen Käuferschutz, der ab der Kontobelastung 30 Tage lang gilt", so Arnoldt. Könne der Händler nicht nachweisen, dass er die Ware verschickt hat, bekomme der Käufer automatisch und unbürokratisch sein Geld zurück. Auch nach dem Zurücksenden einer Ware werde das Geld auf das Girokonto zurückgebucht.

Bezahlen mit Komfort und Sicherheit


So funktioniert das Bezahlen von Online-Käufen über eine mit dem Girokonto verknüpfte Lösung:

  • Im Online-Shop wählt man beispielsweise "paydirekt" als das Bezahlverfahren aus, mit dem man den Kauf abschließen will.
  • Dann gibt man Benutzernamen und Passwort ein, um die Zahlung auszulösen. In Ausnahmefällen ist aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche TAN-Eingabe erforderlich.
  • Nun erhält man eine Übersicht über die Zahlung, die man mit einem Klick   bestätigt, um den Kauf abzuschließen.
  • Der bewährte Sicherheitsstandard der Banken garantiert die Sicherheit der   Zahlungsabwicklung und der Kontodaten, diese bleiben bei der Bank.

Mehr Informationen zum sicheren, schnellen und einfachen Online-Bezahlen gibt es unter www.bvr.de.