Montag, 26. Mai 2014

eBay: Nach Hackerangriff sollen alle Nutzer ihre Passwörter ändern

Achtung Datenklau

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de  

Mehr als 145 Millionen eBay-Nutzer sind vom Hackerangriff auf die Internethandelsplattform vom Datendiebstahl betroffen. eBay ruft seine Nutzer auf, umgehend die Passwörter zu ändern, denn auch diese wurden zusammen mit den persönlichen Daten entwendet.

Passwörter wurden vermutlich nicht geknackt

Ein eBay-Sprecher erklärt gegenüber der Süddeutschen.de, dass bisher keine Indizien gefunden wurden, dass die Passwörter geknackt wurden. eBay verschlüsselt Passwörter mit einer relativ sicheren Verschlüsselungstechnik, die sich Salt & Hash nennt. Die Angreifer haben durch den Hackerangriff jedoch dazu die Kundennamen, Wohnadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten entwendet. Zahlungsinformationen sowie PayPal-Daten befinden sich auf anderen Servern und sind laut eBay nicht vom Hack betroffen.

Donnerstag, 22. Mai 2014

Facebook: Haftstrafe nach volksverhetzenden Facebook-Postings

Menschenverachtender Kommentar auf Facebook

Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

Trotz Nutzung eines Pseudonyms konnte ein Mann aus Emden, der rassistische Sprüche auf Facebook verbreitete, gefasst werden. Nun wurde der Mann zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er sich der Volksverhetzung nach §130 StGB schuldig gemacht hat.

Internetforen werden stichprobenartig überprüft

Auf einer Facebookseite kommentierte der 34-jährige Emdener zum Thema Asylbewerber mit einen rassistischen Posting, der lautete: "Welche Fachkräfte? Abschieben. Oder Zyklon B. Hat vor 75 Jahren auch geholfen“. 


Samstag, 17. Mai 2014

Drohen Geldstrafen für Warnung vor Blitzern?

Radarfallen: Drohen Geldstrafen für Warnung vor Blitzern auf Facebook?

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

In Deutschland ist es üblich, dass Radiosender Autofahrer vor Radarfallen warnen. Was hier erlaubt ist, wird in der Schweiz mit hohen Geldstrafen belegt. Weil eine Schweizerin öffentlich auf Facebook vor einer Radarfalle warnte, musste sie 800 Euro für das Vergehen bezahlen.


Öffentlich vor behördlichen Kontrollen warnen ist verboten


Im Straßenverkehrsgesetzt heißt es, dass „mit einer Buße bestraft wird, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr warnt.“ 

Donnerstag, 15. Mai 2014

Hacker aus dem Untergrund in die Chefetage

Mein Lesetipp


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Sind Bestellungen und Retouren bald mit privaten Paketkästen möglich?

Jetzt gibt es neben dem Briefkasten auch den privaten Paketkasten

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Etwa 9 Millionen Pakete und Päckchen werden täglich durch Paketzusteller ausgeliefert. Ein hoher Anteil der Sendungen sind Bestellungen aus Internet-Shops und Versandhandels-Plattformen. Damit Kunden noch einfacher ihre bestellten Waren erhalten oder aber auch umtauschen können, stellt die Deutsche Post seit Montag private Paketkästen zum Mieten oder Kaufen zur Verfügung.

Ein eigener Paketkasten vor der Haustür


Damit Kunden ihre Pakete schneller zugestellt bekommen, auch wenn diese oder Nachbarn das Paket nicht persönlich annehmen können, bietet die Deutsche Post seit Montag ein neues Angebot für Kunden in ganz Deutschland an. Ab sofort kann jeder einen eigenen Paketkasten mieten oder kaufen und bei sich vor der Haustür aufstellen lassen. Das Angebot richtet sich an Bewohnern von Mehrfamilienhäusern sowie an Eigenheimbesitzer.


Montag, 5. Mai 2014

Online Shops: Gilt das Widerrufsrecht in Shops auch für Unternehmen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Verbrauchern bei Käufen in Onlineshops ein sogenanntes Widerrufsrecht ein.

Doch gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmen?

Foto: Tony Hegewald - pixelio.de

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Verbrauchern bei Käufen in Onlineshops ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Innerhalb einer 14-tägigen Frist können die Kunden die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Doch gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmen? Diese Frage hat das Amtsgericht München beantwortet.

Physiotherapeut bestellt im Onlineshop eine Waschmaschine


Ausgangspunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Bestellung eines Physiotherapeuten in einem Onlineshop. Bei der Bestellung einer Waschmaschine verwendete der Kunde die E-Mail-Adresse seiner Praxis und gab u.a. als Kundeninformation „Physiotherapiepraxis“ samt dazugehöriger Anschrift an. 

Als Lieferadresse wählte er allerdings seine Privatanschrift. Außerdem bezahlte er den Rechnungsbetrag von seinem privaten Konto. In der Folgezeit wurde die Waschmaschine an den Kunden geliefert.



Freitag, 2. Mai 2014

Vorsicht Falle: So zocken Kriminelle Facebook-Nutzer mit falschen Profilen ab

Kriminelle haben sich einen neuen Trick einfallen lassen, mit dem sie Facebook-Nutzer relativ einfach um ihr Geld bringen. Dazu brauchen sie nur eine Handynummer und die Zusendung eines Zahlencodes.

Foto: Gerhard W. Kluge (gwk)

So funktioniert der Betrug

Die Kriminellen legen ein gefälschtes Profil an oder hacken direkt das Profil eines Facebook-Freundes. Dann senden sie dem Betroffenen eine Nachricht mit der Frage nach der Handynummer. Eine Mutter wurde beispielsweise mit dem Account einer Freundin ihrer Tochter angeschrieben, so dass diese denken musste, dass sie möglicherweise in Not ist und Hilfe braucht. Anschließend senden die Kriminellen einen Zahlencode via SMS und bitten darum, diesen Zahlencode über Facebook zuzusenden.
Zuvor hatten sich die Betrüger bei einem Online-Bezahldienst mit der Handynummer der Betroffenen und dem Zahlencode bei einem Bezahldienst angemeldet und konnten nun auf Kosten der Mutter im Internet einkaufen. Als man der Mutter weitere Zahlencodes zusendete, wurde sie misstraurisch und bestand auf einen Anruf. Daraufhin erhielt sie per SMS seltsame Nachrichten, die im schlechten Deutsch verfasst wurden. Erst dann wurde ihr klar, dass sie möglicherweise auf einen Trick hereingefallen war.

Auf den Schaden bleiben die Betroffenen sitzen