Freitag, 19. Juni 2015

Start-ups: Persönliche Gründe sind bei der Standortwahl entscheidend

Gründer legen Wert auf Nähe zu Freunden und Lebensqualität


Bei der Wahl des Standorts für ihr Start-up lassen sich Gründer vor allem von persönlichen Faktoren wie der Nähe zu Freunden und zur Familie sowie der Lebensqualität vor Ort leiten. 

Daneben spielen aber auch die Infrastruktur und die Personalsituation eine bedeutende Rolle. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 200 Start-up-Gründern. 

Demnach haben bei acht von zehn Gründern (80 Prozent) persönliche Gründe eine zentrale oder wichtige Rolle bei der Standortwahl gespielt. 

Für rund zwei Drittel (65 Prozent) war die Infrastruktur vor Ort von hoher Bedeutung, also etwa die Verkehrsanbindung oder die Verfügbarkeit von schnellen Breitbandanschlüssen. 

Jeweils rund sechs von zehn Gründern haben großen Wert auf die Lebensqualität (61 Prozent) in puncto Freizeitmöglichkeiten oder kulturellem Angebot gelegt sowie auf die Verfügbarkeit, Qualifikation und Kosten von Personal (60 Prozent). 

Start-up-Gründer treffen anders als Großunternehmen eine Standortentscheidung, die eng mit ihrer Person verknüpft ist


„Start-up-Gründer treffen anders als Großunternehmen eine Standortentscheidung, die eng mit ihrer Person verknüpft ist. Für Städte und Regionen, die sich um Start-ups bemühen, bedeutet das, dass Freizeit- und Kulturangebote ähnlich wichtig sind wie schnelle Internetverbindungen und gut ausgebildete Fachkräfte“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz. Für rund jedes zweite Start-up spielt ein entsprechendes Netzwerk mit Veranstaltungen oder Gründerstammtischen (49 Prozent) eine zentrale oder wichtige Rolle, ebenso die Qualität der Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Schulen (45 Prozent) sowie der Immobilienmarkt mit Verfügbarkeit und Kosten von Gewerberäumen (44 Prozent). 

Nur rund jeder dritte Gründer hat seine Entscheidung vom Marktumfeld abhängig gemacht, also von Faktoren wie der Nähe zu Kunden und Lieferanten (38 Prozent), der Nähe zu Investoren (34 Prozent) oder lokalen bzw. regionalen Förderprogrammen für Gründer (33 Prozent). Und gerade einmal 15 Prozent haben die Wahl des Standorts daran geknüpft, wie gut die Unterstützung durch Ämter ist oder wie gering die bürokratischen Hürden sind. „Wenn sich Politiker für bezahlbare Büroräume, gute Schulen und ein funktionierendes Gründer-Netzwerk einsetzen, dann ist das eine hervorragende Start-up-Hilfe und wirkt besser als ein weiteres kleinteiliges Förderprogramm vor Ort“, so Dietz. 

Auffällig sind deutliche regionale Unterschiede bei der Entscheidung für einen Standort


Für Berliner Gründer haben vor allem das Start-up Netzwerk und die Lebensqualität (je 76 Prozent) eine zentrale oder wichtige Rolle gespielt. Daneben sind die Personalsituation (73 Prozent) und erst an vierter Stelle persönliche Gründe (70 Prozent) entscheidend. 

In Hamburg spielt die Infrastruktur (85 Prozent) die größte Rolle, gefolgt von persönlichen Gründen (81 Prozent) und der Lebensqualität (77 Prozent). 

Wer dagegen in München gründet, der hat meist persönliche Gründe (92 Prozent) dafür, andere Faktoren wie die Infrastruktur (68 Prozent) oder die Personalsituation (60 Prozent) folgen erst mit deutlichem Abstand. Die Lebensqualität in der bayerischen Landeshauptstadt spielt mit 52 Prozent eine eher geringe Rolle für Startup-Gründer.

Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des BITKOM durchgeführt hat. Dabei wurden 227 Gründer von IT- und InternetStart-ups in Deutschland befragt

Dienstag, 16. Juni 2015

Kennen Sie schon Mietercasting?

mietercasting.de - die Online-Lösung für das Bestellerprinzip




Dating-Portale haben es vorgemacht, mietercasting.de zeigt, dass dieses Konzept auch für den Mietmarkt die optimale Lösung bietet. 2015 wird das Bestellerprinzip, der Horror vieler Vermieter und Makler, die Hoffnung aller Mieter, rechtskräftig. mietercasting.de ist die intelligente Online-Lösung, die die Branche der Wohnraumvermittlung revolutioniert.

Neue gesetzliche Regelungen erfordern neue Formate, die für jeden einfach anwendbare Alternativen aufzeigen. „mietercasting.de, das Dating-Portal für Traumimmobilien und Wunschmieter, bietet die Lösung“, so Michael Kiefer, CEO von mietercasting.de. mietercasting.de ist die erste Internetplattform, die seit Februar 2015 Mieter, Vermieter und - wenn gewünscht - Vermietprofis ganz einfach zusammenbringt.

2012 wurde mietercasting.de von dem Immobilienexperten Michael Kiefer gegründet. Die Idee hinter mietercasting.de entstammt dem Konzept der Nachfragemonetarisierung bei Dating-Plattformen. Vermieter suchen Mieter, Mieter suchen Immobilien. Um alle zusammenzubringen ist es veraltet, wenn Mieter darauf warten, dass ihre Traumwohnung eines Tages Ihnen in der Zeitung oder im Internet entgegen springt. Der Freude folgt schnell Frustration, wenn die Immobilie dann bereits vergeben ist.

In einem hart umkämpften Mietmarkt wie in Deutschland, in dem weit mehr Nachfrage als Angebot zur Verfügung steht, muss der Mieter die Initiative ergreifen und den Vermietern einen Schritt entgegen gehen. mietercasting.de ist keine weitere Listing-Plattform, auf der Immobilien angeboten werden.

Stattdessen steuert und begleitet mietercasting.der den Prozess, in dem Vermieter und Mieter zusammenfinden. Und unterstützt dabei beide Seiten mit geeigneten Dienstleistungen. Der bisher bekannte Prozess der Wohnraumvermittlung wird umgekehrt. Mietsuchende werden Vermietern (Eigentümer, Vermittler, Mieter auf Nachmietersuche) vorgeschlagen. Mietinteressenten inserieren gegen eine überschaubare Gebühr, abhängig von Art und Lage des Objekts, Ihre Immobiliengesuche. mietercasting.de bringt Mieter und Vermieter in innovativer Art und Weise zusammen. Und dabei bleiben die persönlichen Daten von Mieter und Vermieter so lange anonym, bis beide Seiten Ihre Daten für eine bestimmte Person freigeben.

Effizient und kostenlos zum Wunschmieter 


Bisher haben die Mieter den Makler gezahlt. Mit Einführung des Bestellerprinzips im Zuge des Wohnraumvermittlungsgesetzes wird so mancher Vermieter aus Kostengründen die Neuvermietung selbst in die Hand nehmen. mietercasting.de hat hier die passende Lösung. Der Vermieter bekommt auf mietercasting.de die Möglichkeit, den perfekten Mieter zu finden.

Vermieter geben auf mietercasting.de kostenlos die Objektdaten und Selektionskriterien zu Wunschmietern ein, um eine Übersicht über potentielle Mietinteressenten zu erhalten. Die Vorauswahl geeigneter Mietsuchender übernimmt ein Algorithmus. Er gleicht die Angaben beider Seiten ab und präsentiert die Kandidaten mit der größten Übereinstimmung. Der Vermieter hat die Möglichkeit, aus den ersten automatischen Vorschlägen seinen Wunschmieter zu selektieren.

Im nächsten Schritt können sich dann die Vermieter über Mietinteressenten näher informieren, ohne in Erscheinung zu treten. Ähnlich wie in einem Dating-Portal präsentieren sich hier Menschen und keine Objekte. Allerdings erhalten Vermieter zu diesem Zeitpunkt noch keine Anschrift und Nachnamen, denn Datenschutz muss oberste Priorität haben.

Gezielte Mietimmobiliensuche statt Massenbesichtigung 


Für Mietinteressenten bedeutet mietercasting.de eine enorme Erleichterung. Die Zeit der stundenlangen Immobiliensuche on- und offline, zahlreicher Besichtigungsmarathons, Fragebögen und schlimmstenfalls Massenbesichtigungen gehört mit meitercasting.de der Vergangenheit an. mietercasting.de meldet sich beim Mietinteressent, sobald der Vermieter eine passende Immobilie dem Mietsuchenden anbietet.

Zur Registrierung sind primäre Angaben zum Wunschobjekt, über die Höhe der Kaltmiete und die Email-Adresse ausreichend. Für eine weitaus geringere Gebühr, als Mieter es bisher mit der Provisionszahlung an Makler gewohnt sind, können Suchagenten mit unterschiedlicher Laufzeit angelegt werden.

Der Mietinteressent behält seine Daten in der Hand. Vermieter und Vermietprofis erhalten zunächst nur anonymisierte Profile, aus denen Sie geeignete Kandidaten auswählen können. Wenn der Mietsuchende an der Immobilie interessiert ist und seine Daten frei gibt, werden Name und Kontaktinformationen dem jeweiligen Vermieter oder Makler preisgegeben.

Vermietung als Bestseller trotz Bestellerprinzip 


Nicht alle Vermieter werden in Zukunft die Vermietung Ihrer Objekte selbst in die Hand nehmen. Expertenrat ist nach wie vor gefragt. Vermietprofis haben, ebenso wie Vermieter, mit dem 3 Nachfrageansturm der Mietinteressenten zu kämpfen. Hier kommt hinzu, dass ein Profi als Dienstleister auch eine Reaktion zeigen muss, um potentielle Kunden von morgen nicht zu verlieren. Vermietprofis haben mit mietercasting.de die Möglichkeit, viel Zeit und Geld zu sparen.

Das IDA Prinzip wurde eigens für Vermietprofis entwickelt. IDA steht für Image, Dienstleistung und Akquise. Mit dem IDA Prinzip von mietercasting.de sind die Vermietprofis unter den Immobilienmaklern optimal auf die Zukunft vorbereitet. mietercasting.de bietet Vermietprofis eine professionelle Vermietprofi-Imageseite verbunden mit einem Google-MyBusiness Profil. Damit zeigen Vermietprofis lokale Präsenz und Kompetenz. Mit mietercasting.de präsentieren sich Vermietprofis Ihrer Zielgruppe zum richtigen Zeitpunkt.







Samstag, 13. Juni 2015

Das Smartphone wird zum Reiseführer

Mit praktischen Apps fremde Städte erkunden und auch im Ausland unbeschwert surfen



In welcher Richtung liegt der Eiffelturm? Wo geht's zur nächsten Metrostation? Und welche Restaurants und Clubs sind gerade angesagt? In fremden Städten wird das Smartphone immer mehr zum digitalen Reiseführer: Man kann die Navigation nutzen, Fahrpläne online abrufen oder sich in Bewertungsportalen über kulturelle und gastronomische Angebote informieren. Allerdings: Fast alle Smartphone-Anwendungen, ob vorinstallierte Programme oder zusätzliche, gekaufte Apps, erfordern eine Online-Verbindung, um alle Funktionen bieten zu können. Eine Überraschung mit der nächsten Mobilfunkabrechnung müssen Touristen dennoch nicht befürchten. Mit passenden Tarifen und Optionen ist das Surfen im EU-Ausland heute so unbeschwert möglich wie zu Hause.

Social Media, Streaming und mehr unterwegs nutzen


In vielen Tarifen sind Datenpakete auch für das Surfen im Ausland bereits im monatlichen Betrag enthalten, ansonsten können Nutzer bei den meisten Anbietern passende Pakete dazu buchen. Das sorgt für Transparenz und Sicherheit bei den Kosten. Schließlich wird das Smartphone unterwegs nicht nur für die Navigation genutzt, sondern ebenso für den schnellen Nachrichtenaustausch über WhatsApp, Facebook und Co., für Chats oder auch zum Streamen der Lieblingsmusik am Abend im Hotel. Dazu gibt es beispielsweise bei O2 eine EU-Roamingflat, die in den All-in Blue L-, XL- oder Premium-Tarifen automatisch enthalten ist.

Vor Reiseantritt gut informieren


Eine Alternative sind einzeln buchbare Datenpakete, etwa 50 Megabyte für 1,99 Euro pro Tag. Wenn sich das Kontingent dem Ende neigt, erhält der Nutzer automatisch eine SMS. Der Preisrechner auf www.o2online.de gibt weitere Informationen. Auch andere Anbieter (zum Beispiel "Das Mobilfunkkaufhaus") halten passende Pakete bereit: Für Kunden von Base etwa eignet sich die EU-Reiseflat. Die Option ist zu den All-in-Tarifen zubuchbar und bietet eine unbegrenzte Datennutzung und Telefonieren nach Deutschland für drei Euro monatlich. Das EU-Reisepaket Woche wiederum eignet sich für Kunden, die nur für kurze Zeit im Ausland sind. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich frühzeitig vor Reiseantritt über die verschiedenen Pakete und Möglichkeiten beim eigenen Anbieter zu informieren.

"Augmented Reality" lotst zur nächsten Sehenswürdigkeit


Denn gerade Funktionen wie die Navigation, die im Fußgängermodus beim Sightseeing praktisch sind, erfordern eine permanente Netzverbindung. Dasselbe gilt für Apps, die gleich mehrere gedruckte Reiseführer ersetzen können. Sie halten Tipps, umfassende Informationen zu Sehenswürdigkeiten und ebenfalls Stadtpläne bereit. Besonders angesagt ist die sogenannte "Augmented Reality": Dabei gehen die Anwendung auf dem elektronischen Gerät und die Realität scheinbar fließend ineinander über. Richtet der Nutzer beispielsweise die Kamera des Smartphones auf eine Sehenswürdigkeit, wird sie von der App automatisch erkannt und alle wichtigen Informationen zu dem jeweiligen Gebäude werden eingeblendet. Lästiges Suchen wird damit überflüssig - und es bleibt mehr Zeit, den Urlaub und die fremde Stadt zu genießen.

Genug Power für lange Tage


Einen ganzen Tag lang durch eine fremde Stadt navigieren: Da geht so mancher Smartphone-Akku mit der Zeit in die Knie. Damit die Energie möglichst lange reicht, können Nutzer Funktionen wie automatische Updates oder die Displaybeleuchtung unterwegs deaktivieren. Ebenfalls wichtig: In Gebäuden mit schlechtem Empfang zahlt es sich aus, zwischenzeitlich in den Flugmodus zu wechseln - so sucht das Gerät nicht fortwährend nach einer Netzverbindung. Die Alleskönner sind zudem ein beliebtes Diebesgut. "Daher sollte man stets ein gutes Auge auf das Gerät haben", sagt Jörg Borm von Telefónica. "Für den Fall der Fälle ist es sinnvoll, die Nummer des jeweiligen Anbieters griffbereit zu haben, über die sich die Karte bei einem Diebstahl sperren lässt."

Mittwoch, 10. Juni 2015

Rechtstipps zum Thema "Online-Streaming"

Legal oder illegal?


Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/gzorg-Fotolia
Mit ein paar Klicks landet der angesagte Hollywood-Blockbuster heute auf dem eigenen Bildschirm, niemand muss sich dafür mehr eine DVD besorgen. Aber ist das alles auch legal?


Wer den neuesten Hollywood-Blockbuster lieber auf der heimischen Couch als im Kino sehen will und über eine schnelle Datenleitung verfügt, hat es heute ganz leicht: Mit ein paar Klicks landet der angesagte Streifen auf dem eigenen Bildschirm, niemand muss sich dafür mehr eine DVD besorgen. Dabei hat der Filmfreund zwei Optionen: Entweder er nutzt legale, aber kostenpflichtige Streaming-Plattformen (wie etwa Netflix oder Amazon) - oder er bedient sich auf völlig kostenlosen Online-Portalen. Aber ist Letzteres eigentlich erlaubt?

Rechtslage ist noch nicht geklärt


"Grundsätzlich handelt es sich bei Kinofilmen um urheberrechtlich geschützte Werke. Da die Verbreitung auf kostenlosen Online-Portalen gegen den Willen der Rechteinhaber geschieht, begeht der Zuschauer hier grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung", erklärt Fabian Rüsch, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz aus der Kanzlei Brozat, Rüsch, Matheja. Dennoch gingen das Bundesjustizministerium und auch ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Nutzer solcher Angebote nicht illegal handele, weil die kurzfristige Speicherung des Films nicht als "urheberrechtswidrige Vervielfältigung" beurteilt werden könne. "Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen eines Strafverfahrens allerdings die gegenteilige Auffassung vertreten. Die Rechtslage ist gerichtlich also noch nicht geklärt", warnt Rüsch.

Geteilter Film - doppeltes Vergehen?


Während man beim Online-Streaming Filme, Musik und Serien lediglich anschaut beziehungsweise anhört, gehen sogenannte Filesharing-Plattformen noch einen Schritt weiter: Auf derartigen Tauschbörsen im Internet lädt der Nutzer die Daten nicht nur herunter, sondern auch hoch und stellt sie damit gleichzeitig anderen zur Verfügung. Hiervon sollte man sich am besten ganz fernhalten: "Soweit der Stream urheberrechtlich geschützt ist, verletzt dies in jedem Falle das Urheberrecht und ist damit illegal. Es droht eine teure Abmahnung", so Fabian Rüsch.

Dass Urheberrechtsverletzungen längst nicht mehr zu den Kavaliersdelikten zählen und mittlerweile häufig geahndet werden, ist bekannt. Doch wie sollte man sich am besten verhalten, wenn eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung ins Haus flattert? "Betroffene sollten eine Abmahnung weder leichtfertig akzeptieren noch ignorieren, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht", rät Rüsch zu einem besonnenen Vorgehen. Am besten sei es, sich qualifizierten Rat, etwa durch einen Rechtsanwalt, einzuholen.

Darf man Musikvideos speichern?


Viele Musiker stellen ihre Musikvideos auf YouTube und anderen Portalen zur Verfügung. Darf man die Musik in ein MP3 konvertieren und auf dem Rechner speichern? Das komme auf die Art des Videos an, so Fabian Rüsch, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz: "Handelt es sich um ein offizielles Video, das der Musiker kostenlos zur Verfügung gestellt hat, ist eine Privatkopie erlaubt." Anders sehe es bei Konzertmitschnitten oder Musikvideos aus, die offenbar nicht vom Künstler selbst eingestellt oder ohne dessen Einverständnis angefertigt wurden: "Das Herunterladen bedeutet hierbei eine Urheberrechtsverletzung", so Rüsch. Im Umkehrschluss sollte man sich auch davor hüten, selbst gefilmte Konzertmitschnitte im Web zu veröffentlichen.

Dienstag, 2. Juni 2015

Jedes Zweite Unternehmen überprüft Bewerber in Sozialen Netzwerken

Jeder siebte Personaler hat nach dem Online-Check bereits Bewerber aussortiert


Wer sich auf eine Stelle bewirbt, muss damit rechnen, dass neben seinen Bewerbungsunterlagen auch seine Profile in Sozialen Netzwerken gründlich geprüft werden. In rund jedem zweiten Unternehmen (46 Prozent) werden die entsprechenden Seiten im Netz unter die Lupe genommen. Dabei werden Einträge in beruflichen Netzwerke wie Xing oder LinkedIn häufiger ausgewertet (39 Prozent) als die eher privat ausgerichteten wie Facebook oder Twitter (24 Prozent). 

Profile in Sozialen Netzwerken sind oft aussagekräftiger als eine kurze Bewerbung


Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands BITKOM unter 408 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. „Profile in Sozialen Netzwerke sind oft aussagekräftiger als eine kurze Bewerbung. Deshalb werden Personalabteilungen künftig noch häufiger darauf zurückgreifen, um sich ein Bild von Kandidaten zu machen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Ein bewusst gepflegtes Profil kann die Bewerbungsunterlagen ergänzen, die eigenen Qualifikationen unterstreichen und das Bild eines Kandidaten abrunden.“ 

Mehr als jeder siebte Personalchef (15 Prozent), der sich Profile von Bewerbern in Soziale Netzwerken anschaut, hat sich bereits aufgrund eines Online-Checks entschieden, Bewerber nicht zum Gespräch einzuladen oder einen Job doch nicht anzubieten. 90 Prozent dieser Personalentscheider geben Widersprüche zu den Bewerbungsunterlagen als Grund für die Entscheidung an. Jeder Dritte (32 Prozent) berichtet von inkompetenten fachlichen Äußerungen der Kandidaten, 6 Prozent sind auf beleidigende Äußerungen gestoßen. Keine Rolle spielen dagegen die politische Weltanschauung des Kandidaten oder Fotos von ausgelassenen Partys. „Kein Personalentscheider ist so weltfremd, dass er Bewerber aussortieren würde, weil sie ausgelassen feiern. Es gibt aber Grenzen bei dem, was öffentlich ins Netz gestellt werden sollte“, so Rohleder. 

Im Mittelpunkt des Interesses stehen bei der Prüfung von Social-MediaProfilen die fachliche Qualifikation (89 Prozent), öffentliche Äußerungen zu Fachthemen (72 Prozent) sowie über das Unternehmen oder seine Wettbewerber (56 Prozent). Knapp jeder Zweite (44 Prozent) achtet auch auf Hobbys oder private Aktivitäten der Kandidaten, 34 Prozent betrachten veröffentlichte Fotos sehr genau. Weniger von Interesse sind die Anzahl der Kontakte in den Netzwerken (5 Prozent) oder politische Ansichten (4 Prozent). 

Wann die Einträge in den Sozialen Netzwerken überprüft werden, variiert dabei. Fast zwei Drittel der Unternehmen (62 Prozent) informieren sich im Netz vor der Entscheidung, ob ein Bewerber zum Gespräch eingeladen wird, 39 Prozent überprüfen die Angaben nach dem Gespräch, 30 Prozent bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen. Und 12 Prozent gleichen ihr Bild vom Kandidaten kurz vor der Entscheidung, ob ein Vertrag unterschrieben wird, noch einmal mit den Social-Media-Profilen ab. 

Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung im Auftrag des BITKOM durchgeführt hat. Dabei wurden 408 Personalverantwortliche in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern befragt. Die Umfrage ist repräsentativ