Donnerstag, 29. Januar 2015

Digitaler Nachlass - Menschen gehen, Daten bleiben.

Was passiert eigentlich mit deinen Daten, wenn Du tot bist?




Kampagne zum digitalen Nachlass gestartet

Etwa alle drei Minuten stirbt ein Mensch in Deutschland und hinterlässt sein Facebookprofil. Hinterbliebene stehen nicht nur vor der Trauer und dem Verlust, sondern auch vor praktischen Aufgaben. Das meiste regeln Testamente, sofern es sie gibt. Aber was passiert mit unseren Online-Identitäten und unseren Daten nach dem Tod? Um für diese Fragen zu sensibilisieren startet unser Projekt heute unter machts-gut.de eine Kampagne zum digitalen Nachlass.

Gedenkzustand oder Löschen?


Und nicht nur das Facebookprofil bleibt häufig bis nach dem Tod online. Immer mehr Verträge werden online abgeschlossen, Bankkonten nur noch onilne geführt und Versicherungen per Mail abgeschlossen. Um diese zu kündigen, müssen Angehörige zunächst wissen, dass es diese Konten überhaupt gibt. Aber selbst dann gibt es keinen einheitlichen Umgang mit Sterbefällen seitens der Anbieter. Während bei Versicherungen und Bankkonten Verträge im Sterbefall wenigstens gekündigt werden können, stellen bisher nur wenige Online-Dienste überhaupt Regeln auf, wer nach dem Tod einen Account schließen kann oder was damit passieren darf. Und dann kann es schnell passieren, dass Gebühren weiterlaufen oder Auktionen nicht abgeschlossen werden.

Neue rechtliche Fragen


Auch rechtlich sind diese Fragen noch ungelöst. Können wir unsere Online-Konten vererben? Wie hält sich das mit dem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und welche Datenschutzaspekte muss man dabei beachten? Für die Hinterbliebenen schwierige Fragen. Hinterlässt man aber Passwörter und „Anweisungen“, können die Erben ganz im Sinne des Verstorbenen die Online-Konten verwalten.
Prominente Beispiele sind die Twitterkonten von Dirk Bach und Frank Schirrmacher, die auch nach dem Tod noch abrufbar sind. Die Kampagne will dazu sensibilisieren, sich schon jetzt Gedanken dazu zu machen. Und dabei kann natürlich auch herauskommen, Facebook und Twitter einfach weiter bestehen zu lassen, ob als Gedenkseite oder „normaler” Account. Wichtig ist nur, dass Angehörige eben Bescheid wissen, wie der oder die Verstorbene es gerne gehabt hätte. Auf der Kampagnenseite gibt es Checklisten und Tests, die den Verbrauchern helfen, die wichtigsten Dinge zu beachten: Welche Anbieter  gehen wie mit meinen Konten nach dem Tod um? Löschen oder Gedenkzustand? Welche Anbieter sind vertrauenswürdig, wo sollen Daten für den Sterbefall aufbewahrt werden?
Darüber nachzudenken lädt die Kampagne schon heute ein – auch wenn der Fall, in dem es notwendig wird, hoffentlich noch weit weg liegt.
Hinweis:
Der obige Text wurde unverändert von der Webseite Surfer haben Rechte übernommen und steht unter folgender Lizenz:  CC BY-ND 3.0 DE    
Linktipp zu diesem Thema: http://machts-gut.de/

Dienstag, 27. Januar 2015

Wer regiert das Internet?

Wer legt die Regeln für das Internet fest?




Während viele mit der technischen Seite des Internet vertraut sind, haben deutlich weniger eine Vorstellung davon, wie das Netz politisch organisiert ist. Glasfaserkabel, Router, Server und selbst Austauschknoten wie der DE-CIX sind ein Begriff, aber wie schaut es mit ICANN, ITU oder IANA aus? Wer legt die Regeln für das Internet fest? Gibt es so etwas wie eine weltweite Internetorganisation? Oder einfach ausgedrückt: Wer regiert das Internet? Antworten auf diese Fragen bietet das neue eco audiomagazin.
In gut 20 Minuten erklären im Podcast (oben anhören) des eco Verband Fachleute wie die Internet-Governance-Experten Prof. Wolfgang Kleinwächter und eco Director Names & Numbers Thomas Rickert anschaulich die Hintergründe. Sie gewähren einen Einblick in die internationale Verwaltung und erläutern beispielsweise das Multistakeholder-Modell.
Das eco audiomagazin ist direkt oben oder unter https://www.eco.de/podcasts.html hörbar.

Freitag, 23. Januar 2015

Warum Sie AGB auch lesen sollten

Nutzer sollen für freies WLAN ihr erstgeborenes Kind abgeben

Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

Im Rahmen eines Experiments hat das Sicherheitsunternehmen F-Secure in London einen frei zugänglichen WLAN-Hotspot installiert. Neben der Demonstration, wie achtlos Nutzer sich in unsicheren WLAN-Netzen bewegen, haben einige sogar den AGBs zugestimmt und damit ihr erstgeborenes Kind gegen kostenloses Internet eingetauscht.

Experiment mit kostenlosem WLAN-Zugang


Die Sicherheitsfirma F-Secure hat zusammen mit Finn Steglich vom deutschen IT-Security-Dienstleister SySS GmbH und Peter Warren vom Cyber Security Research Institute in Großbritannien ein Experiment mit einem frei zugänglichen WLAN-Hotspot durchgeführt.

Bei dem Experiment sollte geprüft werden, wie viele Passanten sich bei dem WLAN-Netz anmelden und welche Daten sie dabei bedenkenlos übermitteln.

AGBs ungelesen akzeptiert und erstgeborenes Kind gegen kostenloses Internet eingetauscht


Sonntag, 18. Januar 2015

Experten erwarten: Arbeitswelt 4.0 bis 2025 etabliert

Vom Zukunftstrend zum Arbeitsalltag


Die moderne Arbeitswelt 4.0 wird sich bis zum Jahr 2025 in vielen Branchen etablieren. Bis dahin werden sich Arbeit und Freizeit immer mehr verknüpfen, Personen und elektronische Arbeitsmittel umfassend vernetzen und zudem moderne IT-Geräte und Technologien selbstständig miteinander kommunizieren. Zu diesem Ergebnis kam zuletzt eine Expertenrunde im Rahmen des eco Kongresses 2014. Im Zeitalter von Laptop, Tablet und Smartphone können Unternehmen ihren Mitarbeitern immer mehr Freiheit zum Erledigen ihrer Aufgaben einräumen. Nach Expertenmeinung wird es beispielsweise für zwei Drittel der Büroarbeiter in Deutschland bis 2025 selbstverständlich sein, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Dies führt dazu, dass Unternehmen weltweit ihre Büroflächen deutlich reduzieren werden. Für zehn Mitarbeiter sind zukünftig nur noch durchschnittlich 6,7 Schreibtische vorgesehen. Im Zuge der Zeit- und Standortunabhängigkeit wird auch das Arbeiten in der Cloud immer wichtiger.

Ressource Mitarbeiter steht im Mittelpunkt

Laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Expertin der Kompetenzgruppe New Work bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., steht die Digitalisierung im Mittelpunkt der Arbeitswelt 4.0. Spätestens seitdem der demographische Wandel die Anzahl der Fachkräfte schrumpfen lässt und die Globalisierung uns vor stetig neue Herausforderungen stellt, steht die „Ressource Mitarbeiter“ noch stärker im Fokus der Personalabteilungen. „Allein in Deutschland wird die Anzahl an erwerbsfähigen Menschen bis 2025 um bis zu 6,5 Mio. Personen zurückgehen. Durch diese Entwicklung nähern wir uns immer mehr der Vollbeschäftigung, in der sich die meisten der hochqualifizierten sogenannten Wissensarbeiter ihren Arbeitgeber aussuchen können.“ Dieser Wandel hin zum Arbeitnehmermarkt führe zunehmend dazu, dass die zukünftigen Arbeitsbedingungen immer mehr den Bedürfnissen der Mitarbeiter angepasst werden. Dies soll nach Angaben von Falkenberg zu einer besseren Vereinbarkeit von beruflichem Erfolg und Privat- oder Familienleben führen, mehr hochqualifizierten Frauen die Berufstätigkeit ermöglichen und jene psychischen Belastungen reduzieren, die heute der Spagat zwischen Arbeit und Privatleben mit sich bringt. „Jeder, der regelmäßig aus dem Meeting zur Kita hetzt, weiß, wovon die Rede ist“, beschreibt Falkenberg.

Ein Mehr an Flexibilität

Bis 2025 wird es eine starke Nachfrage nach flexiblen Arbeitsformen geben. So gehen in einer empirischen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) 70 Prozent der Beschäftigten davon aus, das im Jahr 2025 „eine gelebte Work-Life-Balance“ als Status-Symbol gilt. Die moderne Arbeitswelt 4.0 kann jedoch zugleich Fluch und Segen sein: Der Arbeitgeber räumt seinen Mitarbeitern zwar eine größere Flexibilität zum Erledigen der Arbeiten ein, erwartet aber im Gegenzug auch eine größere Flexibilität von den Arbeitnehmern selbst. „Die Experten sind sich darüber einig, dass dies in den allermeisten Fällen zu längeren Arbeitszeiten führt als beim klassischen ‘9 to 5‘. Viele Fachleute warnen daher vor einer ständigen Erreichbarkeit durch die duale Nutzung von Smartphones und Co., die dazu führen kann, dass sich Mitarbeiter rund um die Uhr ‚on duty‘ fühlen “, räumt die HR-Expertin von eco ein.

Arbeitswelt 4.0 benötigt Regeln und Abstimmungsprozesse

Dass immer und überall gearbeitet wird, kann nach Meinung der New Work Spezialistin sogar zu einer Zunahme der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und mehr Stress führen. Eben diesen Stress hat die Weltgesundheitsorganisation WHO nicht ohne Grund zu einer der „größten Gefahren des 21. Jahrhunderts“ erklärt. Falkenberg ist sich jedoch sicher, dass die fortschreitende Digitalisierung hauptsächlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen wird. Die Aussicht, künftig Job und individuelle Lebensgestaltung besser vereinbaren zu können, eröffnet vielen Mitarbeitern neue Chancen. Außerdem wird selbstbestimmteres Arbeiten zu mehr Arbeitszufriedenheit führen. Grundlage hierfür ist aber, dass sich Unternehmen und Mitarbeiter auf die Einhaltung bestimmter Regeln einigen und die Zusammenarbeit vertrauensvoll und mit gegenseitigem Respekt abstimmen – dann werden die Trennung zwischen Beruflichem und Privatem und auch der verdiente Feierabend weiterhin möglich bleiben.

Samstag, 10. Januar 2015

Die vier wichtigsten E-Commerce-Themen 2015

Von Chrosschannel bis Big-Data


Mehr Wettbewerb, neue Technologien und verändertes Kaufverhalten: Laut eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. wird die E-Commerce Branche auch im neuen Jahr 2015 von wegweisenden Veränderungen geprägt sein. Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco-Kompetenzgruppe E-Commerce, ist überzeugt: „Einige der Aspekte, die sich bereits 2014 als Trends abzeichneten, werden sich im kommenden Jahr endgültig durchsetzen.“ Als Entwicklungen, auf die sich Onlinehändler 2015 vor allem einstellen müssen, zeigt der Leiter der eco-Kompetenzgruppe aktuell auf:
  1. Mobile Shopping positioniert sich: Immer mehr Deutsche informieren sich, suchen nach Angeboten und stöbern mobil. Auch die Anzahl der eigentlichen Onlineeinkäufe und Bezahlvorgänge direkt per Smartphone oder Tablet statt am PC steigt kontinuierlich. Die Anpassung von Onlineshops für mobile Geräte ist für Händler 2015 absolute Pflicht. Mit Diensten und Apps wie One Touch PayPal oder Cashcloud wird gleichzeitig die „Standardisierung“ von Mobile Payment branchenweit Fortschritte erfahren.
  2. Shopping im Netz wird zum Erlebnis: Mehr denn je sind 2015 kreative E-Commerce Konzepte gefragt: Kunden erwarten ein einzigartiges, emotionales und interaktives Onlineshopping Erlebnis. Unter anderem gewinnen dabei Augmented Reality Lösungen, Edutainment und Serious Games an Bedeutung: Das virtuelle Einrichten der eigenen Wohnung, das Anprobieren von Kleidung und Accessoires im Netz oder sogar komplett interaktive Rundgänge via Videobrille werden in 2015 immer weiter verbreitete Realität.
  3. Crosschannel-Strategien werden unentbehrlich: Für Einzelhändler mit angeschlossenem Onlineshop wird die optimale Verzahnung beider Kanäle 2015 zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Ein durchdachtes Crosschannel-Konzept erlaubt es, flexibel und schnell die wachsenden Bedürfnisse der Kunden zu bedienen. Ist das gewünschte Produkt etwa nicht in der Filiale erhältlich, kann der Kunde es bequem im Onlineshop bestellen. Durch das gezielte Ausspielen der jeweiligen Stärken ergänzen sich Online- und Einzelhandel, statt miteinander in Konkurrenz zu stehen.
  4. Händler modellieren den digitalen Kunden: Direkte Ansprache statt Werbung für die Masse: Personalisiertes Marketing und bedarfsgerechte sowie individuell zugeschnittene Angebote gewinnen 2015 weiter an Bedeutung. Durch die Sammlung und gezielte Auswertung der verfügbaren riesigen Datenmengen („Big Data“) modellieren Händler die digitale Identität ihrer Kunden in Zukunft immer präziser. Vor allem der Umgang mit besonders sensiblen Kundendaten – z.B. Finanzen und Gesundheit – wird 2015 das Thema vieler Diskussionen sein.

Donnerstag, 8. Januar 2015

Ist die Teilnahme an Internet-Glücksspielen strafbar?

Internetnutzer nimmt an verbotenem Glücksspiel im Internet teil


Wer in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis im Internet Glücksspiele veranstaltet macht sich strafbar. Das AG München musste aktuell entscheiden, ob sich nicht nur die Betreiber, sondern auch Personen, die an einem Glücksspiel teilnehmen, strafbar machen.

Von dem Strafverfahren betroffen war ein Mann, welcher im Internet auf der Seite eines Casinos „Black Jack“ spielte und so ca. 200.000 Euro gewann. Der Betreiber des Internet-Casinos mit Sitz in Gibraltar hatte in Deutschland für die Veranstaltung seines Glücksspiels keine behördliche Zulassung.

Den ganzen Artikel können Sie hier lesen

Sonntag, 4. Januar 2015

Journalismus: Sind militärische Lageberichte des Verteidigungsministeriums urheberrechtlich geschützt?

Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite


Dokumente des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Regelfall geheim gehalten. Das Landgericht Köln hatte sich mit der interessanten Frage zu beschäftigen, ob eine Zeitung eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn sie Teile militärischer Lageberichte veröffentlicht.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite


Das Bundesministerium der Verteidigung ging vor dem Landgericht Köln gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von Berichten mit der Bezeichnung „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vor. 

Das Ministerium war der Ansicht, durch die Wiedergabe der Schriftstücke auf der Internetseite der Zeitung habe diese das Urheberrecht verletzt. Bei den Dokumenten handelt sich um Informationen über Auslandseinsätze der Bundeswehr.