Freitag, 19. Dezember 2014

eco Jahresrückblick Netzpolitik: Bundesregierung im digitalen Krebsgang

  • Digitale Agenda: viele Ankündigungen, wenige Entscheidungen
  • Europäische Netzpolitik: Bundesregierung fixiert auf nationale Lösungen
  • Ausblick: Datenschutz und Vertrauen sind größte Baustellen



Weihnachten steht vor der Tür, und fast auf den Tag genau ein Jahr Große Koalition liegen hinter uns. Was hat sich in diesem Jahr im Bereich Internet- und Netzpolitik getan? eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. zieht Bilanz und wirft einen Blick auf die wichtigsten netzpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate. Das Fazit von Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht: „Die Bundesregierung hat zwar die Bedeutung der Internet- und Netzpolitik erkannt nutzt jedoch ihren Gestaltungsspielraum nicht. Konkrete Vorhaben und deren Umsetzung werden nur zögerlich angegangen. Statt die Entscheidungsmacht der großen Koalition für wegweisende Weichenstellungen zu nutzen, hangelt sie sich im Krebsgang – zwei Schritte vor, einen zurück – von einer Baustelle zur nächsten. Deutschland befindet sich nach wie vor in einer digitalen Warteschleife.“

Digitale Agenda: viele Ankündigungen, wenige Entscheidungen

Zwar hat die Bundesregierung nach ihrem schwierigen – vom Gerangel um Zuständigkeiten bestimmten – Start im August mit der Digitalen Agenda erstmals eine umfassende Zusammenfassung relevanter Handlungsfelder und Vorhaben für die Internet- und Netzpolitik vorgelegt.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Filesharing: Haftet der Anschlussinhaber, wenn auch andere den Internet-Anschluss nutzen?

Wer muss die Nutzung des Anschlusses beweisen?


Filesharing-Fälle und die damit verbundenen Gerichtsurteile gibt es viele. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, ob der Anschlussinhaber für den Verstoß haftet, wenn er den Anschluss nicht nur allein nutzt. Das AG München hat hierzu kürzlich eine Entscheidung getroffen.

Bei Filesharing Fällen gibt es stets die Besonderheit, dass eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“ dafür spricht, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat.

Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Rechteinhaber nur bis zum Anschluss „ermitteln“ können. Welche Person im konkreten Fall das Internet zum Filesharing nutzt, kann fast nie mit hundert prozentiger Sicherheit festgestellt werden. Diese Beweiserleichterung soll es den Rechteinhabern erlauben, trotzdem ihre Ansprüche durchzusetzen.

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Home Office: Darf der Chef vereinbarte Telearbeit wieder kündigen?

Bei der Verlagerung des Arbeitsbereichs vom Home-Office in den Betrieb handelt es sich um eine Versetzung


Die Arbeit im Home-Office wirft dank neuer Geräte und schnellen Internets kaum noch technische Fragen auf. Für rechtliche Fragen scheint dies aber nicht zu gelten. So rückt die Arbeit von zu Hause aus Fragen zum Arbeitsschutz, Datenschutz und Kündigung sogar eher in den Fokus.

Die Beendigung von Telearbeit unterliegt Weisungsrecht

Ein „Mit dem Arbeiten von zu Hause ist Schluss! Sie arbeiten von nun an wieder hier im Betrieb!“ reicht jedenfalls bei Weitem nicht aus. Vielmehr gilt das Zurückverlagern des Arbeitsorts in den Betrieb laut einer weitverbreiteten Meinung als Versetzung. Eine Versetzung bedarf zum einen der Zustimmung eines bestehenden Betriebsrats. Zum anderen muss der Arbeitgeber dabei die Grenzen des billigen Ermessens wahren, damit die Versetzung durch sein Weisungsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung (GewO) gedeckt ist.


Mittwoch, 3. Dezember 2014

Abmahnung: Sind kostenpflichtige Telefonnummern im Impressum erlaubt?

Online-Händler gab im Impressum eine Mehrwertdienstnummer an


Der Fall nahm seinen Anfang mit einem Streit zwischen zwei Internetversandhändlern, die unter anderem Fahrradanhänger vertreiben. 

Einer der Online-Händler verwendete im Rahmen seines Impressums eine kostenpflichtige Mehrwertdiensttelefonnummer. Für einen Anruf wurden bei dieser Nummer 49 ct/Minute aus dem Festnetz und bis zu 2,99 €/Minute aus dem Mobilfunknetz berechnet. 

Auf seiner Internetseite hatte der Händler auch eine „Kontakt“-Rubrik eingerichtet, auf der der Kunde die E-Mail-Adresse sowie die Mehrwertdienstnummer einsehen konnte. 

Ein separates Kontaktformular war auf seiner Seite nicht hinterlegt. 

Der Konkurrent des Händlers war der Meinung, dass dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt und ging daher gegen den anderen Händler gerichtlich vor.


Samstag, 29. November 2014

Smart Home Lösungen: Experten erwarten Durchbruch auf Massenmarkt für 2016

Von der Heizung bis zum Kühlschrank online steuerbar


Vom Branchentrend zur Alltagstechnik: Smart Home Lösungen haben sich in den vergangenen Jahren zum globalen Wachstumsmarkt entwickelt. Bis 2016 erwarten Experten den endgültigen Durchbruch der Technologie auf dem deutschen Massenmarkt. Zu diesem Ergebnis kam zuletzt eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion im Rahmen des eco Kongresses 2014. Laut Markus Schaffrin, Geschäftsbereichsleiter Mitglieder Services beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., müssen Anbieter nunmehr die richtigen Entscheidungen treffen: „Wir stehen in den Anfängen der Smart Home Ära. Bis 2020 werden weltweit mehr als 50 Milliarden Geräte online und steuerbar sein – von der Heizung bis zum Kühlschrank.“

Smart Home: Branchenübergreifende Entwicklungen

Dr. Bernd Kotschi, Geschäftsführer von Kotschi Consulting, stellte mit dem Smart Home Monitor 2014 ein führendes Branchenbarometer vor: „Unsere Befragungen von 204 Firmen aus acht Branchen machten deutlich: Immer mehr Unternehmen entdecken individuelle Smart Home Touchpoints und bringen ihre Positionierung auf dem Markt gezielt voran.“ Neben Dr. Kotschi diskutierten auf der Veranstaltung von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. auch Rockethome-Gründer Yüksel Sirmasac und ProSyst-Gründer Daniel Schellhoss über aktuelle und kommende Entwicklungen der branchenübergreifenden Smart Home Technik. Energieversorger, Stadtwerke sowie Unternehmen aus den Bereichen Haustechnik, Healthcare, Consumer Electronics und Telekommunikation setzen bereits auf entsprechende Lösungen – von der Steuerung von Hauselektronik über Energiemanagement bis hin zu Home Security. Auch die Automobilindustrie arbeitet an alltagstauglichen Möglichkeiten, Fahrzeuge und Eigenheime zu verbinden.

Modular erweiterbare All-in-One Lösungen sind die Zukunft

Bis zum großen Smart Home Durchbruch müssen Anbieter den Experten zufolge jedoch noch erhebliche Hürden überwinden: So sind erste Produkte schon seit einiger Zeit erhältlich, werden jedoch nur zögerlich angenommen. Insbesondere die Komplexität des Marktes, fehlende Standards und mangelnde Transparenz lassen den Absatz von Smart Home Lösungen derzeit noch schleppend ausfallen. Dr. Kotschi ist überzeugt, dass sich dies in den nächsten zwei Jahren rasant ändern wird: „Insbesondere Usability und bedarfsgerechte Funktionalität von Smart Home Software werden entscheidend sein – die Lösungen müssen sich nahtlos in den Alltag der Nutzer integrieren. Anbieter, die auf modular erweiterbare All-in-One Angebote setzen, werden auf dem Markt die besten Chancen haben.“

Freitag, 21. November 2014

Welttag des Fernsehens am 21. November

Die Zukunft liegt im Stream


Ob Musik, Serien oder Filme – für Millionen Deutsche gehört Streaming inzwischen zum Alltag. Dienste wie Spotify, Netflix oder Amazon Instant Video wachsen konstant. Ein Ende der Entwicklung ist noch lange nicht in Sicht: Wie der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. im Rahmen des Welttages des Fernsehens am 21. November 2014 feststellt, wird Streaming die Medienwelt in den kommenden Jahren von Grund auf verändern. Zuletzt ließ der öffentlichkeitswirksame Rückzug der Pop-Sängerin Taylor Swift aus der Spotify Bibliothek Zweifel an der Langlebigkeit von Streaming-Geschäftsmodellen aufkommen. Für Michael Westphal, Leiter der eco Kompetenzgruppe Streaming Media, nur ein prominenter Einzelfall: „Allein in der Musikbranche hat sich Streaming zum absoluten Erfolgsmodell entwickelt – die kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen und sinkenden MP3-Downloads sprechen eine klare Sprache. Erst im Juni diesen Jahres wurden bundesweit erstmals mehr als eine Milliarde Streams pro Monat gemessen“, so der Streaming-Experte.

Streaming verändert die TV- und Gamingbranchen

Auch das Streamingangebot für Filme und Serien wird in Deutschland immer attraktiver und beliebter – mehr als 50 Prozent aller Bundesbürger nutzen es bereits regelmäßig. Aufwendige und populäre Eigenproduktionen der Anbieter wie „House of Cards“ untergraben dabei sogar mit großem Erfolg das bisherige Serienmonopol klassischer TV-Sender. Sogar in der PC- und Konsolenspielebranche wird Streaming in den nächsten Jahren laut eco Verband massiv an Bedeutung gewinnen: Viele Anbieter wie Sony, Valve oder Square Enix testen bereits erste sogenannte Remote-Gaming Lösungen. Die geplanten Dienste bringen aktuelle Spiele direkt von zentralen Servern verzögerungsfrei auf den heimischen Bildschirm. Westphal ist überzeugt: „Für die Spielehits von morgen wird eine schnelle Internetverbindung wichtiger sein als leistungsstarke Konsolen oder PCs. Die ersten Spiele-Streamingdienste werden voraussichtlich schon 2015 verfügbar sein.“

Experten prognostizieren Nischendasein für optische Datenträger

Laut Westphal wird Streaming die klassischen Medien aber auch in Zukunft nicht komplett verdrängen: „Optische Datenträger wie CDs, DVDs oder Blu-rays sowie digitale Downloads werden so schnell nicht völlig verschwinden, aber als Liebhaber- und Sammlerobjekte ein Nischendasein pflegen – so wie es heute etwa schon für die Vinylplatte der Fall ist.“

Dienstag, 11. November 2014

Relaunch meines Internetkaufhauses

Bei jedem Einkauf Geld zurück

kaufhaus.gerhard-kluge.de

Rechtzeitig für Eure Weihnachtseinkäufe habe ich mein Internetkaufhaus komplett überarbeitet.

Neben einem vollständig neuen Design habe ich auch ein Partnerprogramm integriert, bei welchem es für jeden Einkauf Geld zurück gibt.

Und zwar cash! Keine Bonuspunkte, Prämien zum auswählen
oder ähnliches.


Um das cashback-Partnerprogramm zu nutzen, müsst Ihr Euch anmelden. Die normale Bestellung ist aber auch weiterhin ohne jede Anmeldung möglich.

Zudem verlinkt es auch auf meine anderen Themenshops, wie zum Beispiel meinen Haustierbedarfsshop, mein Mobilfunkkaufhaus, mein Onlinereisebüro oder meinen Schokoladenshop.

An dieser Stelle auch nochmals recht herzlichen Dank an alle, die in der Vergangenheit schon rege über mein Internetkaufhaus bestellt haben. Für alle  anderen ist der Relaunch vielleicht der Anlass mal einen Blick drauf zu werfen und zu sehen, dass man mit einem Klick Zugriff auf fast alle Produkte hat, die man im täglichen Leben so online bestellt.

Und nicht vergessen: Bei Anmeldung zum Partnerprogramm gibt es bei jedem Einkauf Geld zurück!




Samstag, 8. November 2014

Hausdurchsuchung bei boerse.bz: Müssen jetzt auch Nutzer mit Strafverfolgung rechnen?

Die 2,7 Millionen des Filesharing-Forums fürchten nun die Strafverfolgung


Mit über 400 Beamten wurden am Dienstag 120 Wohnungen durchsucht und CDs sowie Festplatten und Computer beschlagnahmt. Der Grund dafür ist eine Anzeige der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen Betreiber und Benutzer der Filesharing-Seite boerse.bz.

Die Durchsuchungen richteten sich hauptsächlich gegen Nutzer, die illegale Links zu Downloads angeboten, und daraus auf unterschiedlicher Weise Profit daraus gezogen haben. 

Dass nun auch einige Nutzer von boerse.bz mit Abmahnungen sowie Strafanzeige rechnen müssen, ist nicht ausgeschlossen.

Donnerstag, 6. November 2014

eco Studie zeigt: großes Potenzial von WLAN in Deutschland bislang ungenutzt

Großes Mobilitätspotenzial bislang ungenutzt: von rund einer Million öffentlicher Hotspots in Deutschland lediglich 15.000 offen und frei zugänglich


Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. 
Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführte Erhebung zum Status Quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher WLANs in Deutschland. 
Mit ein Grund für diese im Vergleich zu anderen Industrieländern auffallend geringe Verbreitung offener WLAN-Zugänge ist die Rechtsunsicherheit und die weltweit nahezu einmalige Inanspruchnahme im Rahmen der sogenannten Störerhaftung, die kleinere Gewerbetreibende und Privatpersonen vielfach davon abhält, ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. eco befürwortet daher die von der Bundesregierung zuletzt in der Digitalen Agenda angekündigte Verbesserung der Rechtssicherheit für Betreiber von WLANs.

Großes Mobilitätspotenzial bislang ungenutzt: von rund einer Million öffentlicher Hotspots in Deutschland lediglich 15.000 offen und frei zugänglich

Dienstag, 4. November 2014

Zwischen 8 und 16 Uhr: Wie lange muss der Kunde auf die Installation eines Telefonanschlusses warten?

Muss der Kunde ganze 8 Stunden auf den Techniker warten?

Foto: Hans-Peter Reichartz  -  pixelio.de

Ein Lehrer hatte mit seinem Telekommunikationsanbieter die Installation des Telefonanschlusses vereinbart. 

Dabei schlug das Unternehmen als Termin „8 – 16 Uhr“ an einem Werktag vor. Damit war der Kunde jedoch nicht zufrieden und argumentierte, der angegebene Zeitraum von acht Stunden sei unangemessen. 

Das Unternehmen verlangte dann Schadensersatz. Der Telekommunikationsanbieter brachte vor, der Lehrer befinde sich im sogenannten Annahmeverzug, da er die vertragliche Leistung des Unternehmens nicht angenommen habe. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Bremen, welches den Streit entscheiden musste.

Sonntag, 2. November 2014

Sichere Nutzung der Cloud

Schritt für Schritt von der Strategie bis zum Vertrag


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Publikation zur Nutzung von Cloud-Diensten veröffentlicht.
Die Publikation "Datei ist barrierefrei⁄barrierearm  Sichere Nutzung von Cloud-Diensten (pdf, 706,92 KB)" stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dar, die strategische Überlegungen über den Einsatz der Cloud und die Datenmigration ebenso behandelt wie die Auswahl des passenden Anbieters. Zudem werden Vertragsdetails behandelt, die mit Blick auf eine sichere Nutzung notwendig sind. Verweise auf weitergehende Publikationen runden die Broschüre ab.

Die Publikation richtet sich an IT-Entscheider und das Management von Behörden und Unternehmen, die Cloud-Dienste nutzen möchten und dabei Antworten auf sicherheitsrelevante Fragen benötigen.

Das BSI erweitert mit der Broschüre sein Angebot zur sicheren Nutzung von Cloud Computing, das Wirtschaft und Verwaltung konkrete und praxisbezogene Hilfestellung bei der Auswahl und Nutzung von Cloud-Diensten bietet.

Sonntag, 26. Oktober 2014

dmexco Trends 2014: Wer beim Marketing nicht auf Mobile setzt, hat schon verloren

Die Marketingbranche reagiert zu langsam auf den massiven Wandel – viele Konzepte und technische Lösungen stecken noch immer in der Ära des Desktop-PCs fest.


  • Marketingbranche reagiert zu langsam auf die mobile Revolution: Die eco Experten Dr. Bettina Horster und Dr. Torsten Schwarz sehen deutschlandweit noch deutlichen Nachholbedarf
  • Laut aktueller Blitz-Umfrage zu den Online Marketing Trends anlässlich der dmexco von eco ist bisher lediglich etwa ein Drittel des digitalen Firmencontents mobil optimiert; Responsive Design wird nicht ausreichend genutzt
Smartphones und Tablets sind die treibende Kraft einer neuen Internetrevolution: Die mobilen Geräte haben das Nutzerverhalten sowie die Wahrnehmung von Marken und Werbung grundlegend verändert. Doch anlässlich der dmexco 2014 warnt eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.: Die Marketingbranche reagiert zu langsam auf den massiven Wandel – viele Konzepte und technische Lösungen stecken noch immer in der Ära des Desktop-PCs fest.

Dr. Torsten Schwarz, Leiter der eco Kompetenzgruppe Online-Marketing, erklärt: „Die Ansprüche der Nutzer sind im mobilen Zeitalter deutlich gestiegen: Für kleine Displays optimierte Webseiten und E-Mails sowie personalisierte und ortsabhängige Angebote gehören zunehmend zum Standard. Wer langfristig neue Kunden gewinnen und wettbewerbsfähig bleiben will, kommt um eine umfassende Mobile Marketing Strategie nicht mehr herum.“

Mobile Marketing: Responsive Design ist Pflicht

Dr. Bettina Horster, Direktorin Mobile im eco Verband, sieht bei vielen Unternehmen vor allem noch Nachholbedarf in Sachen Responsive Design: „Die Anpassung von Inhalten an mobile Touchscreendisplays ist kein optionales Feature mehr, sondern absolute Pflicht, wenn man seine Zielgruppe erreichen will. Unübersichtliche Layouts, schwer klickbare Links oder Darstellungsfehler ersticken die gesamte Mobile Experience bereits im Keim.“
Ob dieser Bedarf Unternehmen bekannt ist, bleibt nach der aktuellen eco Expertenumfrage zu Online Marketing Trends 2014 zu bezweifeln. Jeder Zehnte gibt hierin zu, sich noch nicht mit der Umstellung der Website ins Responsive Webdesign beschäftigt zu haben. Bei der mobilen Optimierung von Newsletter und E-Mailings hat sich sogar jeder Fünfte noch nicht damit beschäftigt. Dabei sind Smartphones und Tablets aus Sicht der eco Experten erst der Anfang: Neuartige Geräte wie Smart Watches oder Smart Glasses werden die Ansprüche an mobile Inhalte in den nächsten Jahren rasant steigen lassen. Auch Apps rücken immer weiter in den Vordergrund und beschleunigen die Abkehr vom klassischen browserbasierten Internet.

Der Nutzer steht im Mittelpunkt

Neben den richtigen technischen Lösungen kommt es beim Mobile Marketing der Zukunft vor allem auf kreative Ideen an. Dr. Schwarz treibt deshalb vor allem die Optimierung der Website voran. Laut Expertenumfrage haben 43 Prozent der Befragten bereits Einiges umgesetzt: „Das sind nicht einmal die Hälfte und damit viel zu wenig. Mit 23 Prozent und 26 Prozent bei der mobilen Optimierung von Newsletter und E-Mailings ist der Mangel an aktiven Unternehmen sogar noch erschreckender. Dabei sind Smartphones und Tablets ja ständige Begleiter im Alltag: Unpersönliche und ungewollte Werbebotschaften werden für Nutzer da schnell zum Störfaktor. Stattdessen gilt es, sie gezielt einzubinden und von der Marke zu begeistern.“
So können Apps oder Mobile Games zum erfolgreichen Markenbotschafter werden. Auch zielgruppengerechte Auftritte und Aktionen über populäre Dienste wie Twitter oder Instagram sind ein erfolgsversprechendes Instrument um mobile Nutzer zu erreichen. Mobile Coupons, lokalgebundene Suchergebnisse oder Push-Werbung bieten Nutzern – durchdacht eingesetzt – zudem die richtigen Angebote zum richtigen Zeitpunkt.
Tipp:
Studie Werbemarktszenarien 2015
Wandel - von Tante Emma zur Werbewelt der Zukunft
Hier zum download

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Jetzt das iPhone 6 gewinnen

Tipp: Mitspielen und das iPhone 6 gewinnen




Das neue iPhone 6 von Apple . Jetzt gewinnen!


Teilnahmeschluss für die dritte Ziehung ist der 31.12.2014. Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht mehr an der Verlosung teil. 

Die Ziehung der Gewinner findet am 15.01.2015 statt.

Ich wünsche Euch allen viel Glück!!!

Sonntag, 19. Oktober 2014

Handyrechnungen: Müssen Mobilfunkanbieter nachweisen, dass der Kunde das Internet genutzt hat?

Ab und an kommt es vor, dass Telekommunikationsanbieter dem Kunden fehlerhafte Rechnungen zusenden. Das Landgericht Bonn hatte die Frage zu beantworten, ob die Unternehmen den Rechnungsinhalt nach der Beanstandung durch den Kunden überprüfen müssen.




Ein Kunde beanstandete mehrmals telefonisch gegenüber seinem Telekommunikationsanbieter den Inhalt einer Handyrechnung. 

Der Verbraucher bestritt, das Internet genutzt zu haben. Das Unternehmen wies die Beanstandungen zurück und  verlangte weiterhin Zahlung des Rechnungsbetrages für die angebliche Nutzung der Internetverbindung. 

Als der Kunde nicht zahlte, verklagte ihn das Unternehmen. Das Landgericht Bonn hat den Fall nun entschieden.

Freitag, 3. Oktober 2014

Online-Shop spendet 10% an Tiere in Not

Jeder Einkauf im Tierschutz-Shop zählt


Der Tierschutz-Shop ist der erste Online-Shop für Heimtierbedarf, der 10% von jedem Einkauf für den Tierschutz spendet. Die Idee für einen Tierschutz-Shop entstand, nachdem die Geschäftsführerin Hanna Czenczak im Sommer 2013 ihre Hündin Mira aus einem Tierheim adoptierte. 

Sie wollte Miras Tierheim mit Spenden unterstützen. So wie sie wollen viele Menschen gerne spenden, schieben diesen Prozess aber aus Bequemlichkeit und Zeitmangel vor sich her. 

Ihre Idee war es, Tierbesitzern die Möglichkeit zu bieten, den regelmäßigen Einkauf für ihr Tier mit einer Spende an Tierheime und Tierschutzvereine zu verknüpfen. Im November 2013 begannen Hanna Czenczak und ihr Team mit ersten Vorbereitungen, arbeiteten die Idee aus, kontaktierten Futterhersteller und erstellten die Website. 

Im Januar 2014 eröffneten sie für den Shop eine eigene Facebook-Seite. Bereits nach vier Wochen hatte der Tierschutz-Shop über 8.500 Facebook-Fans, bis zum Verkaufsstart am 15. Mai wuchsen die Facebook-Fans auf über 40.000. Sie alle sind von der Idee begeistert. 

Bereits nach 4 Wochen hat der Tierschutz-Shop einen Gesamtspendenbetrag von über 1000€ erreicht. 


Freitag, 26. September 2014

Achtung Telefon-Kunden: Wer haftet bei Diebstahl von SIM-Karten?

Kunde hat missbräuchliche Nutzung der SIM-Karte zu verantworten

Foto: Niko Korte  / pixelio.de

Der Verlust einer SIM-Karte kann für den Kunden teure Folgen haben, wenn ein anderer die Karte unberechtigt zum Telefonieren oder Surfen nutzt. Dies stellte das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil klar.

Unbekannter entwendet SIM-Karte


Von dem Problem betroffen war ein Kunde, welchem von seinem Mobilfunkanbieter im Rahmen seines Mobilfunkvertrages drei SIM-Karten zur Nutzung überlassen wurden. 

Eine der Karten übergab der Betroffene seiner Mutter. Unglücklicherweise notierte der Sohn auf der Karte auch die PIN. Später entwendete eine unbekannte Person die SIM-Karte aus der Wohnung und nutzte sie zum Telefonieren. 

Der Kunde erhielt eine Rechnung, in der ihm sein Anbieter stolze 8.000 Euro für die missbräuchliche Nutzung des Anschlusses in Rechnung stellte.

Sonntag, 21. September 2014

Marketing: Dürfen Optiker für ein kostenloses Brillenglas werben?

In der Werbung sind Leistungen Grenzen gesetzt

Foto: I-vista  / pixelio.de

Optiker versuchen Kunden mit verschiedenen kostenlosen Zusatzleistungen zu locken. Dabei sind der Werbung mit diesen Leistungen jedoch Grenzen gesetzt, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund zeigt.

Optiker wirbt für ein kostenloses Brillenglas


Ein Optiker warb für seine Angebote mit folgenden Worten:
„1 Glas geschenkt! Das … -Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Die Wettbewerbszentrale sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelgesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie mahnte den Optiker ab.
Die Werbung verstoße gegen § 7 Absatz 1 HWG. Nach dieser Vorschrift gilt bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ein sogenanntes Zuwendungsverbot. Diesem liegt die Überlegung zugrunde, dass Verbraucher nicht durch unangemessene Werbeangaben in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden sollen. 

Dienstag, 9. September 2014

Neu: Amazon Fire Phone

Das neue Amazon Smartphone gibt es jetzt exklusiv bei der Telekom

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Das einzige Smartphone mit Firefly-Technologie

Halten Sie die Firefly-Taste gedrückt und Sie erkennen im Handumdrehen mehr als 85 Millionen Elemente: Filme, Serien, Songs und Produkte, zu denen Sie direkt nützliche Informationen erhalten. Außerdem erkennt Firefly gedruckte Internet- und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, QR- und Barcodes und ermöglicht es Ihnen, diese sofort zu verwenden.


Das einzige Smartphone mit Dynamic Perspective


Erleben Sie Maps, Apps und Spiele in einer neuen Dimension. Navigieren Sie über Kippen, Schwenken, Neigen und automatisches Scrollen durch Menüs und greifen Sie mit nur einer Hand auf Kurzbefehle zu.

Nur für kurze Zeit: 1 Jahr Amazon Prime inklusive

Bis zum 31. Dezember 2014 erhalten Sie beim Kauf eines Fire Phones ein Jahr Amazon Prime inklusive1). Damit stehen Ihnen tausende beliebte Filme und Serienepisoden über Prime Instant Video zum Streamen und Herunterladen zur Verfügung. Außerdem können Sie mehr als 500.000 Bücher aus der Kindle-Leihbücherei ausleihen und vom kostenlosen Premiumversand von Millionen Artikeln profitieren.

Donnerstag, 4. September 2014

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will höhere Strafen bei Datenschutzverstößen

Bundesdatenschützer in Zukunft unabhängig von der Bundesregierung

Foto: Rainer Sturm  -  pixelio.de

Der neue Gesetzentwurf für die Bundesdatenschutzbehörde wird als völlig unzureichend und inakzeptabel kritisiert - vor allem von Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff.

Sie möchte stärker gegen Firmen durchgreifen können, die beim Datenschutz schlampen.

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher Änderungen des Datenschutzgesetzes beinhaltet. 

Das Amt soll zum 1. Januar 2016 als eine eigene Bundesbehörde mit Sitz in Bonn überführt werden, welche nicht Teil der Bundesregierung sein wird. 

Bundesdatenschutzbehörde künftig mit eigenen Befugnissen


Dafür sind jedoch auch eigene Befugnisse notwendig, die im Gesetzesentwurf als unzureichend kritisiert werden. 

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug, da wichtige Sanktions- und Eingriffsbefugnisse fehlen.

"Die hierzu notwendigen gesetzlichen Änderungen sollten zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren angegangen werden.“, so Voßhoff gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Montag, 1. September 2014

Gewinnen Sie jetzt ein TOSHIBA Notebook

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Gewinnen Sie jetzt ein TOSHIBA Notebook Satellite 
W30Dt-A-100 beim LIDL-September-Gewinnspiel.

Dieses Notebook ist eine Mischung aus Tablet-PC und Tastatur-Dock.

Nutzen Sie den mobilen Komfort eines Tablets mit Touchscreen oder arbeiten Sie wie gewohnt mit einem vollwertigen Laptop mit Tastatur.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Glück!!

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Sonntag, 31. August 2014

Riskante Medizin-Apps

Nur wenige Apps zur Gesundheitskontrolle scheinen sinnvoll zu sein

Foto: KLUGE | PR

Handys können mit Hilfe von Apps Blutdruck und Blutzucker bewerten, Muttermale untersuchen und vieles mehr. 

Blutdruckmanschetten, Zuckertestgeräte, sogar Elektroden für ein EKG können an Smartphones angeschlossen werden. 

Derzeit sind rund 17000 solcher Anwendungen auf dem Markt, berichtet die „Apotheken Umschau“. 

Großer Teil der Medizin-Apps nicht von Gesundheitsexperten entworfen


Aktuelle Studien zeigen aber, dass ein großer Teil der Medizin-Apps nicht von Gesundheitsexperten entworfen wird und sich nicht an ärztlichen Leitlinien orientiert. 

Eine US- Forschungseinrichtung analysierte 2013 mehr als 16000 Apps. Im Schnitt bekamen diese nur 40 von 100 möglichen Punkten für ihren Nutzwert. 

Wer sich einem solchen Programm anvertrauen möchte, sollte vorher gründlich nachforschen, ob es seriöse Aussagen über deren Qualität gibt.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 

Samstag, 23. August 2014

Werbung und Marketing: Dürfen Händler mit Kunden Wetten über das Wetter abschließen?

Möbelhaus zahlt Kunden bei bestimmter Regenmenge Geld zurück

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Glücksspiele sind in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen. In diesem Zusammenhang musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob ein Möbelhaus im Rahmen einer Werbeaktion mit den Kunden Wetten über das Wetter abschließen darf.

Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war eine Werbeaktion eines Möbelhauses. Dabei sahen die Teilnahmebedingungen vor, dass der Kunde im Aktionszeitraum zunächst Waren für mindestens 100 Euro kaufen sollte. 

Der Kunde sollte den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommen, wenn es an dem vom Unternehmen bestimmten Stichtag zwischen 12 und 13 Uhr am Stuttgarter Flughafen mindestens 3l/qm regnet. 

Der Kunde musste dann nur noch nachweisen, dass er die Waren in dem Aktionszeitraum gekauft hatte. 

Von der Werbemaßnahme war das Regierungspräsidium in Karlsruhe jedoch nicht allzu begeistert und verbot daraufhin die Aktion.

Sonntag, 17. August 2014

Urteil: Impressum in Xing-Profilen unzureichend und abmahnfähig

Das Landgericht Stuttgart hat das Impressum in den Nutzerprofilen bei Xing für unzureichend erklärt



Freiberufler, Unternehmensinhaber sowie Geschäftsführer drohen Abmahnungen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Gegen das Urteil wurde bereits Revision eingereicht.


Das Urteil des Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 11 O 51/14) bezieht sich auf den Paragraf 5 des Telemediengesetzes. Die Form des Impressums sei unzureichend, da es nicht direkt ersichtlich ist. 

Es reiche nicht aus, dass das Impressum sich am unteren rechten Rand des Nutzerprofils von Xing befindet. Zudem soll eine kleinere Schriftart für die Verlinkung auf das Impressum ebenfalls ausschlaggebend gewesen sein. 

Da der Verweis sich außerhalb des eigentlichen Textblocks befindet, würden Besucher des Profils diesem keine weitere Aufmerksamkeit schenken. 

Rechtsexperten sehen diese Argumentation jedoch kritisch, da viele prominente Webseiten auf dieselbe Weise auf ihr Impressum verweisen – darunter auch die Webseite der Bundesdruckerei.




Donnerstag, 7. August 2014

Recht auf Vergessen: 70% aller Löschanträge werden von Google umgesetzt

Zum Teil keine ausreichende Begründung weshalb der Antrag abgelehnt wurde

Foto: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Mitte Mai wurden bei Google mehr als 91.000 Löschanträge eingereicht und mehr als die Hälfte der 328.000 Links gelöscht, auf denen persönliche Daten zu finden waren. 30 Prozent der Löschanträge wurden jedoch abgelehnt und betreffende Links wurden nur innerhalb Europas gelöscht.

Betreffende Links wurden nur innerhalb Europas gelöscht


Verweise auf persönliche Daten sind außerhalb Europas noch verfügbar, deshalb zeigten sich europäische Datenschützer auf einem Treffen mit Vertretern von Google, Yahoo und Microsoft unzufrieden mit dieser Lösung und fordern die weltweite Löschung.