Mittwoch, 6. Januar 2021

Was wird 2021 anders? Wichtige Änderungen im Überblick

Gut für Familien

Foto: djd/BVR/Getty Images/Geber86


Familien dürfen sich freuen: Kindergeld und Kinderfreibeträge werden 2021 erhöht,
beim Elterngeld gibt es flexiblere Regeln.

 

(djd). Corona bestimmt auch zum Jahreswechsel die Schlagzeilen weltweit. Der deutsche Staat wird im kommenden Jahr vielen Betrieben unter die Arme greifen müssen, Art und Umfang der Hilfen hängen vom Fortgang der Pandemie ab. Aber auch ganz unabhängig von Corona ändert sich 2021 einiges, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat wichtige Neuerungen zusammengestellt.

Kindergeld wird erhöht

Ab dem neuen Jahr steigt das Kindergeld um jeweils 15 Euro auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, auf 225 Euro für das dritte sowie auf 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Der Kinderfreibetrag pro Elternteil beträgt nun 2.730 Euro. Das sind 144 Euro mehr. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beläuft sich auf 1.464 Euro pro Elternteil.

Neue Elterngeld- und Elternzeit-Regeln

Beim Elterngeld wird der sogenannte Partnerschaftsbonus neu geregelt. Eltern erhalten ihn, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Zudem wird der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, auf 24 bis 32 Stunden erweitert, bisher waren es 25 bis 30 Stunden.

Neue Grundrente tritt in Kraft

Anspruchsberechtigt für die neue Grundrente ist, wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Jahresdurchschnittsverdienstes. Diese Personen – rund 1,3 Millionen Menschen – erhalten damit einen Zuschlag auf ihre Rente. Er beträgt bis zu 418 Euro im Monat. Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft.

Beim Online-Einkauf: starke Kundenauthentifizierung erforderlich

Wer beim Online-Shopping mit seiner Mastercard oder Visa-Karte bezahlen will, muss künftig registriert sein. Um Zahlungen noch stärker zu schützen, erhalten Kunden beim Online-Einkauf mit ihrer Kreditkarte eine Nachricht mit den Transaktionsdaten über eine App oder per SMS inklusive der individuellen TAN aufs Smartphone. Die Registrierung erfolgt einfach und kostenlos etwa über die Webseite der Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort oder unter www.sicher-online-einkaufen.de.

Immobilienverkauf: Maklerkosten werden geteilt

Verkäufer einer Immobilie, die einen Makler beauftragen, müssen die Kosten dafür künftig mittragen. Dies regelt das neue Gesetz zur Maklerprovision. Käufer brauchen demnach nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zu übernehmen.