Dienstag, 24. März 2020

Startups brauchen rasche Hilfe in der Coronakrise

Bitkom veröffentlicht Positionspapier „Ganzheitliches Unterstützungspaket für Startups in Zeiten der Coronakrise



Der Digitalverband Bitkom hat in der Coronakrise entschiedene Maßnahmen der Politik angemahnt, die gezielt auf junge innovative Technologie-Unternehmen zugeschnitten sind. „Es muss jetzt alles getan werden, um ein großes Startup-Sterben zu verhindern. Startups haben in aller Regel keine Rücklagen, viele leben von der Hand in den Mund und haben nicht den langen Atem, um diese Krise ohne Unterstützung durchzustehen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Wir begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium bereits ein Rettungspaket für Startups angekündigt hat. Wichtig ist, dass das Paket schnell beschlossen und umgesetzt wird – und dass es offen bleibt für Nachbesserungen.“

Bitkom drängt darauf, besonders folgende Themen in den Blick zu nehmen:
  • Kurzfristige Liquiditätslücken schließen: Die zur Liquiditätssicherung verkündeten Maßnahmen sind bisher für innovative, junge Wachstumsunternehmen nicht nutzbar. Nötig ist eine volle Risikoübernahme durch die KfW. Damit Startups finanzierbare Kredite erhalten können, sollten immaterielle Unternehmenswerte wie Daten in der Bonitätsbewertung stärker berücksichtigt werden. Der Umfang der Antragsprüfung sollte so angepasst werden, dass eine Auszahlung der Mittel binnen weniger Tage gewährleistet ist.

  • Vereinfachte staatliche Co-Investitionen: Die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Startups wird sich in Folge der Coronakrise verschlechtern. Um aussichtsreiche und innovative Geschäftsmodelle nicht unverschuldet ins Aus geraten zu lassen, sollten Finanzierungsrunden mit staatlichen Mitteln vervollständigt werden, wenn mindestens 25 Prozent des Volumens durch private Investoren aufgebracht werden.

  • Einführung des Zukunftsfonds beschleunigen: Durch die Coronakrise droht insbesondere der Abzug von ausländischem Wagniskapital aus Deutschland. Dieses fehlt für große Finanzierungsrunden deutscher Startups. Deshalb sollte unbedingt an den Plänen zur Einführung des Zukunftsfonds festgehalten und die Umsetzung beschleunigt werden.

  • Kurzarbeitergeld vereinfachen: Kurzarbeit kann auch für Startups ein gutes Mittel sein, um auf einen kurzfristigen Absatzeinbruch zu reagieren. Allerdings stellt das 40-seitige Regelwerk zur Kurzarbeit gerade für kleine Startups eine Hürde dar, zumal sie häufig nicht über juristische In-House-Expertise verfügen. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand bei der Beantragung. Um sowohl Unternehmen als auch Arbeitsagenturen angesichts der aktuellen Herausforderungen zu entlasten, sollte die Antragstellung wahlweise nicht mehr monatlich, sondern auch quartalsweise für je drei Monate erfolgen können. Zudem sollte die Beantragung von Kurzarbeitergeld temporär auch für Werkstudenten möglich sein.

  • Personal- und Fixkosten bezuschussen: Um die Liquidität der Startups sicherzustellen muss auch eine Entlastung im Bereich der Fixkosten möglich sein. Daher sollten die Ausgaben für einzelne Berufsgruppen für solche Unternehmen bezuschusst werden, die kein Kurzarbeitergeld beantragen. Weiterhin sollte in Zeiten der Corona-Pandemie verantwortungsbewusstes Unternehmertum incentiviert werden. Für den Zeitraum, in dem Unternehmen mindestens 90 Prozent ihres Personals im Home Office beschäftigen, sollte die Hälfte der Kosten der Gewerbemiete bezuschusst werden.

Darüber hinaus schlägt Bitkom in dem Papier „Ganzheitliches Unterstützungspaket für Startups in Zeiten der Coronakrise“ vor, die Situation für ausländische Fachkräfte, auf die viele Startups angewiesen sind, zu klären, Förderzeiträume zu verlängern und Steuerstundungen auszuweiten. 

Zudem solle der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und gerade jetzt – zum Beispiel bei Dringlichkeitsbeschaffungen – Auftränge vermehrt und unbürokratisch an Startups und innovative kleine und mittlere Unternehmen vergeben.

Das vollständige Positionspapier „Ganzheitliches Unterstützungspaket für Startups in Zeiten der Coronakrise“ steht zum Download bereit unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Ganzheitliches-Unterstuetzungspaket-fuer-Startups-in-Zeiten-der-Coronakrise

Montag, 2. März 2020

Quarantäne durch Coronaviren

Das müssen Arbeitnehmer beachten

 


Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus. Welche Rechte und Pflichten haben jetzt die Arbeitnehmer? Welche Konsequenzen drohen ihnen im Falle einer Quarantäne? 

„Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Wilhelm Mansberg, Arbeitsrechtler bei der Barmer. 

Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Arbeitgeber muss Fürsorgepflicht wahren


Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, sagt Mansberg. 

Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheini-gung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen.