Sonntag, 9. Dezember 2018

Was die Bundesländer alles für Startups tun

Bitkom veröffentlicht Übersicht über Startup-Initiativen der Bundesländer



Von wem gibt es finanzielle Unterstützung für mein Startup? Wer berät Gründer über die besten Fördermöglichkeiten? Wo kann ich mich mit anderen Startups oder mit etablierten Unternehmen aus der Umgebung vernetzen? Vor diesen Fragen stehen fast alle Gründer. 

Get Started, die Startup-Initiative des Bitkom, hat deshalb erstmals eine umfassende Übersicht über die staatlichen Startup-Programme aller Bundesländer erstellt, die online unter www.startup-land.de aufrufbar ist. „Ob Silicon Valley, Berlin oder London: Startup-Ökosysteme sind regional begrenzt. Neben der Bundes- und EU-Ebene sind deshalb insbesondere die Rahmenbedingungen auf Bundesländerebene für Startups entscheidend. Das regionale Netzwerk an Talenten, Unternehmen, Mentoren, Forschungseinrichtungen und Kapital ist der Nährboden, auf dem erfolgreiche und innovative Gründungen entstehen“, sagt Patrick Hansen, Referent Startups beim Bitkom. „Die Rahmenbedingungen auf Bundesländerebene sind für Startups deshalb ebenso wichtig wie die EU- und Bundesebene.“

Landespolitik kann bedeutend für den Erfolg der Startups sein


Die meisten Landesregierungen haben inzwischen erkannt, dass nicht nur Startups von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort sind, sondern umgekehrt auch die Landespolitik bedeutend für den Erfolg der Startups sein kann. Die Folge ist eine Vielzahl von Förderprogrammen für die Gründerszene, die von Beteiligungsfonds über Vernetzungsangeboten bis zu Gründerstipendien reichen. 

Die Übersicht unter www.startup-land.de stellt für jedes Bundesland sowohl die Finanzierungs-Programme als auch sonstige Beratungs- und Vernetzungsangebote vor. Abrufbar sind die Informationen, die mit Unterstützung der Wirtschaftsministerien der Bundesländer zusammengestellt wurden, über eine interaktive Landkarte. 

Die Karte bietet dabei nicht nur Startups die Möglichkeit, sich über Finanzierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangebote in ihrem oder in anderen Bundesländern zu informieren. Auch die Landesregierungen haben so die Möglichkeit, ihr Angebot mit dem anderer Bundesländer zu vergleichen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. „Die öffentliche Unterstützungslandschaft für Startups ist stark fragmentiert und dadurch auch unübersichtlich, gerade auf regionaler Ebene“, so Hansen. „Fast die Hälfte aller Gründer, die keine staatliche Förderung in Betracht ziehen, gibt an, keinen Überblick über passende Förderprogramme zu haben. Mit Startup-Land bieten wir zumindest auf Länderebene erstmal für den richtigen Durchblick.“

Get Started setzt sich auch auf Bundesländerebene für bessere Rahmenbedingungen für Startups ein. Im Vordergrund stehen dabei vor allem die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten junger Wachstumsunternehmen, der Bürokratieabbau bei Unternehmensgründungen sowie die Stärkung des Ökosystems für Startups. 

Mehrmals im Jahr veranstaltet die Startup-Initiative des Bitkoms beispielsweise politische Gründerfrühstücke mit Ministerpräsidenten, die den Dialog zwischen Gründern und der Politik fördern sollen. Zudem werden regelmäßig Wahlprüfsteine zu Landtagswahlen veröffentlicht. Get Started setzt sich darüber hinaus auf allen Ebenen – in den Ländern, im Bund und in der EU – für die Interessen der Gründerszene ein und bietet Plattformen, die gezielt den Austausch zwischen Politik und Startups fördern. Mehr Infos unter: www.getstarted.de.

Donnerstag, 29. November 2018

Gemischte Bilanz nach sechs Monaten DSGVO

Unternehmen wünschen sich weiterhin mehr Klarheit und Rechtssicherheit beim Datenschutz



Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten sind weiterhin viele Fragen offen. „Die meisten Unternehmen in Deutschland haben bereits viel Aufwand betrieben, um sich fit zu machen für die DSGVO“, sagt Andreas Weiss, Direktor EuroCloud Deutschland_eco e. V. Seines Erachtens handelt eine Mehrheit der Unternehmen in Deutschland heute DSGVO-konform, es bleiben jedoch Unsicherheiten. „Die Unternehmen in Deutschland erwarten von den Aufsichtsbehörden konkretere Vorstellungen und Maßgaben für Datenschutz-Prüfungen. Eine einheitliche Umsetzung des europaweit geltenden Datenschutz-Rechtsrahmens ist nach einem halben Jahr noch nicht erkennbar“, sagt Weiss.


Datenschutz als Wettbewerbsvorteil



Positiv beurteilt der eco Verband hingegen die Vereinheitlichung des europäischen Rechtsrahmens, wodurch europäischer Datenschutz das Potenzial erhält, auf den Weltmärkten zu einem Wettbewerbsvorteil zu werden. Durch das Marktortprinzip können zudem Wettbewerbs-Verzerrungen durch Ausweichen außerhalb der EU unterbunden werden.

„Harmonisierung, effektive Durchsetzung und die Stärkung der Rechte der Betroffenen sind die drei großen Fortschritte der EU-GDPR“, sagt Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Er hatte bereits auf den Internet Security Days (ISDs) gemeinsam mit anderen Datenschutz-Experten eine Zwischenbilanz der DSGVO gezogen. Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz sagte: „Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft völlig überfordert, die abstrakten Vorgaben auf ihren Wirkungsbereich umzusetzen. Unternehmen benötigen auf die jeweiligen Anwendungsbereiche zugeschnittene Orientierungshilfen, um sich DSGVO konform verhalten zu können.“

Praxistaugliche Datenschutz-Zertifizierungen



Besonders bei der aktuell in vielen Betrieben laufenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse mittels Cloud-Lösungen wollen Firmen kein Risiko eingehen. Zusätzlich zu den rechtlichen Unsicherheiten fällt es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen schwer zu beurteilen, auf welche Cloud-Dienstleister und -Services sie sich verlassen können, ohne Gefahr zu laufen, eine Rechtsverletzung im Sinne der DSGVO zu begehen.

Diese Wissenslücke schließen möchte ein Konsortium rund um das Forschungsprojekt AUDITOR, an dem sich der eco Verband und EuroCloud Deutschland_eco e. V. beteiligen. „Zertifizierte Anbieter zeigen mit AUDITOR, dass sie hinreichende Garantien zur Einhaltung der DSGVO vorweisen und den Schutz personenbezogener Daten als eine Kernfunktion ihrer Cloud-Dienste ansehen“, sagt Andreas Weiss. Die Zertifizierung soll als Standard in der Praxis europaweit zum Einsatz kommen. „Wir schaffen mit AUDITOR aktuell Rahmenbedingungen für Unternehmen, die sich an den Anforderungen der Praxis orientieren.“

Mittwoch, 14. November 2018

Abmahnung im Internet

Verfolgung von Wettbewerbsverstößen




Online-Händler, Betreiber von Webseiten im Allgemeinen oder auch Influencer auf You-Tube – Sie alle sind gewerblich im Internet unterwegs, um durch die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen oder gezielte Werbung Geld zu erwirtschaften. Da das World Wide Web jedoch kein rechtsfreier Raum ist, sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Andernfalls droht die Abmahnung.

Aber was ist mit Abmahnung überhaupt konkret gemeint? Einfach gesagt nichts anderes als die Aufforderung einer Person an eine andere, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterbinden. Umgesetzt werden Abmahnungen in Form von Unterlassungserklärungen.

Welches Verhalten im Internet kann abgemahnt werden?


Seit die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, herrscht mitunter große Verwirrung, welches Verhalten im Internet überhaupt abmahnungswürdig ist bzw. wann Betroffene rechtswidrig handeln. Vor allem in den sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen ist den Akteuren oft nicht bewusst, wann sie gegen geltende Gesetze verstoßen.

Sie sind die Stars im Netz: die sogenannten „Influencer“ auf You-Tube, Instagram und Facebook. Oft noch im Teenager-Alter haben sie bereits hunderttausende Follower und verdienen ihr Geld häufig mit Produktwerbung. Da die Grenze zwischen Marketing und Schleichwerbung jedoch mitunter verschwimmt, kam es bereits zu zahlreichen Abmahnungen.

Aber woran müssen sich Influencer unter anderem halten, um nicht abgemahnt zu werden? Wer beispielsweise Beauty-Tutorials gibt und in seinem Video Produkte bestimmter Marken platziert, der muss dies eindeutig als Werbung kennzeichnen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um private Erklärungen handelt, wenn lediglich Produkte beworben werden.

Was die Abmahngründe angeht, umfasst das Spektrum neben dem genannten Beispiel auch den Bereich des Urheberrechts. Beispielsweise Content-Diebstahl oder das wiederrechtliche Anbieten von geschützten Musiktiteln im Internet kann eine Abmahnung zur Folge haben.

Wann gilt eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich?


Vor allem wenn es sich um regelrechte „Abmahn-Wellen“ handelt, steht häufig zur Debatte, ob es sich dabei noch um ein juristisch einwandfreies Vorgehen handelt oder der Verdacht des Rechtsmissbrauchs nahe liegt. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb heißt es hierzu in § 8 Abs. 4 wie folgt:

„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“

Aber was bedeutet das für die Praxis? Ein Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm von 2009 kann zur Veranschaulichung herangezogen werden. Angeklagt war eine Frau, die bei eBay Schmuck und Accessoires angeboten hatte. Wegen fehlerhafter Wiederrufsbelehrung folgte eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 10.000 Euro. Folgende Indizien reichten den Richtern, um die getätigte Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einzustufen:

● jeweils derselbe Wettbewerbsverstoß wurde mit einem formelhaften Musterschreiben abgemahnt
● extremes Missverhältnis zwischen Geschäftsumsatz und „Abmahnumsatz“ (Jahresumsatz der Angeklagten = 2.400 Euro)
● die Abmahnerin war mit ihrem Rechtsanwalt verwandt

Mehr Informationen zum Thema Abmahnung im Internet finden Sie hier: https://www.abmahnung.org/internetrecht/


Sonntag, 4. November 2018

Marketingbudget fließt vor allem in Events und Online

Unternehmen sehen Datenschutz als größte Herausforderung im Marketing



Geht es ums Marketing, setzen IT- und Telekommunikationsunternehmen im kommenden Geschäftsjahr vor allem auf Suchmaschinenoptimierung (SEA / SEO), Social Media und registrierungspflichtigen Content. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter Marketing-Verantwortlichen in der ITK-Branche. 

Demnach sagen jeweils rund die Hälfte aller Befragten, dass der Anteil der Ausgaben am Gesamtmarketingbudget für die Leadgenerierung über registrierungspflichtigen Content (49 Prozent), SEA /SEO (48 Prozent) sowie Social Media (46 Prozent) im nächsten Geschäftsjahr voraussichtlich steigen wird. Insgesamt fließen 29 Prozent des Marketingbudgets in Online-Maßnahmen. Deutlich dahinter liegen die Ausgaben für Direktmarketing (12 Prozent) und Print (11 Prozent) wie Anzeigen. Das restliche Budget fließt in TV-, Hörfunk- und Outdoor-Werbung (9 Prozent) sowie Marktforschung (4 Prozent). Das durchschnittliche Marketingbudget der befragten Unternehmen beträgt 4,1 Prozent des Gesamtumsatzes. „Social Media und Suchmaschinenoptimierung sind im Online-Zeitalter Kern einer jeden Marketingstrategie“, sagt Bitkom-Geschäftsleiter Christian Kulick. „Dabei gibt es kein Entweder-Oder, denn das eine ergibt ohne das andere wenig Sinn.“

So setzt auch so gut wie jedes Unternehmen (95 Prozent) inzwischen auf Social Media, 77 Prozent bereits seit mehr als drei Jahren. SEA / SEO nutzen sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) bereits seit mehr als drei Jahren, ein weiteres Fünftel (22 Prozent) setzt dieses Marketinginstrument erst seit kurzem ein.

Konferenzen und Kundenevents sind beliebtes Marketinginstrument


Noch mehr als in Online-Aktivitäten (29 Prozent) investieren ITK-Unternehmen in Sachen Marketing in Messen und Events. 35 Prozent des gesamten Marketingbudgets fließen in solche Aktivitäten. Mehr als ein Drittel der Befragten (34 Prozent) geben außerdem an, im nächsten Geschäftsjahr mehr Geld dafür auszugeben. 94 Prozent setzen dabei auf Konferenzen und Kundenevents, 85 Prozent auf die Teilnahme an bzw. die Ausrichtung von Messen und Veranstaltungen, etwa mit eigenem Stand, 84 Prozent beteiligen sich auch an Gemeinschaftsständen und 54 Prozent führen Roadshows durch.

Geht es um die aktuell größte Herausforderung im Marketing, sagen sieben von zehn ITK-Unternehmen (71 Prozent), dass sie vor allem der Datenschutz beschäftigt. Sechs von zehn Unternehmen bezeichnen die Erfolgskontrolle von Marketing-Aktivitäten als schwierig (57 Prozent). Das machen zwei Drittel aller Unternehmen (67 Prozent). Dabei zeigt sich, dass 89 Prozent der Unternehmen die Anzahl der Besucher auf der Webseite tracken. Auch an Messen und Events werden Erfolgskontrollen durch die Anzahl der generierten Leads durchgeführt (81 Prozent). Als weitere problematische Herausforderung für das Marketing werden der steigende Ressourcenbedarf für Content Generierung (56 Prozent) sowie die steigenden Ausgaben im Bereich Social Media (42 Prozent) angesehen.

Die vollständige Studie finden Sie unter:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Marketingbudgets-und-massnahmen-in-der-ITK-Branche-2.html


Hinweis zur Methodik:
Bitkom Research führt jährlich eine Umfrage zu Marketingbudgets und –maßnahmen in der ITK-Branche durch.

Montag, 15. Oktober 2018

Wenn Alexa Ärger macht

Digitale Sprachassistenten bergen bei allem Komfort auch Risiken

Foto: djd/ROLAND Rechtsschutz/Daisy Daisy - Fotolia
Per Sprachbefehl Musik hören, Informationen abrufen, Produkte bestellen oder Hausgeräte steuern: Für die Nutzer von Sprachassistenten gibt es jedoch auch Risiken.

Digitale Sprachassistenten werden immer beliebter. Sie bieten bequeme Unterstützung im Alltag: per Sprachbefehl Musik hören, Informationen abrufen, Produkte bestellen oder Hausgeräte steuern. Dabei gibt es für die Nutzer jedoch auch Risiken. Wird ein Aktivierungsbegriff wie etwa "Alexa" genannt, zeichnet das Gerät den nachfolgenden Befehl über das Mikrofon auf. Die aufgezeichneten Daten werden an die Server des Herstellers gesendet und dort analysiert. Je nach Befehl gibt der Assistent entweder eine Antwort oder er reagiert mit einer Aktion, etwa einem Einkauf.

Neue Verbraucherrechte seit Mai


Die mitgeschnittenen Sprachbefehle werden in der Cloud gespeichert - und bis dato können Nutzer nicht sicher sein, ob und wann ihre Suchverläufe vollständig vernichtet werden. Das änderte sich mit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. Jetzt haben Verbraucher umfassendere Rechte. "Zum einen kann man vom Hersteller Auskunft darüber verlangen, ob und vor allem welche personenbezogenen Daten erhoben und wie lange diese gespeichert werden", erklärt Roland-Partneranwalt Frank W. Stroot von der Kanzlei bpl Rechtsanwälte Stroot & Kollegen aus Osnabrück. Zum anderen habe man laut Artikel 17 das "Recht aufs Vergessenwerden". Der Hersteller müsse die Daten auf Wunsch hin löschen. Anbieter, die dagegen verstoßen, müssen mit drastischen Bußgeldern rechnen.

Wenn sich Alexa selbstständig macht


Der Hersteller haftet nicht, wenn der Sprachassistent vermeintlich ohne Befehl aktiv wird - so wie im Fall eines jungen Pinnebergers. Dessen Amazon-Alexa spielte laut Musik - mitten in der Nacht, als er gar nicht zu Hause war. Die Nachbarn riefen die Polizei. Diese brach die Tür auf, brachte Alexa zum Schweigen und stellte den Einsatz in Rechnung. "Das war rechtmäßig", so Stroot. Der Besitzer hafte für das Gerät, unabhängig davon, ob er zu Hause sei oder nicht. Das gilt auch, wenn der Sprachassistent etwa auf Stimmen aus dem Fernseher oder Radio reagiert. Darum sollte das "unbeaufsichtigte" Gerät zur Sicherheit ausgeschaltet werden.

Was tun bei ungewollten Bestellungen?


Wenn Kinder eine Bestellung per Sprachbefehl aufgegeben haben, kann der Besitzer des Geräts die Bestellung per erneutem Befehl stornieren oder 14 Tage lang vom Kauf zurücktreten. "Wenn es Kinder oder mehrere Personen im Haushalt gibt, sollte man Online-Käufe sperren oder eine PIN dafür festlegen", rät Stroot. Das bringe natürlich nur etwas, wenn die Eltern ihre Bestellungen nicht im Beisein der Kinder aufgeben würden. Um Kinder vor nicht jugendfreien Inhalten zu schützen, sollten Eltern zudem die Herstellerangebote zu Jugendschutz und Kindersicherungen prüfen.

Ordnungsgemäßer Datenschutz


Weil die vom Sprachassistenten mitgeschnittenen Befehle in der Cloud gespeichert werden, könnten Hacker Befehle abhören und detaillierte Nutzerprofile erstellen. Oder sie könnten Fragmente zu neuen Befehlen zusammensetzen und Nutzer finanziell schädigen. "Dann ist es oft schwierig, die Spur zum Täter zurückzuverfolgen. Gelingt das nicht, bleiben Betroffene meist auf dem Schaden sitzen", so Roland-Partneranwalt Frank W. Stroot. 

Grundsätzlich sei es dennoch ratsam, den Assistenten-Hersteller zu kontaktieren. So könne geklärt werden, ob die Mitschnitte wegen mangelnder Datensicherheit in falsche Hände geraten sind: "Kann der Hersteller den ordnungsgemäßen Datenschutz nicht nachweisen, kann der Betroffene Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen."

Freitag, 14. September 2018

Internet wird kaputt gefiltert

eco kommentiert Entscheidung zum EU-Urheberrecht


www.eco.de

Vorgestern hat das EU-Parlament erneut über die Novelle zum Urheberrecht abgestimmt. Bislang hat das Europaparlament die präsentierten Reformpläne zum Urheberrecht – mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie einem Uploadfilter – abgelehnt. Heute stimmten jedoch 438 Abgeordnete für den Ausschussbericht bzw. die Erteilung eines Mandats für Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat, 226 Parlamentarier stimmten dagegen, 39 enthielten sich.

Der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V, Oliver Süme zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der Abstimmung:

„Wir haben für ein modernes Urheberrecht gekämpft, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Doch mit der heutigen Entscheidung hat das EU Parlament dem Urheberrecht einen gehörigen Tritt Richtung Steinzeit verpasst. Gleichzeitig ignoriert es sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft, bremst die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen. Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet kaputt gefiltert wird“.

Dabei haben sich die Ansprüche der Nutzer und der Markt längst weiterbewegt. „Der Urheberschutz ist ein hohes Gut, aber er darf nicht zum Vorwand werden, um digitale Innovation der Zukunft auszubremsen. Internetbasierte Nutzungsformen sollten doch vereinfacht werden und vor allem müssen urheberrechtliche Vorgaben für Anbieter neuer Geschäftsmodelle einfach handhabbar sein. Nur so schaffen wir ein gesundes Umfeld für innovative europäische Unternehmen und verpassen im internationalen Vergleich nicht den Anschluss.“

Mit dieser Urheberrechtsreform nach den Vorstellungen des Berichterstatters Axel Voss droht jetzt aber der massive Eingriff in die technische Grundstruktur des Internets und in die Grundrechte, der klar einen Paradigmenwechsel nach sich ziehen wird und zu einer Vorabkontrolle von Inhalten und Zensurinfrastrukturen führt.

„Das Internet wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem würde ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden. Das hat schon in Deutschland und Spanien keine Vorteile für Presseverlage gebracht.“ sagt Süme.

Sonntag, 5. August 2018

Behördengang kostet Bürger im Schnitt fast zwei Stunden

Jeder Zehnte braucht für den Amtsgang sogar mehr als drei Stunden


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Der Gang aufs Amt stellt viele Menschen in Deutschland auf eine Geduldsprobe. Für ihren letzten Behördentermin haben sie im Schnitt fast zwei Stunden – exakt 114 Minuten – benötigt, inkl. Anfahrt. Das zeigt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 1.006 Bundesbürgern, darunter 950 Befragte, die eine Behörde besucht haben. 

Ein Drittel der Befragten (34 Prozent), die eine Behörde besucht haben, gaben an, beim letzten Mal bis zu einer Stunde dafür gebraucht zu haben. Jeder Zweite (49 Prozent) benötigte hingegen zwischen zwei und drei Stunden und jeder Zehnte (11 Prozent) drei Stunden und mehr. 

„Deutsche Behörden arbeiten nicht sehr bürgerfreundlich. Viele Menschen müssen sich extra Urlaub nehmen, um Behördengänge zu erledigen. Für diese Bürger heißt es dann Amt statt Strand“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Ziel muss sein, den Amtsgang möglichst ganz abzuschaffen. Vorbild für Deutschland könnte in dieser Hinsicht Dänemark sein. Dort gibt es längst digitale Bürgerämter, sodass man das meiste einfach online von zu Hause aus erledigen kann. Die Digitalisierung der Verwaltung ist neben dem Aufbau von Gigabitnetzen die Grundlage für ein digitales Deutschland.“


Weitere Ergebnisse aus der Umfrage stellt der Bitkom gemeinsam mit dem Nationalen Normenkontrollrat auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. September im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor.

Neue Veranstaltung will Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen


Um die Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen zu beschleunigen, wird derzeit eine neue Veranstaltung aufgebaut, die Smart Country Convention. Sie wird vom Digitalverband Bitkom in Zusammenarbeit mit der Messe Berlin durchgeführt. Das dreitägige Event findet erstmals vom 20. bis 22. November 2018 im CityCube Berlin statt und bringt alle relevanten Vertreter von Verwaltungen, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden und Wissenschaft zusammen. 

Die Smart Country Convention ist eine Kombination aus Kongress, Workshops, Weiterbildungsveranstaltungen und Ausstellung. Dabei geht es sowohl um die digitale Verwaltung als auch um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Sicherheit, Abfall, Wasser, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Sie richtet sich ebenso an den Bund wie an Vertreter von Ländern und Gemeinden. Bis zum 31. August sind Tickets kostenlos, 

Alle Informationen zur Smart Country Convention gibt es auf 


Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.006 Bundesbürger ab 14 Jahren online befragt. Die Fragestellung lautete „Denken Sie an Ihren letzten Behördengang wie Ummeldung, KFZ-Anmeldung oder eine Ausweisbeantragung. Wieviel Zeit haben Sie für diesen Behördengang aufgewendet? Bitte berücksichtigen Sie dabei An- und Abreise, Wartezeit und die Dauer der Vor-Ort-Bearbeitung.“ Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

Sonntag, 15. Juli 2018

Im Gründungsgeschehen ist endlich wieder Bewegung

DIHK-Report zeigt aber Defizite bei der Digitalisierung


Im deutschen Gründungsgeschehen mehren sich die Anzeichen für eine Trendwende zum Positiven. Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem aktuellen Report feststellt, stieg in immerhin 32 von 79 IHK-Regionen die Zahl der persönlichen Gespräche mit Gründungsinteressierten.

"Sieben Jahre lang sah es schlecht aus bei Existenzgründungen in Deutschland", berichtete DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der Tageszeitung "Die Welt" von den Ergebnissen der Untersuchung, "– nun ist endlich wieder Bewegung im Gründungsgeschehen."

Der DIHK-Gründerreport basiert auf den Erfahrungsberichten der Existenzgründungsberater aus den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) und einer statistischen Auswertung zum IHK-Gründerservice.

Insgesamt fußt die Untersuchung in diesem Jahr auf rund 200.000 IHK-Kontakten mit angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern.


Offenbar macht die gute Konjunktur neugierig auf unternehmerische Selbstständigkeit


Und die werden häufiger: "Die IHKs verzeichnen bundesweit mehr Zulauf zu ihren Gründertagen", sagte Wansleben. "Zudem informieren sich wieder mehr Menschen vor Ort in ihren IHKs über Möglichkeiten zur Existenzgründung." Offenbar mache die gute Konjunktur neugierig auf unternehmerische Selbstständigkeit, so sein Eindruck.

Allerdings: "Dort, wo sich der Gründungsgedanke konkretisiert, zeigen die Zahlen leider insgesamt weiter nach unten." Erneut habe es weniger persönliche Kontakte zur eigentlichen Existenzgründung gegeben. "Hier ist jetzt die Politik am Zug", forderte der DIHK-Hauptgeschäftsführer.

"Gründerinnen und Gründer brauchen dringend in ganz Deutschland schnelles Internet, weniger Bürokratie, zentrale Anlaufstellen für Behördengänge und E-Government auch in ländlichen Regionen." Insbesondere in punkto Digitalisierung gebe es – trotz einer wachsenden Start-up-Szene – noch Luft nach oben, mahnte er. Projekte aus Dienstleistungsbranchen, Verkehr und Handel hinkten teils deutlich hinterher.

"Mit mehr als 180.000 Gesprächen jährlich unterstützen die IHKs Gründerinnen und Gründer auch bei Fragen zur Digitalisierung", so Wansleben. "Die Bundesregierung sollte jetzt mit hohem Tempo daran gehen, ganz Deutschland mit raschem Internet auszustatten, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Nur so schaffen wir heute die Grundlage dafür, Deutschland fit für Start-ups und den innovativen Mittelstand von morgen zu machen."

Sie finden den DIHK-Gründerreport 2018 hier zum Download.

Sonntag, 17. Juni 2018

eco Verband: Brückenteilzeit fördert New Work

eco Verband sieht Vorteile für Unternehmen, die befristete Teilzeitmodelle heute schon anbieten



Firmen, die zur Lebenssituation passende Arbeitszeitkonzepte anbieten, sind für junge Talente attraktiver und können diese länger ans Unternehmen binden. Entsprechend haben Arbeitgeber, die diese Möglichkeit in New Work Arbeitsmodellen anbieten, einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern und Kompetenzen. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Brückenteilzeit passt damit zu digitalen Arbeitskonzepten. Der Wechsel der Arbeitszeit – von der Vollzeit in die Teilzeit und wieder zurück in die Vollzeit – ist mit der Digitalisierung zudem einfacher: Arbeitszeiten und Arbeitsorte lassen sich flexibel wählen und so die Arbeit flexibler an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

Beruf und Familie vereinbaren


„Unternehmen sind für Fachkräfte attraktiver, wenn die nach einer befristeten Teilzeit wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren können“, sagt Lucia Falkenberg, CPO (Chief People Officer) im eco Verband und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work. 

Insbesondere bei der Suche nach Fachkräften wie Programmierern hilft es, befristete Teilzeitmodelle anzubieten. „Die Menschen bevorzugen Arbeitsumfelder, die Familie und Beruf miteinander vereinbar machen und eine sichere Zukunftsperspektive bieten.“ Auch weibliche Fachkräfte zu gewinnen ist einfacher, wenn diese nicht fürchten müssen, in der Teilzeitfalle zu landen.

Teilzeit gehört zu neuer Arbeitskultur


Die Brückenteilzeit bietet zudem Raum für Fortbildungen und unterstützt so das Prinzip des lebenslangen Lernens. Das motiviert Mitarbeiter und hilft ihnen, die eigenen Ziele im Job zu erreichen. 

Immer neueren Vorschriften und gesetzlichen Regelungen erteilt der eco Verband jedoch eine Absage. „Wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern den Rahmen für die Flexibilität, die in der neuen Arbeitswirklichkeit gelebt wird“, betont Falkenberg. Wer offen ist für den Wandel der Arbeit durch die Digitalisierung und die Veränderungen mitträgt, der profitiert von zufriedeneren Mitarbeitern. Die Brückenteilzeit leistet so einen Beitrag zum Unternehmenserfolg.“

Samstag, 9. Juni 2018

Tschüss Fax?

Unternehmen setzen auf digitale Kommunikation




Das Fax war lange Dauerbrenner im Büroalltag, wird aber immer weniger genutzt – denn deutsche Unternehmen kommunizieren zunehmend digital. So verwenden aktuell nur noch sechs von zehn Unternehmen (62 Prozent) das Faxgerät häufig zur internen oder externen Kommunikation. Das ist ein deutlicher Rückgang um 17 Prozentpunkte in nur zwei Jahren. 

Laut Digitalverband Bitkom waren es 2016 noch acht von zehn (79 Prozent) Unternehmen, die häufig per Fax mit Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern kommunizierten. Für die neuen Zahlen hat Bitkom 1.106 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern repräsentativ befragen lassen. „Das analoge Fax hat langsam ausgedient. Die Unternehmen gehen mit der Zeit und haben erkannt, dass digitale Kommunikation den Büroalltag schneller, einfacher und flexibler macht“, sagt Jürgen Biffar, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzbereichs Enterprise Content Management im Bitkom. 

Eine Alternative zum Fax ist die digitale Signatur. Deren Vorteile sind umfangreich, denn sie sorgt dafür, dass Prozesse, die einer Unterschrift bedürfen, durchgängig elektronisch gestaltet werden können. Die digitale Signatur nutzen inzwischen 13 Prozent der Unternehmen, weitere 8 Prozent planen sie in den kommenden zwölf Monaten einzuführen.

Onlinemeetings und Videokonferenzen holden auf


Über E-Mail korrespondieren alle Unternehmen häufig (2018 und 2016: 100 Prozent), aber auch andere digitale Kommunikationskanäle holen auf. Beliebter werden vor allem Onlinemeetings und Videokonferenzen, die fast jedes zweite Unternehmen häufig einsetzt (47 Prozent, 2016: 40 Prozent). Mehr als jede dritte Firma (38 Prozent) verfügt inzwischen über ein Mitarbeiter- oder Kundenportal, über das häufig kommuniziert wird. 2016 tauschte sich erst jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) häufig darüber aus.

Während Smartphones im privaten Umfeld das bei weitem wichtigste Kommunikationsmittel darstellen, nutzt erst jedes zweite Unternehmen (51 Prozent, 2016: 51 Prozent) Handys oder Smartphones häufig zur internen oder externen Kommunikation. Mehr als jedes dritte Unternehmen (38 Prozent) setzt dabei auch auf Kurznachrichten-Dienste oder Messenger-Apps. Wichtiger werden soziale Netzwerke. Während 2016 erst jedes siebte Unternehmen (15 Prozent) über soziale Netzwerke kommunizierte, ist es heute bereits jedes vierte (25 Prozent). 13 Prozent der Unternehmen nutzen daneben häufig Chatbots für die digitale Kommunikation mit Kunden. 5 Prozent kommunizieren mittlerweile über Unternehmens-Blogs oder Mikroblogging-Dienste mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Kunden.

Im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Cebit wird Bitkom den neuen Digital Office Index vorstellen. Er zeigt aktuelle Zahlen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und ermittelt den Digitalisierungsgrad von Büro- und Verwaltungsprozessen in deutschen Unternehmen ab 20 Mitarbeitern. Die Pressekonferenz findet am 12. Juni 2018 um 11 Uhr im Convention Center (CC), Saal 12 auf dem Messegelände Hannover statt.


Auf der Cebit 2018 ist Enterprise Content Management zentrales Thema in der Halle 15. Der Besuch in der Bitkom Digital Office Area (Stand E20) bietet die Gelegenheit, verschiedene Anbieter und Hersteller von ECM-Lösungen zu treffen und sich über ihre neuesten Lösungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu informieren. Weitere Informationen zum Bitkom-Kompetenzbereich ECM und den Messeaktivitäten gibt es unter 
.


Geschäftsführer und IT-Verantwortliche aus mittelständischen Unternehmen können sich am 19. September in Düsseldorf auf der vom Bitkom zum zweiten Mal veranstalteten „Digital Office Conference“ über die Top-Trends rund um das digitale Büro informieren. Es geht um die Themen Arbeit 4.0, die Digitalisierung von Kundenservices, Verwaltungs- und Finanzprozessen sowie von Produktions- und Stammdatenprozessen. Alle Informationen zur Digital Office Conference unter https://www.office-conference.com/ 



Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf dem Bitkom Digital Office Index 2018, einer repräsentativen telefonischen Unternehmensbefragung, die 
Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. 

Dabei wurden Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und IT-Leiter von 1.106 Unternehmen aller Branchen mit einer Größe ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Fragestellung lautete: „Wie häufig kommen die folgenden Kommunikationskanäle für die interne und externe Kommunikation in Ihrem Unternehmen zum Einsatz?“

Freitag, 11. Mai 2018

So lässt sich der heimische PC auf neue, robuste Speichermedien umrüsten

Dem Daten-Gau vorbeugen


Foto: djd/Crucial/Depositphoto
Die Festplatte ist beschädigt, alle darauf gespeicherten Daten sind verloren:
Für PC-Nutzer ist dies der schlimmste Alptraum. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig auf
moderne Speichermedien umzusteigen.

Computerspeicher lassen sich mit einer privaten Schatzkammer vergleichen. Sie tragen digitale Erinnerungen wie Urlaubsfotos, Familienvideos oder die Lieblingsmusik. Versagt die Festplatte ihren Dienst, sind diese Werte oft für immer verloren - und der Ärger ist entsprechend groß. Eine regelmäßige Datensicherung ist daher unverzichtbar, ebenso wie der rechtzeitige Umstieg auf moderne Technologien. Dass konventionelle Festplatten (Hard Disks) aufgrund ihrer mechanischen Teile anfällig sind, ist seit langem bekannt. Eine Alternative sind die ungleich robusteren SSD-Speicher (Solid State Drive). Bis vor einigen Jahren waren diese Speicher nur teuren Edel-Notebooks vorbehalten. Inzwischen ist die Technik bezahlbar geworden und lässt sich mit etwas Geschick und wenigen Handgriffen auch auf dem heimischen Rechner nachrüsten.

Robust und schnell


Im Gegensatz zu klassischen Festplatten verwenden SSDs keine mechanisch bewegten Teile, um Daten zu lesen oder zu schreiben. Stattdessen nutzen sie die sogenannte Flash-Memory-Technologie. "Damit sind sie robuster, deutlich schneller und haben eine längere Lebensdauer. Keine beweglichen Teile bedeutet weniger Reibung und auch weniger Energieverbrauch", erklärt Jonathan Weech vom Speichermedienhersteller Crucial. Hinzu kommt: SSDs arbeiten fast geräuschlos und produzieren weniger Wärme als Festplatten. Die Vorteile sprechen also für sich - das bedeutet aber nicht, dass der heimische Rechner direkt aufs Altenteil muss. Dank der Preisentwicklung sind Flashspeicher heute erschwinglich geworden und lassen sich in vorhandene Computern einbauen. Die Lebensdauer des PCs dürfte sich damit um einige Jahre verlängern.

Computerspeicher in Eigenregie austauschen


Für den Wechsel des Speichers braucht es nicht mehr als passende Schraubenzieher, etwas Geschick und Geduld beim Arbeiten. Zuerst wird der Rechner komplett vom Stromnetz getrennt, als nächstes öffnet der PC-Bastler das Gehäuse. Dann wird die alte Festplatte von allen Verbindungen gelöst und entfernt - natürlich nicht, ohne vorher alle Daten gesichert zu haben. Der nächste Schritt: Die SSD wird an der selben Position eingesetzt. Dies sollte ohne Kraftaufwand möglich sein, der Speicher sollte anschließend festsitzen. Bei Bedarf lassen sich mitgelieferte Abstandhalter nutzen, damit der neue Speicher die gleiche Breite erhält wie das alte Laufwerk. Bei vielen Installationen ist der Abstandhalter jedoch gar nicht erforderlich. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Notebooks und Desktop-Rechner, inklusive erklärender Videos, ist unter www.crucial.de abrufbar. Hier gibt es auch Informationen zu verschiedenen Speichervarianten und -größen.

Auf den Schockwert kommt es an


(djd). Die Haltbarkeit von Speicherlaufwerken lässt sich mit verschiedenen Methoden messen - eine ist die Berechnung des maximalen Schocks in Gravitationskräften (G), bei der sie überleben und weiter funktionieren können. Wenn wir jemandem auf den Rücken klopfen, entspricht das ungefähr 4,1 G Schock. Das Treten eines Fußballs hingegen kommt bereits auf 300 G. Konventionelle Festplatten sind so ausgelegt, dass sie 30 G Schock beim Schreiben (Speichern) und 60 G beim Lesen aushalten. Deutlich robuster sind da moderne SSD-Speicher: Sie überstehen bis zu 1.500 G über einen Zeitraum von 0,5 Millisekunden. Mehr Infos dazu gibt es unter www.crucial.de.

Dienstag, 10. April 2018

22 Millionen Bürger machen Steuererklärung im Internet

Zahl der Online-Steuererklärungen steigt 2017 um rund 5 Prozent und hat sich seit 2012 fast verdoppelt



Immer mehr Bundesbürger reichen ihre Steuererklärung online beim Finanzamt ein. 22,1 Millionen Steuerzahler erklärten 2017 ihre Einkommenssteuer elektronisch über den Online-Dienst ELSTER. Das entspricht einem Anstieg um etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 21 Millionen Online-Steuererklärungen. Seit 2012 (12 Millionen) hat sich die Zahl fast verdoppelt. 

Das berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung. „Die Online-Steuererklärung spart Papierkram, Zeit und Nerven. Das wissen immer mehr Steuerzahler zu schätzen“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. „Das ELSTER-Projekt ist ein positives Beispiel für die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, auch wenn das komplexe deutsche Steuerrecht dadurch nicht einfacher wird.

“Im gewerblichen Bereich akzeptieren die Finanzbehörden mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen. Für Privatpersonen ist das dagegen grundsätzlich keine Pflicht. Kriesel: „Wer einmal die aufwändige Registrierung durchlaufen und das Verfahren genutzt hat, wird schnell davon überzeugt sein, dass die Online-Steuererklärung viel bequemer und weniger fehleranfällig ist als das Ausfüllen von Papierformularen.“

Neu ab dem Steuerjahr 2017 ist, dass grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen mehr an das Finanzamt versendet werden müssen. Es reicht aus, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch möglich. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Banken und Sozialversicherungen, automatisch und ebenfalls in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt.

Ab 2019 längere Fristen für die Abgabe


Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist der 31. Mai 2018. Ab 2019 gelten für alle Steuerpflichtigen verlängerte Erklärungsfristen bis Ende Juli. Zwei Monate länger Zeit haben bereits in diesem Jahr Steuerzahler in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, sofern die Steuer elektronisch erklärt wird. In Rheinland-Pfalz gilt die verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2018 für alle Steuerpflichtigen. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich bis zum Jahresende Zeit. 

Die Finanzverwaltung hat ihr Internetportal www.elster.de im vergangenen Jahr von Grund auf überarbeitet. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Steuerklärung ist eine einmalige Registrierung und postalische Authentifizierung, was mehrere Tage in Anspruch nimmt. 

Die Steuer kann auf zwei Wegen erklärt werden: Über „Mein Elster“ können Steuerdaten direkt im Browser und vollkommen papierlos abgegeben werden – das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. 

Alternativ bietet das Online-Finanzamt das Programm „ElsterFormular“ zum Download, mit dem die Steuererklärung offline bearbeitet und online an das Finanzamt übermittelt werden kann. Zudem gibt es zahlreiche gewerbliche Software-Produkte, die eine elektronische Steuererklärung über die ELSTER-Schnittstelle zulassen. „Professionelle Steuer-Software bietet in der Regel mehr Komfort bei der Eingabe und gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen. Die Investition kann sich schnell rechnen“, sagt Kriesel.


Hinweis zur Methodik: Die Angaben zur Zahl der elektronischen Einkommensteuererklärung basieren auf Daten der Finanzverwaltung.

Freitag, 30. März 2018

Backup-Kultur in Deutschland hat viel Entwicklungspotenzial

Zum World Backup Day am 31.03. fordert der eco Verband ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Datensicherung




Backups retten Daten, sind in Deutschland jedoch noch lange nicht in einem angemessenen Maße üblich. Täglich verlieren Unternehmen wichtige Daten und Privatpersonen unwiederbringliche Erinnerungen wie Familienfotos, Videos und E-Mails. „Backups sind nicht nur Nice-to-have, sondern eine Notwendigkeit in unserer digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt“, sagt Markus Schaffrin, Geschäftsbereichsleiter Mitglieder Services und Security-Experte im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Private Daten am stärksten gefährdet


„Ob aufgrund von Hard- oder Softwarefehlern, Geräteverlust oder Cyberkriminellen – die Möglichkeiten sind vielfältig, Daten für immer zu verlieren, wenn es kein Backup gibt“, so Markus Schaffrin weiter. Während große Unternehmen angemessene Datensicherungs-Systeme bereits nutzen, hinken kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen oft noch hinterher. Laut IT-Security-Studie 2017 des eco Verbands konnten 78 Prozent der Unternehmen nach einem Ransomware-Vorfall ein Backup zurückspielen. Private Daten sind nach einem solchen Vorfall jedoch meist verloren: Laut einer statistischen Untersuchung des World Backup Days haben 30 Prozent der Verbraucher ihre Geräte nie gesichert.

„Die Frage ist nicht, ob Ihr Computer, Ihr Tablet oder Ihr Smartphone irgendwann einmal den Dienst quittieren. Die Frage lautet, wann das passieren wird“, gibt der World Backup Day zu bedenken. „Die Hälfte der aktuell im Einsatz befindlichen Festplatten wird voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren den Dienst quittieren, inklusive dem Verlust der darauf gespeicherten Daten“, heißt es auf der Website weiter.

Cloud-Lösungen und externe Speichermedien machen Backups einfach


Kopien von allen Daten an einem zweiten, sicheren Ort abzulegen ist dabei heute einfacher denn je. Anwendungen für Computer, Tablets und Smartphones machen die Sicherung für jeden in kurzer Zeit möglich – beispielsweise über Cloudlösungen oder externe Gerätespeicher. „Die Datensicherung des Computers und der mobilen Geräte sollte wie das tägliche Zähneputzen zu einem unverzichtbaren Ritual werden – nicht nur zum World Backup Day am 31. März“, fordert Schaffrin.

Die drei häufigsten Verlustszenarien

1. Der technische Ausfall: Zu 33 Prozent fallen die Geräte aufgrund eines technischen Defekts einfach so aus – natürlich wenn man nicht damit rechnet.

2. Zufälliger Schaden: Zu 18 Prozent sind Verlust oder ein zufälliger Schaden wie ein zerbrochenes Smartphone für Datenverlust verantwortlich.

3. Die Infektion: Zu 13 Prozent werden die gespeicherten Daten Opfer von Trojanern, Viren oder Übergriffen von Kriminellen über Schadcode.

Quelle: Repräsentative Umfrage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anlässlich des World Back-up Days 2018.

Die Initiative Botfrei, ein Service von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., hat im Botfrei-Wiki allgemeine Informationen zu Backups und diverse Anleitungen für die Betriebssysteme Windows, Android und iOS zusammengestellt.

Sonntag, 25. März 2018

Der Handel muss sich neu erfinden

Jeder zweite Online-Käufer sieht die Grenzen zwischen Online und Offline zunehmend verschwinden




Ob stationärer Handel oder Online-Händler – die Digitalisierung verändert das Einkaufen. Kunden haben neue Anforderungen an die Verfügbarkeit von Produkten, die Transparenz von Preisen und das komplette Einkaufserlebnis. Die Händler müssen darauf reagieren. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.152 Internetnutzern ab 14 Jahren ergeben. 

So sagen 77 Prozent aller Online-Shopper, dass sich der stationäre Handel in den Innenstädten neu erfinden muss. Ähnlich viele Befragte (75 Prozent) finden, dass der stationäre Handel nicht mit den Preisen im Internet mithalten kann. Allerdings sagen lediglich 29 Prozent der Befragten, dass Online-Shops im Vergleich zum stationären Handel den besseren Service haben. 

Auch in anderen Belangen hat der Offline-Handel die Nase vorne. In den Augen der Online-Shopper sind die wichtigsten Vorteile des Kaufs im stationären Handel, dass man das Produkt anfassen und testen kann (83 Prozent), dass man das Produkt sofort mitnehmen (79 Prozent) sowie Versandkosten sparen kann (55 Prozent) und dass man im Geschäft persönlich beraten wird (62 Prozent). 

Die Kunden wollen das Beste aus beiden Welten


„Verbraucher schätzen es, sowohl online als auch offline einzukaufen. Die Kunden wollen das Beste aus beiden Welten – und das nahtlos. Sie möchten online schauen können, ob ein Kleidungsstück im Laden in der entsprechenden Größe vorliegt. Im Geschäft schätzen sie innovative Services dank digitaler Technologien, beispielsweise ein Tablet, mit dem sie in der Umkleidekabine andere Größen anfordern können“, sagt Bitkom-Handelsexpertin Julia Miosga.

Sechs von zehn Online-Käufern (61 Prozent) sind der Meinung, dass der stationäre Handel auf digitale Technologien setzen sollte, um einzigartige Einkaufserlebnisse zu schaffen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) sagt außerdem, dass durch die Digitalisierung Online- und Offline-Handel miteinander verschmelzen. „Der hybride Kunde ist längst Wirklichkeit. Nun sollte der Handel unbedingt entsprechende Konzepte und Angebote nachlegen, um ein nahtloses Einkaufen – egal über welchen Kanal – zu ermöglichen“, sagt Miosga.

Weitere Ergebnisse aus der Studie „Online-Shopping beliebter als Einkaufen im Laden“ gibt es hier .

Samstag, 17. März 2018

Bürohunde können das Betriebsklima nachhaltig verbessern

Kollegin Julie senkt tierisch das Stressniveau


Foto: djd/UDI

Das ist Bürohündin Julie:
Sie empfängt morgens aufmerksam jeden Mitarbeiter und ist bei allen Kolleginnen und Kollegen ein gern gesehener Gast.

Hunde gelten als die treuesten Freunde des Menschen. Ihre sozialen Eigenschaften könnten auch im Büro zum Tragen kommen: Hier können sie den Stresspegel senken, die Stimmung und das Betriebsklima verbessern und manchmal sogar als Seelentröster fungieren, wenn jemand allzu sehr unter Druck steht. 

Dennoch sind Hunde in deutschen Büros noch kaum verbreitet. Grundsätzlich entscheidet immer der Chef, ob Mitarbeiter ihre Hunde an den Arbeitsplatz mitnehmen dürfen, er kann diese Entscheidung zudem jederzeit widerrufen. Mit den rechtlichen Fragen rund um das Thema Hunde im Büro hat sich auch die Stiftung Warentest ("Test", Heft 2/2018) ausführlich beschäftigt.

Bundesverband Bürohund betreibt Aufklärung


Ausdrücklich für mehr Vierbeiner in deutschen Unternehmen setzt sich der 2014 gegründete Bundesverband Bürohund e.V. (BVBH) mit Sitz in Berlin ein. Dabei geht es vor allem um eine vereinfachte Zulassung von Hunden in Büros. Der Verband will die Vorteile von Bürohunden für und in Unternehmen bekannt machen und Arbeitnehmer wie Arbeitgeber dabei unterstützen, einen Bürohund gewinnbringend für alle Seiten in den Unternehmensalltag zu integrieren. 

Tipps und Informationen gibt es unter www.bv-buerohund.de. Der Verband empfiehlt etwa jeder Firma, eine schriftliche, sogenannte Dog Policy zu verfassen. Darin können die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Hunden im Betrieb festgehalten werden. In der Vereinbarung sollte stehen, wie viele Hunde insgesamt in der Firma oder pro Büroetage erlaubt sind, dass der Halter des Bürohundes eine Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner braucht und dass er für Sauberkeit und Gesundheit des Tieres zu sorgen hat.

Dabei sein ist für Julie alles


Julie heißt die Bürohündin beim unabhängigen Nürnberger Finanzdienstleister UDI. Das Unternehmen hat sich bereits seit 20 Jahren auf umweltfreundliche Geldanlagen im Wachstumsmarkt "Grünes Geld" spezialisiert; der Bürohund ist Mitglied im BVBH. "Julie lockert das ganze Team auf", sagt Anette Rehm, Leiterin der Marketing-Abteilung. Deshalb sei die Anwesenheit der Border-Terrier-Dame mit ihren dunklen Knopfaugen sogar ausdrücklich erwünscht, auch bei Konferenzen. Falls einem Kollegen einmal die Ideen ausgehen, streichelt er Julie ein paar Minuten - danach geht es meist mit neuer Power weiter. 

Anette Rehm räumt allerdings auch ein, dass sich nicht alle Hunderassen gleichermaßen als Bürohund eignen: "Es gibt eben Hunde wie unseren kuscheligen kleinen Border Terrier, die gesellig sind und einfach nur überall dabei sein wollen." Ein Vierbeiner, der knurrender Weise den Schreibtisch von Herrchen oder Frauchen verteidigen wolle, tauge dagegen eher nicht als Bürohund.

"Bürohundtag" 2018


Am 22. Juni 2018 findet ein weltweiter "Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag" statt. Er wurde ursprünglich durch eine überregionale Vereinigung von Tiersittern ins Leben gerufen. Zu diesem besonderen Tag, der ebenso im Zeichen der Burnout-Prophylaxe steht, sollten auch deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter mit ihrem entspannten Hund willkommen heißen. 

Alle Informationen zur Aktion gibt es unter www.bürohundtag.de. In Deutschland wird der Aktionstag beispielsweise unterstützt durch den Bundesverband Bürohund e.V. (BVBH).
 

Nachtrag vom 19.12.2021 -Rechtliches-


Zum Thema "Hund am Arbeitsplatz" gibt es eine sehr interessante Veröffentlichung auf fachanwalt.de.
 
Dieser behandelt die Themen:
 
  • Hund am Arbeitsplatz -Rechtliche Situation
  • Haftung für Schäden
  • Zusammenfassung Hund im Büro  
 Zum Artikel kommen Sie hier:
 

Sonntag, 25. Februar 2018

Koalitionsvertrag: 25 Versprechen an Startups

Koalition will bürokratische Auflagen für Startups reduzieren und Gründungen erleichtern



Der vereinbarte Koalitionsvertrag sieht 25 Maßnahmen vor, von denen Startups direkt profitieren sollen. Das hat eine erste Analyse des Papiers durch den Digitalverband Bitkom ergeben. 

So soll die im internationalen Vergleich schwierige Finanzierung von Startups gleich durch zwei große Projekte verbessert werden. Dazu sind ein Tech Growth Funds sowie ein nationaler Digitalfonds mit der deutschen Industrie vorgesehen, durch den sich auch institutionelle Anleger an der Wachstumsfinanzierung von Startups beteiligen und von ihrem wirtschaftlichen Erfolg profitieren könnten. 

Startups sollen von Bürokratie entlastet werden


Zudem werden konkrete Maßnahmen aufgeführt, um Startups von bürokratischen Anforderungen zu entlasten. Dazu gehört etwa die Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer in den ersten beiden Jahren. „Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass anders als noch in den Sondierungsgesprächen Startups im Koalitionsvertrag zumindest vorkommen. 

Viele der Ankündigungen sind zu unterstützen – und zeigen, dass die Politik die Bedeutung von jungen, innovativen Unternehmen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt erkannt hat“, sagt Bitkom-Präsidiumsmitglied Catharina van Delden. „Was weiterhin fehlt ist aber eine übergeordnete Vision: Während wir uns in Deutschland im Klein-Klein der Einzelmaßnahmen verlieren, ruft unser Nachbarland Frankreich die Startup-Nation aus.“

In der vergangenen Legislaturperiode wurden Versprechen nur teilweise umgesetzt



Zugleich weist der Bitkom aber auch darauf hin, dass von den 28 in der vergangenen Legislaturperiode versprochenen Maßnahmen zur Startup-Förderung gerade einmal 10 vollständig umgesetzt wurden. 

Bereits 2013 wurden eine Gründerzeit analog der Elternzeit sowie ein One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen angekündigt – ohne dass es zu konkreten Umsetzungsschritten kam. 

Diese Versprechen finden sich teilweise fast wortgleich auch im neuen Koalitionsvertrag wieder. Wichtige Versprechen der vergangenen Legislatur wie die Einführung eines Wagniskapitalgesetzes wurden sogar komplett fallengelassen. „Maßnahmen für Startups anzukündigen reicht nicht aus, noch dazu wenn sie teilweise sehr vage bleiben und als reine Prüfaufträge formuliert sind“, sagt van Delden. „Es kommt jetzt darauf an, dass Startup-Politik nicht nur aufgeschrieben, sondern wirklich gemacht wird.“


Die vollständige Übersicht der Startup-Maßnahmen im Koalitionsvetrag findet sich hier: getstarted.de/startup-politik-der-groko-2018/

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Freitag, 2. Februar 2018

Computer und Internet sind wichtigste Erfindung

Aktuelle Umfrage unter Jugendlichen liefert ein klares Urteil


Foto: djd/BVR
In einer Umfrage wurden Computer und Internet von 49 Prozent der befragten Jugendlichen als größte Erfindung aller Zeiten bezeichnet.

Über die Frage nach der wichtigsten Erfindung der Menschheit könnte man hitzig diskutieren und sicher hätte es zu allen Zeiten dazu andere Antworten gegeben. Unsere Urahnen aus grauer Vorzeit hätten vielleicht den Faustkeil und später dann das Rad genannt. Im 19. Jahrhundert revolutionierten Dampfmaschine, Eisenbahn und Auto die Welt, im Gesundheitsbereich könnte man die Narkose, die Desinfektion oder die Impfung als bahnbrechende Neuerungen bezeichnen. Insofern ist die Frage nach der bedeutendsten Innovation der Menschheit immer eine Momentaufnahme: Was also sehen Jugendliche heute als wichtigste Erfindung an?

Jeans wichtiger als Smartphones


In einer Kantar-Emnid-Umfrage im Rahmen des 48. Internationalen Jugendwettbewerbs "jugend creativ" der Volksbanken und Raiffeisenbanken wurden Computer und Internet von 49 Prozent der Befragten als größte Erfindung aller Zeiten bezeichnet. Mit weitem Abstand folgt das Auto (29 Prozent), die Jeans (acht Prozent) und das Smartphone (sieben Prozent). Auffällig, dass bei den 17- und 18-Jährigen immerhin 19 Prozent die Jeans für die wichtigste Erfindung halten, bei den 14- bis 16-Jährigen nannte mehr als ein Drittel das Auto - obwohl diese Altersgruppe noch gar nicht fahren darf.

Erfinder sind "Weltverbesserer"


Fast die Hälfte der Befragten könnte im Übrigen heute auf die Erfindung des Fernsehens verzichten. Ein Zeichen dafür, dass bewegte Bilder heute vorzugsweise über den Computer und das Smartphone angeschaut werden. Zwei Drittel der befragten Jugendlichen unterstellen Erfindern, dass diese mit ihren Innovationen die Welt grundsätzlich verbessern wollen, nur gut jeder Fünfte hält das Streben nach Reichtum für das Hauptmotiv der Tüftler. Weniger als jeder Zehnte meint, dass die Aussicht auf Berühmtheit Erfinder antreibt.

Internationaler Jugendwettbewerb rund um das Thema Erfindungen


Beim aktuellen Jugendwettbewerb sind Kinder und Jugendliche dazu aufgerufen, sich kreativ auf eine Reise in die Welt der Erfinder, Forscher und Entdecker zu begeben. Bis zum 21. Februar 2018 können sich Schüler der 1. bis 13. Klasse sowie Jugendliche bis 20 Jahre mit Bildern und Kurzfilmen beteiligen. Die Unterlagen gibt es in den teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken, dort sind die Beiträge auch einzureichen. Alle Informationen zum Wettbewerb stehen unter www.jugendcreativ.de, Kurzfilme können zudem auf das Videoportal www.jugendcreativ-video.de hochgeladen werden. Zu gewinnen gibt es viele attraktive Sach- und Geldpreise.

Über 500.000 Beiträge allein aus Deutschland


Für den Jugendwettbewerb der Volksbanken und Raiffeisenbanken werden jährlich bundesweit mehr als 500.000 Wettbewerbsbeiträge eingereicht, international sind es mehr als 700.000 Beiträge pro Jahr. Nach Auszeichnungen auf Orts- und Landesebene wählen die beiden Bundesjurys Ende Mai 2018 in Berlin die besten Bilder und Kurzfilme Deutschlands aus. Schirmherrin des Jugendwettbewerbs ist Fernsehmoderatorin Shary Reeves, unterstützt wird der Wettbewerb zudem von Nachwuchsschauspielerin Harriet Herbig-Matten, Schauspieler Florian Bartholomäi und dem Physiker, Hochschullehrer und Nobelpreisträger Prof. Dr. Theodor Wolfgang Hänsch. Alle Informationen gibt es unter www.jugendcreativ.de.

Dienstag, 16. Januar 2018

Das sind die Internet-Trends 2018

Trends 2018: Smarte Ökosysteme, Künstliche Intelligenz, Blockchain und New Work


Smarte Ökosysteme, Künstliche Intelligenz, Blockchain und New Work – das sind die Trendthemen des Jahres 2018, erklärt der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. „Die Internet-Industrie ist im Jahr 2018 stärker denn je Taktgeber für Innovation und Wachstum“, sagt eco Hauptgeschäftsführer Harald A. Summa. „Anbieter werden ihre Lösungen verstärkt zu digitalen Ökosystemen vernetzen und so mittels neuer Technologien echte Mehrwerte für Unternehmen und Privatpersonen schaffen.“

Smarte Ökosysteme im Internet der Dinge


Neue Ökosysteme im IoT (Internet of Things) ermöglichen 2018 viele neue Geschäftsmodelle in den Bereichen Smart City, Smart Home oder Industrial-IoT. Dafür müssen sich Unternehmen 2018 entlang der Wertschöpfungskette stärker öffnen und kooperieren, zeigen der eco Verband und Arthur D. Little aktuell in der Studie „Der deutsche Smart-City-, Smart-Home- und Industrial-IoT-Markt 2017-2022“. Im Bereich Smart-Home etwa liegt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate in den kommenden fünf Jahren bei 26,4 Prozent. Großes Wachstum gibt es auch im Bereich Industrial-IoT, Deutschland zählt mit seiner breiten und innovativen Industriestruktur und der hohen Roboterdichte zu den größten Industrie 4.0-Märkten der Welt. Das heute bereits größte Marktsegment, die Automobilwirtschaft, wächst dabei mit 20,2 Prozent am schnellsten. Ein starkes Wachstum mit 18,9 Prozent pro Jahr gibt es auch im Maschinen- und Anlagenbau. Beide Segmente machen gemeinsam über 50 Prozent des gesamten Industrial-IoT-Marktes in Deutschland aus.


KI boomt dank Cloud-Computing


Künstliche Intelligenz wird uns 2018 im Beruf und im Alltag stärker denn je unterstützten. Die nötigen Rechenkapazitäten, um komplizierte Algorithmen und Entscheidungsbäume zeitnah abzuarbeiten und ein entsprechendes Ergebnis zu liefern, stehen aus der Cloud praktisch unbeschränkt zur Verfügung. Auf der Grundlage dieser technischen Entwicklung entstehen 2018 täglich neue Anwendungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen, etwa in den Bereichen Automotive oder Healthcare. Die Systeme verstehen zunehmend, welche Aufgabe sie für den Anwender erfüllen sollen und greifen dafür auf die Ressourcen des Netzes zu. Sprache dient dabei immer stärker als Schnittstelle zwischen Mensch und Technik. Apokalyptische Befürchtungen, die von hohen Gefahren der KI für den Menschen ausgehen, erteilt der eco Verband eine klare Absage. Ethische Fragen etwa im Bereich des autonomen Fahrens zu lösen, bleibt 2018 jedoch eine große gesellschaftliche Herausforderung.

Blockchain kommt 2018 im Mittelstand an



Die Blockchain-Technologie findet im Jahr 2018 mit zahlreichen Anwendungen Eingang in den Geschäftsalltag. Plattformen auf der Grundlage der Blockchain werden insbesondere Geschäftsanwendungen unterstützen, bei denen ein Intermediär Vertrauen stiftet und Transaktionen abwickelt. Neue Plattformen lösen dabei aktuelle Probleme im Bereich Performance und Skalierbarkeit. Das kommt beispielsweise der rasanten Entwicklung im Bereich des Internets der Dinge (Internet of Things, IoT) zugute. Mithilfe von Blockchain-Technologie lassen sich die exponentiell wachsenden Daten in den Bereichen Smart Home, Smart City und Industrial-IoT effizient und sicher verwalten und als wichtige Rohstoffe unserer digitalisierten Welt nutzen. Die Blockchain wird 2018 zu einem wichtigen Thema besonders für den Mittelstand, immer mehr Unternehmen entdecken in der Technologie großes Potenzial für´s eigene Geschäft.

New Work: Qualifikationen für die industrielle Revolution 4.0



Aufgrund des digitalen Strukturwandels, der Produktionsprozesse umfassend vernetzt, verändert sich die Arbeitswelt nachhaltig und immer schneller: Unternehmen müssen sich voll auf die Digitalisierung einstellen, um auch noch in zehn Jahren bestehen zu können. Fortbildungen und lebenslanges Lernen werden 2018 stärker denn je Grundvoraussetzung für beruflichen Erfolg. So werden immer mehr Routinearbeiten an Algorithmen ausgelagert, beispielsweise im Büro und im Alltag. Die Beschäftigten übernehmen hingegen hochkomplexe und schwer automatisierbare Aufgaben. Daher suchen Unternehmen 2018 neben IT-Fachkenntnissen auch menschliche Schlüsselqualifikationen wie Kreativität, Empathie und nicht-lineares Denken. Damit Firmen für junge Talente attraktiv sind und Experten lange ans eigene Unternehmen binden können, sollten sie Offenheit für die durch die Digitalisierung angestoßenen New-Work-Konzepte zeigen.