Kunde hat missbräuchliche Nutzung der SIM-Karte zu verantworten
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Der Verlust einer SIM-Karte kann für den Kunden teure Folgen haben, wenn ein anderer die Karte unberechtigt zum Telefonieren oder Surfen nutzt. Dies stellte das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil klar.
Unbekannter entwendet SIM-Karte
Von dem Problem betroffen war ein Kunde, welchem von seinem Mobilfunkanbieter im Rahmen seines Mobilfunkvertrages drei SIM-Karten zur Nutzung überlassen wurden.
Eine der Karten übergab der Betroffene seiner Mutter. Unglücklicherweise notierte der Sohn auf der Karte auch die PIN. Später entwendete eine unbekannte Person die SIM-Karte aus der Wohnung und nutzte sie zum Telefonieren.
Der Kunde erhielt eine Rechnung, in der ihm sein Anbieter stolze 8.000 Euro für die missbräuchliche Nutzung des Anschlusses in Rechnung stellte.