Freitag, 26. September 2014

Achtung Telefon-Kunden: Wer haftet bei Diebstahl von SIM-Karten?

Kunde hat missbräuchliche Nutzung der SIM-Karte zu verantworten

Foto: Niko Korte  / pixelio.de

Der Verlust einer SIM-Karte kann für den Kunden teure Folgen haben, wenn ein anderer die Karte unberechtigt zum Telefonieren oder Surfen nutzt. Dies stellte das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil klar.

Unbekannter entwendet SIM-Karte


Von dem Problem betroffen war ein Kunde, welchem von seinem Mobilfunkanbieter im Rahmen seines Mobilfunkvertrages drei SIM-Karten zur Nutzung überlassen wurden. 

Eine der Karten übergab der Betroffene seiner Mutter. Unglücklicherweise notierte der Sohn auf der Karte auch die PIN. Später entwendete eine unbekannte Person die SIM-Karte aus der Wohnung und nutzte sie zum Telefonieren. 

Der Kunde erhielt eine Rechnung, in der ihm sein Anbieter stolze 8.000 Euro für die missbräuchliche Nutzung des Anschlusses in Rechnung stellte.

Sonntag, 21. September 2014

Marketing: Dürfen Optiker für ein kostenloses Brillenglas werben?

In der Werbung sind Leistungen Grenzen gesetzt

Foto: I-vista  / pixelio.de

Optiker versuchen Kunden mit verschiedenen kostenlosen Zusatzleistungen zu locken. Dabei sind der Werbung mit diesen Leistungen jedoch Grenzen gesetzt, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund zeigt.

Optiker wirbt für ein kostenloses Brillenglas


Ein Optiker warb für seine Angebote mit folgenden Worten:
„1 Glas geschenkt! Das … -Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Die Wettbewerbszentrale sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelgesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie mahnte den Optiker ab.
Die Werbung verstoße gegen § 7 Absatz 1 HWG. Nach dieser Vorschrift gilt bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ein sogenanntes Zuwendungsverbot. Diesem liegt die Überlegung zugrunde, dass Verbraucher nicht durch unangemessene Werbeangaben in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden sollen. 

Dienstag, 9. September 2014

Neu: Amazon Fire Phone

Das neue Amazon Smartphone gibt es jetzt exklusiv bei der Telekom

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Das einzige Smartphone mit Firefly-Technologie

Halten Sie die Firefly-Taste gedrückt und Sie erkennen im Handumdrehen mehr als 85 Millionen Elemente: Filme, Serien, Songs und Produkte, zu denen Sie direkt nützliche Informationen erhalten. Außerdem erkennt Firefly gedruckte Internet- und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, QR- und Barcodes und ermöglicht es Ihnen, diese sofort zu verwenden.


Das einzige Smartphone mit Dynamic Perspective


Erleben Sie Maps, Apps und Spiele in einer neuen Dimension. Navigieren Sie über Kippen, Schwenken, Neigen und automatisches Scrollen durch Menüs und greifen Sie mit nur einer Hand auf Kurzbefehle zu.

Nur für kurze Zeit: 1 Jahr Amazon Prime inklusive

Bis zum 31. Dezember 2014 erhalten Sie beim Kauf eines Fire Phones ein Jahr Amazon Prime inklusive1). Damit stehen Ihnen tausende beliebte Filme und Serienepisoden über Prime Instant Video zum Streamen und Herunterladen zur Verfügung. Außerdem können Sie mehr als 500.000 Bücher aus der Kindle-Leihbücherei ausleihen und vom kostenlosen Premiumversand von Millionen Artikeln profitieren.

Donnerstag, 4. September 2014

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will höhere Strafen bei Datenschutzverstößen

Bundesdatenschützer in Zukunft unabhängig von der Bundesregierung

Foto: Rainer Sturm  -  pixelio.de

Der neue Gesetzentwurf für die Bundesdatenschutzbehörde wird als völlig unzureichend und inakzeptabel kritisiert - vor allem von Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff.

Sie möchte stärker gegen Firmen durchgreifen können, die beim Datenschutz schlampen.

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher Änderungen des Datenschutzgesetzes beinhaltet. 

Das Amt soll zum 1. Januar 2016 als eine eigene Bundesbehörde mit Sitz in Bonn überführt werden, welche nicht Teil der Bundesregierung sein wird. 

Bundesdatenschutzbehörde künftig mit eigenen Befugnissen


Dafür sind jedoch auch eigene Befugnisse notwendig, die im Gesetzesentwurf als unzureichend kritisiert werden. 

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug, da wichtige Sanktions- und Eingriffsbefugnisse fehlen.

"Die hierzu notwendigen gesetzlichen Änderungen sollten zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren angegangen werden.“, so Voßhoff gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Montag, 1. September 2014

Gewinnen Sie jetzt ein TOSHIBA Notebook

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Dieses Notebook ist eine Mischung aus Tablet-PC und Tastatur-Dock.

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