Samstag, 14. Dezember 2019

Vierbeiner sind uns lieb und teuer

In den Markt für Heimtierbedarf investieren

 

Foto: djd/Allianz Global Investors/Getty Images/supersizer

Selfie mit Vierbeiner: Hunde sind einem bekannten Spruch zufolge die besten Freunde des Menschen. Auch für Sparer kann es sich lohnen, in Unternehmen zu investieren, die im boomenden Haustiermarkt eine bedeutende Rolle spielen.

5 Fakten zum Heimtierbedarf:

Haustiere gehören zur Familie, sie werden mit viel Liebe umsorgt. Entsprechend stark wächst der Markt für Heimtierbedarf.

(djd). Hunde, Katzen, Vögel und Fische: In knapp jedem zweiten deutschen Haushalt leben dem Statistikportal Statista zufolge inzwischen tierische Mitbewohner. Im Jahr 2012 betrug der Anteil der Haushalte mit Haustieren erst 36 Prozent. Haustiere gehören zur Familie, sie sind Lebensbegleiter, Freunde oder sogar Therapiepartner, die mit Aufmerksamkeit umsorgt werden. Die geliebten Vierbeiner gehen aber auch ins Geld - der Markt für Heimtierbedarf wächst daher stark. Diese fünf Fakten sollten Sie zum Thema Heimtierbedarf wissen:

1. Markt für Heimtierbedarf wächst und wächst und wächst


Wirtschaftlich wird der globale Markt für Produkte und Dienstleistungen rund um Haustiere immer bedeutsamer: Die Nachfrage nach Heimtierbedarf wächst Studien zufolge derzeit um etwa fünf Prozent pro Jahr, der Trend dürfte sich weiter fortsetzen.

2. Umsatz mit Tiernahrung stark gestiegen


Der Umsatz mit Tiernahrung ist hierzulande zwischen 2008 und 2018 um 24 Prozent auf 3,23 Milliarden Euro gestiegen, eine weitere knappe Milliarde Euro wird mit Zubehör umgesetzt. Allein für Katzenfutter gaben die Bundesbürger im vergangenen Jahr 1,58 Milliarden Euro aus, für Hundefutter 1,45 Milliarden Euro. Ziervögel "verschlangen" Futter im Wert von 66 Millionen, für Zierfischfutter gaben die Deutschen 52 Millionen Euro aus. In einer Umfrage äußerten 54 Prozent der Befragten, dass sie Tiernahrung im Fachhandel kaufen. 47 Prozent besorgen sich die Nahrung im Supermarkt, 38 Prozent im Discounter - und 35 Prozent beschaffen sich das Futter bereits online.

3. Vierbeiner gehen ins Geld


Billig sind die geliebten Vierbeiner für ihre Halter nicht: Ein Rottweiler etwa verursacht über seine gesamte Lebensdauer durchschnittliche Kosten von knapp 46.000 Euro, für einen Yorkshire-Terrier fallen knapp 35.000 Euro an. Die größten einzelnen Posten sind Futter, Steuer, Tierarzt und Versicherung.

4. Markt für Heimtierbedarf ist krisenfest


Der Markt für Produkte und Dienstleistungen rund um Haustiere ist weitgehend krisenfest: Sind die Lieblinge einmal krank, werden sie unabhängig vom wirtschaftlichen Umfeld bestmöglich versorgt. Auch beim Futter und beim Zubehör wird nicht gespart - ganz im Gegenteil, auf eine tiergerechte Ernährung wird ein immer größerer Wert gelegt.

5. In den Markt für Heimtierbedarf investieren


Auch für Sparer kann es sich lohnen, in Unternehmen zu investieren, die im Markt für Heimtierbedarf eine bedeutende Rolle spielen. Allianz Global Investors hat deshalb den Fonds "Allianz Pet and Animal Wellbeing" aufgelegt [ https://de.allianzgi.com/de-de/unsere-fonds/allianz-pet-and-animal-wellbeing ]. Der Fonds konzentriert sich auf weltweite Unternehmen, die ausschließlich im Heimtiermarkt aktiv sind, dabei handelt es sich überwiegend um kleinere und mittlere Unternehmen. Dazu kommen zumeist größere Unternehmen, bei denen Haustiere ein wesentlicher Geschäftsbereich sind.

Das "Handelsblatt" hat die Statista-Zahlen zum Heimtierbedarf im Übrigen grafisch aufbereitet: [ https://www.handelsblatt.com/infografiken/grafik/infografik-mein-hund-meine-katze-mein-fisch-das-lukrative-geschaeft-mit-haustieren/24979200-all.html?v2hbgtrackingscript=/downloads/13858302/50/vhb_g_embed_v2_tracking.js&v2hbgdebugoptions=false&v2hbgfontcssgotham=https://cloud.typography.com/6111652/6952372/css/fonts.css&v2hbgfontcssgothamnarrow=https://cloud.typography.com/6111652/777268/css/fonts.css&v2hbgmode=web ].

Sonntag, 24. November 2019

Nur jeder Dritte regelt sein digitales Erbe

Login-Daten zu Online-Konten oder Profilen werden meist für Angehörige hinterlegt




Das Haus bekommt der Ehepartner, das Barvermögen die Kinder, das Kaffeeservice geht an die Nachbarin: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders ist es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in sozialen Netzwerken und Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen bei Facebook oder Instagram, zum Cloud-Speicher oder zu kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Spotify und Co.: Nur 13 Prozent der Internetnutzer haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. Weitere 18 Prozent haben sich zumindest teilweise darum gekümmert. 65 Prozent geben jedoch an, für den Fall ihres Todes in diesem Bereich nicht vorgesorgt zu haben. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Immerhin: Das Problembewusstsein steigt. 2017 waren es noch 80 Prozent, die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben.

„Jeder Internetnutzer sollte sich frühzeitig mit seinem digitalen Nachlass beschäftigen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Und es sollte dafür gesorgt werden, dass kostenpflichtige Dienste schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“ Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gehen auch Verträge etwa mit Kommunikationsprovidern oder sozialen Netzwerken auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde. Doch dazu müssen die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen. „Für viele Menschen handelt es sich hier um weitgehend unbekanntes Terrain. Dabei wird das Thema in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen.“

Emotionale Belastung für Angehörige vermeiden


71 Prozent derjenigen, die ihren digitalen Nachlass teilweise oder vollständig geregelt haben, haben bei einem Familienangehörigen oder einer Vertrauensperson die Zugangsdaten zu Geräten und Online-Diensten hinterlegt. 54 Prozent haben eine Vollmacht gegenüber dem Internetdienstleister bzw. der Online-Plattform ausgestellt, jeder Vierte (25 Prozent) hat testamentarisch vorgesorgt. 16 Prozent haben einen externen Anbieter damit beauftragt, im Falle ihres Todes ihre Online-Konten zu löschen. 

Ein Großteil aller Internetnutzer (64 Prozent) würde allerdings bevorzugen, wenn es gesetzliche Regelungen zum digitalen Nachlass gäbe. 6 von 10 Befragten (60 Prozent) gaben an, sie würden sich zwar gern darum kümmern, allerdings hätten sie zu wenige Informationen. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) ist sich außerdem darüber im Klaren, dass der Umgang mit dem digitalen Nachlass für die Angehörigen eine hohe emotionale Belastung darstellt. „Auch das ist ein guter Grund, rechtzeitig vorzusorgen. Ist das digitale Erbe nicht geregelt, beginnt für die Hinterbliebenen nach dem Tod die Suche nach Benutzernamen, Passwörtern oder PINs. Der Familie diesen Stress zu ersparen, sollte eine weitere Motivation sein, hier frühzeitig aktiv zu werden“, betont Rohleder.

Jeder dritte Internetnutzer (36 Prozent) möchte, dass seine Profile in sozialen Netzwerken auch nach seinem Tod bestehen bleiben. Jeder Vierte (27 Prozent) findet das Thema unangenehm und setzt sich ungern damit auseinander. 23 Prozent halten es für unwichtig.

Bitkom-Hinweise zum Umgang mit dem digitalen Nachlass:


1. Persönliche Informationen auf Datenträgern

Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien. Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. Ein Notar oder Nachlassverwalter kann unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die mancher lieber mit ins Grab nehmen möchte.

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein – auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen.

3. Profile in sozialen Netzwerken

Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen. Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing wird das Profil deaktiviert, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren, darunter 847 Internetnutzer telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Freitag, 13. September 2019

eco: EuGH erteilt deutschem Leistungsschutzrecht eine Abfuhr

Das Gericht zog einen Schlussstrich unter die jahrelangen Gerichtsverfahren

 
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

 
Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger für nicht anwendbar erklärt. Das Gericht folgte damit der Meinung des Generalanwaltes und zog einen Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Beim Leistungsschutzrecht handle es sich laut EuGH um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine „technische Vorschrift“, deren Entwurf der Kommission zur Notifizierung hätte vorgelegt werden müssen.

eco hat das deutsche Leistungsschutzrecht von Anfang an kritisiert: „Das Leistungsschutzrecht in Deutschland einzuführen war eine politische Fehlentscheidung. Dieses Gesetz war von Anfang an ein Fiasko und hat zu nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen auf beiden Seiten geführt. Niemand hat dadurch Einnahmen erzielt – stattdessen haben die Gerichtsverfahren und Gutachten immense Kosten bei allen Beteiligten verursacht.“, so eco Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme. „Leider steht uns mit der im April beschlossenen Richtlinie für ein europäisches Urheberrecht schon das nächste quälende Kapitel des Leistungsschutzrechts bevor, das zur realen Bedrohung für Autoren, Unternehmen sowie Internetnutzer in Europa wird.“ Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe drohen die hohen Investitionen und die Rechtsunsicherheit zu technischen, wirtschaftlichen und juristischen Problemen zu führen.

Mit einer Stellungnahme hat sich eco – Verband der Internetwirtschaft im September an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt in Deutschland beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte, darunter auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, adressiert. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Mittwoch, 21. August 2019

Hunde jetzt keinesfalls im Auto zurücklassen

„Hund im Backofen“ – TASSO kritisiert die Fahrlässigkeit vieler Hundehalter

 

Bildnachweis: © TASSO e.V.

Sie wurden zurückgelassen, hechelten verzweifelt nach frischer Luft, waren überhitzt und kämpften oft ums Überleben. Auch in diesem Sommer hat es wieder zahlreiche Fälle gegeben, in denen Hunde trotz der heißen Temperaturen im Auto zurückgelassen worden sind. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt und seit Jahren massiv über dieses Thema aufklärt, hat diese „Hund im Backofen“-Fälle gezählt. Das Ergebnis ist erschreckend. 

Eine knappe Rettung in Hannover, ein kollabierter Labrador in Bingen, eine uneinsichtige Hundehalterin, die in Dierdorf einfach wegfährt: Allein in der Zeit von Ende April bis Mitte August sind in mindestens 45 Fällen Hunde bei Hitze im Auto zurückgelassen worden. Die Betonung liegt auf mindestens, denn betrachtet werden hier nur die Fälle, über die in der Presse berichtet worden ist – meist weil Polizei oder Feuerwehr eingeschaltet wurden. Die Dunkelziffer der Hunde, die in diesem Sommer unter den extremen Temperaturen im Auto leiden mussten, dürfte erheblich höher sein, ist man bei TASSO überzeugt. Schließlich ist nicht immer ein aufmerksamer Passant vor Ort, der bemerkt, dass ein Hund im Auto leidet und Hilfe leistet.

Zum Glück konnten die Hunde in den meisten bekannt gewordenen Fällen rechtzeitig gerettet werden. Fast immer wird in den Presseberichten jedoch auch geschildert, wie uneinsichtig sich die betroffenen Halter gezeigt haben. Die Zeugen wurden teilweise eingeschüchtert oder bedroht und häufig fuhren die Tierhalter einfach weg. Auch die Belehrungen von Polizei oder Feuerwehr werden oft als falsch oder übertrieben abgetan. „Das ist wirklich erschütternd“, sagt TASSO-Leiter Philip McCreight konsterniert. „Wer ein Tier hält, übernimmt damit auch Verantwortung für sein Wohlergehen. Es ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, einen Hund im heißen Auto leiden zu lassen.“ Dass sich der Innenraum der Fahrzeuge schon bei etwa 20 Grad Außentemperatur binnen kurzer Zeit auf extreme Temperaturen aufheizt, ist wissenschaftlich bewiesen und keineswegs übertriebene Hysterie, stellt der TASSO-Leiter weiter klar. „Jeder kennt das Gefühl, nach einer kurzen Zeit ins überhitze Auto einzusteigen und festzustellen, wie abgestanden und heiß die Luft darin ist.“

Dieser Sommer hat einmal mehr gezeigt, dass noch immer viel Aufklärungsarbeit notwendig ist. Auf der Webseite www.tasso.net/hib stellt TASSO die Gefahren aus tiermedizinischer Sicht genau dar. Weiterhin ist dort zusammengefasst, wie sich Helfer im Ernstfall verhalten sollten. Auch Aufklärungsmaterial zu dem Thema bietet TASSO kostenfrei an, damit möglichst viele Menschen von der Gefahr erfahren. Philip McCreight stellt klar: „Es darf nicht sein, dass noch immer so viele Hundehalter die Verantwortung gegenüber ihrem Tier auf die leichte Schulter nehmen!“

Berichte zu einigen der „Hund im Backofen“-Fälle finden Sie hier.

Donnerstag, 1. August 2019

70 Prozent der Berufstätigen sind im Urlaub für den Chef erreichbar

Kontakt mit dem Job vor allem via Kurznachricht und Telefon
Jeder Vierte ruft seine beruflichen E-Mails auch auf Reisen ab

 



Viele Berufstätige in Deutschland trennen ihr Privatleben auch im Urlaub nicht von ihrem Job: 70 Prozent derjenigen, die im Sommer 2019 verreist sind, sind während dieser Zeit dienstlich erreichbar. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahren ergeben. Damit ist dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr leicht angewachsen: 2018 waren noch 64 Prozent im Urlaub beruflich ansprechbar. 65 Prozent der Befragten geben an, per Kurznachricht wie WhatsApp, SMS oder iMessage für ihren Arbeitgeber, ihre Kollegen oder Geschäftspartner erreichbar zu sein. 58 Prozent gehen dafür auch ans Telefon und mehr als jeder Vierte (26 Prozent) ruft während des Urlaubs seine beruflichen E-Mails ab.

„Durch die digitalen Technologien befindet sich die Arbeitswelt in einem radikalen Wandel: Menschen können arbeiten, wann und wo sie wollen. Die vormals zumindest bei abhängig Beschäftigten klare Trennlinie zwischen Beruf und Privatleben löst sich zunehmend auf. 

Viele Arbeitnehmer genießen Vertrauensarbeitszeiten und können auch von ihrem Arbeitsplatz aus private Dinge erledigen. Und umgekehrt sind viele Arbeitnehmer bereit, auch im Urlaub dienstlich erreichbar zu sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es ist allerdings wichtig, dass die freie Zeit möglichst ungestört zur Erholung oder für rein private Unternehmungen genutzt werden kann. Unternehmen sollten darauf achten, dass es gute und funktionierende Vertretungslösungen gibt und Kollegen im Urlaub nur im absoluten Notfall gestört werden.“

Vor allem Jüngere setzen bewusst Grenzen: So geben 36 Prozent der 16- bis 29-Jährigen an, in ihrem diesjährigen Sommerurlaub nicht erreichbar zu sein. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 25 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 29 Prozent. „Eine rechtliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht in den meisten Fällen nicht“, betont Rohleder. „Der Wandel der Arbeitskultur stellt die Unternehmen jedoch vor Herausforderungen. Auch verpflichten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr, mit langem Vorlauf Urlaub einzureichen. Urlaubssperren wegen dienstlicher Belange werden zur Ausnahme. Das kann umgekehrt bedeuten, dass jemand auch während seines Urlaubs noch ein Auge auf ein laufendes Projekt hat, gerade in kleinen Unternehmen. Wichtig ist, dass Vorgesetzte mit ihren Mitarbeitern Absprachen zur Erreichbarkeit treffen, die der individuellen Situation am besten entsprechen.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Bundesbürger ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, darunter 339 Berufstätige, die einen Sommerurlaub machen. Die Fragestellung lautete: „Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich per E-Mail, telefonisch oder per Kurznachricht erreichbar?“

Samstag, 13. Juli 2019

Business-Trend digitale Assistenten: Datentransparenz und gute Erziehung als Schlüssel zum KI-Erfolg

eco-Umfrage zeigt: Über ein Viertel der Deutschen nutzt bereits digitale Sprachassistenten

 

 

Digitale Sprachassistenten sind beliebt: Über ein Viertel (27,3 Prozent) der Deutschen nutzt bereits digitale Helfer wie Google Assistant, Amazon Alexa, Siri oder Cortana. 5,7 Prozent der Deutschen haben ihre smarten Lautsprecher dabei sogar mehrmals täglich im Einsatz – so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.* 

 

„Digitale Sprachassistenten unterstützen uns in allen Lebenssituationen immer stärker und werden darin auch immer besser – ob zuhause, im Auto oder im Job“, sagte Dr. Bettina Horster, Leiterin der Kompetenzgruppe IoT im eco Verband und Vorstand VIVAI Software AG auf den IoT Business Trends am 2. Juli, dem jährlichen Get-together der IoT-Branche in Düsseldorf. 

 

Das riesige Entwicklungspotenzial für Unternehmen und Gesellschaft könne sich aber langfristig nur entfalten, wenn die Anbieter ihre Hausaufgaben machten, so Horster, dazu zählten beispielsweise auch die Umsetzung hoher Datenschutz- und Sicherheits-Standards. 

 

Datenschutz als wichtigste Grundvoraussetzung für alle Services rund um Sprachassistenten

Tatsächlich ist die Angst vor dem Missbrauch der eigenen Daten für die Deutschen im Moment noch das wichtigste Argument (41,9 Prozent), um auf digitale Sprachassistenten zu verzichten. Bedenken haben viele Menschen auch bezüglich eines möglichen Missbrauchs der Sprachassistenten durch Dritte (12,5 Prozent) sowie eine mögliche Überwachung und staatliche Strafverfolgung (11,1 Prozent). „Wenn es den Anbietern gelingt, mit nachweislich hohen Sicherheitsstandards die Bedenken der Menschen auszuräumen, dann werden auf der Basis digitaler Sprachassistenten auch zahlreiche neue Services für Unternehmen entstehen“, sagt Horster. „Digitale Sprachassistenten werden die Zusammenarbeit im Unternehmen, jedoch auch mit Kunden und Partnern nachhaltig verbessern.“
Die Anbieter und Betreiber von Systemen der künstlichen Intelligenz seien hier gefragt, die Arbeitsweise ihrer Dienste und Produkte nachvollziehbar zu kommunizieren. Anwendern und Betroffenen muss verständlich gemacht werden, wie eine künstliche Intelligenz arbeitet, warum die Systeme eine Empfehlung oder Entscheidung in einer bestimmten Situation und Form treffen und welche Daten verarbeitet und gegebenenfalls generiert werden. Nur so sei sichergestellt, dass künstlich intelligente Services breite gesamtgesellschaftliche Akzeptanz finden können. Eine Forderung, die der eco Verband der Internetwirtschaft auch bereits in den Leitlinien zum Umgang mit künstlicher Intelligenz aufgestellt hat.
Sprachassistenten können mehr
Bislang setzen die Menschen digitale Sprachassistenten jedoch noch hauptsächlich dafür ein, um Informationen im Netz zu finden (32,4 Prozent). Auch um Musik zu hören, im Auto zu navigieren oder sich an Termine erinnern zu lassen, sind virtuelle Assistenten gefragt. Tatsächlich können die Geräte heute aber schon viel mehr wie etwa Anwendungen in der Pflege zeigen: Dort helfen sie älteren Menschen dabei, länger in den eigenen vier Wänden zu leben – ein Ziel der Initiative Smart Service Power. Auch im Auto sorgen Sprachassistenten für mehr Komfort, in dem sich Funktionen per Stimme steuern lassen.
Eine zukünftige KI-Einsatzmöglichkeit in der mittelständischen Wirtschaft beschrieb Andreas Weiss, Geschäftsbereichsleiter Digitale Geschäftsmodelle im eco Verband: Das Projekt Service-Meister soll mit intelligenten Algorithmen dafür sorgen, dass sich Anlagen einfacher warten und verfügbar halten lassen. Dazu entwickelt Service-Meister eine offene Plattform, die das Expertenwissen von Wartungs- und Servicetechnikern skalierbar machen soll.
KI braucht menschliche Intelligenz für ihre nächsten Entwicklungsschritte
Welche weiteren Entwicklungsschritte zukünftig wahrscheinlich sind, das skizzierte Prof. De Kai Wu von den Universitäten in Hong Kong und Berkeley. „KI-Anwendungen von heute sind nicht mehr nur regelbasiert, sie setzen stattdessen auf maschinelles Lernen und neuronale Netze“, sagt der führende Computerlinguist. Da KI-Algorithmen vor allem von uns lernten, seien sie von menschlicher Erziehung abhängig. Denn: „Wir alle sind die Trainingsdaten“, sagt Prof. De Kai Wu. „Unser Verhalten beeinflusst, wie sich eine KI entwickelt. Zu einem nachhaltigen und lebenswerten Planeten gehört daher auch ein verantwortungsbewusster Umgang mit Technologien und Werkzeugen, wie sie uns die KI-Ära ermöglichen wird.“
Weitere Informationen:
Zentrale Herausforderungen und Lösungen künstlicher Intelligenz diskutiert eco mit den Vordenkern und Impulsgebern aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft sowie Betreibern digitaler Infrastrukturen und Dienste beim eco Kongress FAST. FORWARD. FUTURE. Mit künstlicher Intelligenz das Internet der Zukunft gestalten, am 21. November 2019 in Köln. Weitere Infos zu Programm und Anmeldung zum eco Kongress.

 

Freitag, 7. Juni 2019

Bürohund macht attraktiv

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. setzt sich für mehr Bürohunde ein

 

Bildnachweis: © TASSO.e.V.

 
Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. In vielen Bereichen buhlen Arbeitgeber längst verzweifelt um die Gunst der Bewerber. Auch der Einsatz für die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen steigt stetig. Längst geht es nicht mehr nur um gute Bezahlung, sondern auch um gute Rahmenbedingungen und ein angemessenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Die Arbeitgeberattraktivität ist somit ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, kennt einen Faktor, der in dieser Rechnung einen Unterschied machen könnte: Büroschnauzen.

Die Vorteile, die Hunde im Büro bringen können, sind mittlerweile hinreichend bekannt: Sie wirken entspannend und fördern das soziale Miteinander. So haben die Kollegen beispielsweise ein unverfängliches Smalltalk-Thema bei Begegnungen im Aufzug oder an der Kaffeemaschine. Streichel-, Spiel- und Spaziergeh-Pausen führen dazu, dass die Mitarbeiter sich häufiger bewusst entspannen und bewegen und anschließend konzentrierter weiterarbeiten können. Beim Streicheln wird das sogenannte Kuschelhormon Oxytocin ausgeschüttet. Das hilft dabei, Stress zu reduzieren. Bürohunde machen nicht nur ihre Halter glücklich, sondern auch die Kollegen, die von der gelösten Stimmung profitieren, bei Spaziergängen dabei sind und ebenfalls Streicheleinheiten verteilen.

Daher ist TASSO überzeugt: Büroschnauzen können ein wichtiger Faktor im harten Wettbewerb um Spitzenkräfte sein. „Viele Menschen entscheiden sich sicher eher für einen Job, zu dem sie ihren Vierbeiner mitbringen dürfen“, ist TASSO-Leiter Philip McCreight sicher. „Wir bei TASSO machen seit mehr als 35 Jahren gute Erfahrungen mit unseren Bürohunden. Sie sind ein wichtiger Teil unseres Teams und nicht mehr wegzudenken.“

Auch wenn TASSO überzeugt ist, dass Hunde im Büro unzählige Vorteile bringen, müssen natürlich trotzdem im Sinne der Tiere und Menschen einige Grundregeln beachtet werden:

  • Der Arbeitsplatz muss geeignet sein. Der Hund darf beispielsweise nicht mit in eine Fabrik, in der es laut und gefährlich ist. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind ebenfalls tabu. Weiterhin sollte nicht zu viel Trubel herrschen. Ein überfülltes Kaufhaus ist zum Beispiel keine gute Umgebung für den Vierbeiner.
  • Kollegen und Vorgesetzte müssen einverstanden sein. Auch wenn ein Kollege ein Problem mit der Anwesenheit eines Hundes hat – beispielsweise allergiebedingt – muss darauf Rücksicht genommen werden.
  • Ein eigener Platz. Dem Hund darf es an nichts fehlen. Dazu gehört ein Rückzugsort. Weiterhin braucht der Hund auch auf der Arbeit immer Zugang zu frischem Wasser und regelmäßige Spaziergänge und gelegentliche Spielpausen.
  • Auch muss sich der Vierbeiner am Arbeitsplatz wohlfühlen. Er sollte keine Angst vor Menschen haben oder Aggressionen zeigen. Ein gewisser Grundgehorsam ist ebenfalls Voraussetzung. Den idealen Begleiter für das Büro zeichnet zudem ein ruhiges und freundliches Gemüt aus.
  • Zurückhaltung ist angesagt. Die Büroschnauze sollte friedlich auf ihrem Platz bleiben können und nicht im Büro umher laufen und Kollegen von der Arbeit abhalten. Es ist wichtig, dass der Hundehalter hier ein vorbildliches Verhalten zeigt, damit es langfristig im Sinne der Hunde und ihrer Vorteile für das Team nicht zu Ärger mit anderen kommt. Dazu gehört es auch, dass das Tier selbstverständlich sauber ins Büro kommt und seine Anwesenheit niemanden beeinträchtigt.

Sonntag, 26. Mai 2019

Der Mittelstand als Jobmotor

So halten mittelgroße Unternehmen das Schwungrad der Wirtschaft am Laufen


Foto: djd/BVR/thx

In Deutschland spielt der Mittelstand für Wachstum und Wohlstand eine wichtige Rolle.


(djd). In Zeiten des Fachkräftemangels in vielen Bereichen der Wirtschaft können sich gut ausgebildete Menschen heute den Arbeitgeber aussuchen. Bei der Wahl spielen viele Faktoren eine Rolle. Nicht nur die Bezahlung, sondern auch das Arbeitsklima, die Perspektiven und das Umfeld des Arbeitsplatzes müssen stimmen. Und hier punktet häufig der Mittelstand mit seinen wenigen Hierarchiestufen, Mitarbeiter können relativ schnell Verantwortung übernehmen und die Firma an entscheidender Stelle mitgestalten. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Bedeutung des Mittelstandes für die deutsche Wirtschaft tatsächlich weiter zugenommen hat.

Mittelständische Unternehmen sorgen für Job-Boom


Dem "KfW Mittelstandsatlas 2018" zufolge stellen die rund 3,7 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland 99,95 Prozent des gesamten Unternehmensbestandes. Sie seien daher auch eine tragende Säule des deutschen Arbeitsmarktes, zuletzt waren mit fast 31 Millionen erwerbstätigen Personen so viele Menschen in diesen Firmen beschäftigt wie nie zuvor.

"Im Vergleich zu vielen anderen Ländern weltweit ist in Deutschland der Mittelstand für Wachstum und Wohlstand extrem wichtig", betont auch Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Für den Mittelstand gehören zum Beispiel die Genossenschaftsbanken zu den typischen Finanzierungspartnern, die das Schwungrad am Laufen halten. Martin zufolge gibt es in Deutschland deshalb auch eine kontinuierliche Kreditvergabe: "Die Unternehmen kommen an Kredite heran, können investieren und Arbeitsplätze schaffen." Mit ihren über 11.100 Bankstellen sind die 915 Genossenschaftsbanken bundesweit in Stadt und Land verbreitet. Gut jedes zweite aller rund 1.600 in Deutschland tätigen Geldinstitute ist somit eine Volksbank oder Raiffeisenbank. "Die Genossenschaftsbanken stellen nicht nur in den großen städtischen Zentren, sondern verteilt über das ganze Land ein flächendeckendes Kreditangebot dar", betont Dr. Andreas Martin.

Stimmung so gut wie nie zuvor


Dass die Stimmung im deutschen Mittelstand so gut ist wie nie zuvor, belegt auch die Studie "Mittelstand im Mittelpunkt", erstellt vom BVR und der DZ Bank. Demnach bewerteten 92 Prozent der mittelständischen Unternehmen im Frühjahr 2018 ihre aktuelle Lage mit "gut" oder "sehr gut". Das ist der höchste Wert seit dem Start der Umfrage im Jahr 1995. Die insgesamt positive Stimmung setzt sich fort, wenn es um die kurzfristigen Erwartungen für die nächsten Monate geht. Zum Zeitpunkt der Studie plante fast jedes dritte der mittelständischen Unternehmen, in den nächsten sechs Monaten seinen Personalbestand auszubauen.

Mittwoch, 1. Mai 2019

Unternehmen haben keine Zeit für Startups

Zwei Drittel der etablierten Unternehmen arbeiten nicht mit Startups zusammen



Startups entwickeln sich auch außerhalb der Digitalwirtschaft immer mehr zur ernsthaften Konkurrenz für etablierte Unternehmen. Mehr als jedes vierte deutsche Unternehmen ab 20 Mitarbeitern (27 Prozent) gibt aktuell an, dass aufstrebende Startups seine Marktstellung gefährden. Vor zwei Jahren waren es erst 18 Prozent. Dennoch arbeiten zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) aktuell nicht mit Startups zusammen. Aber 63 Prozent schließen dazu Partnerschaften mit IT-Spezialisten. Rund jedes dritte Unternehmen (37 Prozent) setzt dazu auf eine Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen aus der eigenen oder anderen Nicht-Digital-Branchen. 

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 606 Unternehmen aus allen Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Startups sind nicht nur besonders innovationsstark, sie bringen auch frischen Wind in eingefahrene Strukturen und Prozesse. Für etablierte Unternehmen können Startups die entscheidenden Impulse bei der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle setzen – über alle Branchen hinweg“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Viele Unternehmen tun sich immer noch schwer damit, den digitalen Wandel zu gestalten. Umso wichtiger sind Kooperationen und Partnerschaften zwischen jungen und etablierten Unternehmen, damit deutsche und europäische Unternehmen auf dem Weltmarkt führend bleiben.“

Überraschend sind die Gründe, weshalb Unternehmen auf eine Zusammenarbeit mit Startups verzichten. So gibt jeder zweite der Geschäftsführer (53 Prozent) an, keine Zeit für Startup-Kooperationen zu haben. Vor zwei Jahren lag der Anteil mit 39 Prozent deutlich darunter. Rund drei Viertel (73 Prozent) nennen aktuell als Grund fehlende Kontakte zu Startups. Jeweils 3 von 5 Unternehmen sagen, sie sehen keinen Mehrwert in einer Kooperation mit Startups (59 Prozent) bzw. es gebe kein geeignetes konkretes Projekt (56 Prozent). Nur jedes vierte Unternehmen beklagt fehlende finanzielle Mittel (24 Prozent). Berg: „Wer keine Zeit für eine Zusammenarbeit mit Startups hat, hat offenbar keine Zeit für die Zukunft seines Unternehmens.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 606 Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

Mittwoch, 17. April 2019

Willkommen im Zeitalter der Uploadfilter

eco kritisiert Europäisches Urheberrecht


 


Am 15. April hat der EU-Rat final für die europäische Urheberrechtsreform gestimmt. Obwohl bis zuletzt europaweit Demonstrationen gegen die Urheberrichtlinie stattgefunden hatten und viele europäische Länder, wie beispielsweise Schweden, öffentlich Abstand von dem geplanten Gesetz inklusive Europäischen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter genommen hatten, hat der Rat mit seiner Entscheidung vorgestern die Urheberechtsreform bestätigt. Dazu sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme: „Das ist ein schmerzhaftes Ende, nach einem langen Kampf für ein Urheberrecht, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Auch der Europäische Rat hat vorgestern mehrheitlich gegen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gestimmt. Um den Partikularinteressen von Rechteverwertern und Verlagen einseitig Rechnung zu tragen, wird ein Paradigmenwechsel des Rechtsrahmens der Informationsfreiheit im Internet in Kauf genommen.“

Ein europäisches Urheberrecht einzuführen, das sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft ignoriere, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – sei ein schwerer Rückschlag für die Verwirklichung des europäischen digitalen Binnenmarktes. „Es ist zutiefst enttäuschend, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion jetzt doch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts und der Uploadfilter bevorsteht. Die fehlgeleitete Novellierung des europäischen Urheberrechts ist ein herber digitalpolitischer Rückschritt und der Filterung auch anderer Inhalte wird damit Tür und Tor geöffnet“, so Süme weiter.

Die Richtlinie wird das Gegenteil dessen erreichen, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde: Statt der eigentlichen Urheber werden die großen Plattformen sowie die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren. Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht werden nicht nur die Beiträge auf Facebook, Youtube und Twitter einschränken, sondern vielmehr auch jedes Start-Up im Internet vor beträchtliche Hürden stellen. Kleine Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können. Es wird zu einer Überfilterung kommen, weil im Zweifel mehr als notwendig blockiert wird, um Haftungen zu entgehen. Anbieter und Nutzer werden weiterhin einem Haftungsrisiko unterliegen und sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die Prognose von eco.

Nationale Umsetzung ohne Uploadfilter


Nach Einschätzung von eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. ist Deutschland bei den Verhandlungen um ein Europäisches Urheberrecht zu weit von eigenen Zielvorgaben abgewichen: „Deutschland ist in den Verhandlungen für ein europäisches Urheberrecht buchstäblich umgekippt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig abzulehnen ist. Wir bleiben gespannt, wie die Bundesregierung diese von Experten bereits als rechtswidrig kritisierte Idee nun umsetzen will und werden diesen Prozess weiter aktiv begleiten“, so Süme.

Die 19 Kernforderungen des eco Verbands zur Europawahl finden Sie hier.

Mittwoch, 3. April 2019

30 Jahre Internet: Die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Andauernder Wandel

 
Foto: djd/randstad/thx

Arbeiten im Home-Office:
30 Jahre Internet und Digitalisierung haben dafür gesorgt, dass auch diese Form
der Beschäftigung immer beliebter wird.


(djd). 1989 gilt als das Geburtsjahr des Internets - 30 Jahre später ist das World Wide Web aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Einer Digitalstudie der Postbank zufolge sind die Bundesbürger im Schnitt 46,2 Stunden pro Woche online, Tendenz weiter steigend. 

Nicht nur das Privatleben wird heute zu einem großen Teil von sozialen Netzwerken und Messengerdiensten geprägt - auch auf die Berufswelt hatte und hat die Digitalisierung gravierende Auswirkungen. Insbesondere die Geschwindigkeit, mit der sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte wandeln, ist im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubend. 

Rund 90 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind deshalb der Ansicht, dass in der modernen Berufswelt lebenslanges Lernen unverzichtbar ist. Das ergab ein vom führenden Personaldienstleister Randstad vorgelegtes "Arbeitsbarometer". Knapp 67 Prozent glauben, dass sie etwa alle fünf Jahre ihre Kenntnisse auffrischen sollten, um ihre Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu wahren beziehungsweise zu verbessern.

Regelmäßige Weiterbildung - gute Chancen


"Die moderne Wissensgesellschaft benötigt eine umfassende Mobilisierung von Kompetenzen", betont Randstad-Pressesprecherin Petra Timm. Zugleich wachse der Anspruch an jeden einzelnen Arbeitnehmer, sich aktiv und selbstbewusst mit diesem Wandel auseinanderzusetzen. Regelmäßige Weiterbildung trage dazu bei, individuelles Können jederzeit abrufen zu können. "Wer sich ein Leben lang weiterbildet und fachlich immer auf dem neuesten Stand ist, hat angesichts des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels optimale Beschäftigungschancen und ist gut gerüstet", so Timm. Auch die Zeitarbeit selbst sei im Übrigen schon eine Art Qualifizierungsmaßnahme. Denn mit den vielfältigen Einsätzen in den Kundenunternehmen lerne man immer wieder neue Arbeitsplätze in den unterschiedlichsten Branchen kennen und könne sich mit verschiedenen Arbeitsmethoden und Aufgabenstellungen vertraut machen.

Mitarbeiter müssen begeistert werden


Für die Unternehmen, so Timm, gehe es im Rahmen der Digitalisierung darum, Mitarbeiter zu begeistern und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Konkret müssten neue Technologien zur Verfügung gestellt, Prozesse strukturiert, Mitarbeiter weitergebildet und Ansprechpartner bereitgestellt werden, um Probleme frühzeitig zu erkennen: "Nur so können schnell und flexibel passende Maßnahmen für Lösungen erarbeitet werden." Wissen sollte in diesem Zusammenhang am besten offen und mobil zur Verfügung stehen, vor allem durch e-Learning. Der Lernende entscheidet dabei selbst, wann und wo er welche Lerneinheiten durchnehmen möchte.

Digitalisierung: Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt?


Ist die Digitalisierung eher Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? Bei der Beantwortung dieser Frage kommen Experten zu unterschiedlichen Schlüssen. Während der IT-Verband Bitkom in einer Studie warnte, dass die Digitalisierung bis 2022 in Deutschland etwa 3,4 Millionen Arbeitsplätze und damit etwa jede zehnte Stelle kosten könnte, kommen andere Untersuchungen zu einem ganz anderen Ergebnis. Demnach habe die Digitalisierung in der Vergangenheit nicht zu weniger Arbeit geführt, sondern sogar zu mehr Jobs. Unternehmen würden durch die zunehmende Automatisierung profitabler und könnten dementsprechend an anderen Stellen mehr Personal einsetzen.

Donnerstag, 14. März 2019

Bitkom zieht Jahres-Bilanz: So steht es um die Startup-Politik

Nach einem Jahr wurden davon vier bereits vollständig umgesetzt, bei neun ist noch nichts passiert

Die Freude in der Startup-Szene war zu Beginn groß. Ob Digitalfonds Deutschland, Gründerzeit oder Bürokratieentlastung: Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen, gesetzliche Initiativen und Förderprogramme für Startups sowie Gründer festgeschrieben. Ein Jahr später sind von 25 Maßnahmen bereits vier umgesetzt, zwölf teilweise, aber bei neun ist noch gar nichts passiert. „Im Koalitionsvertrag wurden starke Akzente rund um Startups gesetzt. Allerdings sind bislang vor allem Vorhaben umgesetzt, bei denen bestehende Maßnahmen fortgeführt werden. Das Jahr 2019 muss deshalb jetzt wirklich zu einem Startup-Jahr werden, in dem die großen Ankündigungen auch auf den Weg gebracht werden“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. 

Zu den umgesetzten Versprechen gehört, dass staatliche Förderprogramme wie EXIST, INVEST-Zuschuss, der Hightech Gründerfonds HTGF und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) weitergeführt und teils aufgestockt wurden. So wurden die Haushaltsmittel für EXIST verdoppelt und auch über 2020 hinaus soll es INVEST-Zuschüsse geben. Die KfW hat seit Oktober 2018 eine eigene Tochtergesellschaft erhalten, die Wagniskapital-Finanzierungen bündeln soll. Auch der inhaltliche und finanzielle Ausbau der Digital Hub Initiative wird von Bitkom positiv bewertet. Durch eine neue „Startup Card“ können Gründerinnen und Gründer außerdem an mehr als hundert Arbeitsplätzen in ganz Deutschland kostenlos arbeiten.
Bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels, der für deutsche Startups momentan eine der größten Herausforderungen darstellt, kann die Bundesregierung einige Fortschritte vorweisen. Der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes liegt vor, die Verabschiedung ist noch für dieses Jahr geplant. Zudem wird eine Nationale Weiterbildungsstrategie erarbeitet, die auf dem bereits verabschiedeten Qualifizierungschancengesetz aufbaut.

Kaum Fortschritte beim Abbau bürokratischer Hürden

Beim Abbau bürokratischer Auflagen für Startups und der Erleichterung von Gründungen kam man hingegen kaum voran. So wurden die angekündigte Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer oder Entlastungen bei Statistikpflichten bisher nicht umgesetzt. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen gibt es lediglich kleine Fortschritte. Die Beta-Version des Online-Bürgerportals, auf dem künftig alle Verwaltungsdienstleistungen und auch Online-Gründungen möglich sein sollen, wurde im September live geschaltet. Bisher kann jedoch nur ein Bruchteil der Verwaltungskommunikation über die Plattform abgewickelt werden.
Bei anderen im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen hat sich hingegen noch nichts getan. Dazu gehören eine mögliche Änderung des Insolvenzrechts, die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit oder auch neue Möglichkeiten bei der Mitarbeiterbeteiligung. Und auf den großen nationalen Digitalfonds warten Startups ebenfalls noch vergeblich. Berg: „Der nationale Digitalfonds wäre besonders wichtig, um institutionelle Investoren zu gewinnen und damit mehr privates Wagniskapital in Deutschland zu mobilisieren.“ 
Weitere Informationen und die Bewertungen aller 25 Vorhaben unter: getstarted.de/ein-jahres-Bilanz/

Donnerstag, 14. Februar 2019

Das Internet in Europa wird kaputt gefiltert

eco: „Letzte Chance auf ein faires europäisches Urheberrecht wird verspielt“

 


Die EU Trilog-Verhandlungen zum Urheberrecht wurden soeben beendet: Die geplante Reform zum EU-Urheberrecht steht damit kurz vor dem Abschluss.

Dazu sagt der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V, Oliver Süme: „Wir haben lange für ein modernes Urheberrecht gekämpft, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Bedauerlicherweise wurde die Chance für ein digitaltaugliches Urheberrecht nicht genutzt und die zahlreichen kritischen Stimmen gegen ein europäisches Urheberrecht inklusive Uploadfilter und Leistungsschutzrecht wurden ignoriert. Statt eines fairen Interessenausgleichs haben sich die protektionistischen Bestrebungen durchgesetzt und damit letztlich eine Benachteiligung digitaler Dienste und Geschäftsmodelle. Damit setzt Europa ein klares Zeichen und sagt: Nein zu Innovation und zum technischen Fortschritt. Das novellierte Urheberrecht wird damit zum Hemmnis für die Digitalisierung in Europa“ Mehr als 4,7 Millionen Bürger haben #saveyourinternet, die bisher größte Petition in Europa, gegen die geplante Urheberrechtsreform unterschrieben.

Europäisches Leistungsschutzrecht wird zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden


Ein europäisches Urheberrecht einzuführen, das sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht: „Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird, es wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem wird ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden.“, so Süme.

Nach Artikel 13 des neuen Urheberrechts werden Plattformbetreiber – an den Regelungen der E-Commerce Richtlinie vorbei – außerdem unmittelbar für Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten verantwortlich. In der Konsequenz müssen Unternehmen jetzt verhindern, dass Internetnutzer/innen potenziell urheberrechtlich geschütztes Material hochladen – oder vorsichtshalber alle verfügbaren Lizenzen erwerben; eine Unmöglichkeit. Deshalb müssen sie Upload-Filter installieren, die Urheberrechtsverstöße automatisch erkennen sollen. „Die Infrastruktur für diese Uploadfilter müssen erst entwickelt werden, wir sprechen hier von immensen Kosten. Geld, das insbesondere kleinere Plattformen und Start-ups nicht aufbringen können und die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für junge Betriebe verdienen diese Bezeichnung nicht.“

Deutschland hatte ursprünglich eine Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das hatte Frankreich jedoch abgelehnt. „Deutschland ist in den Verhandlungen buchstäblich umgekippt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig abzulehnen ist. Den Worten der Bundesregierung müssen nun auch Taten folgen, Deutschland sollte sich auf EU-Ebene klar gegen die Einführung dieses unverhältnismäßigen Instruments aussprechen“, fordert Süme.

Der Entwurf der im Trilog erzielten Übereinkunft muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden. eco fordert sowohl die deutsche Regierung als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einem Umdenken auf – im Sinne der Internetnutzer/innen sowie der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft.