Sonntag, 25. Oktober 2015

Zehn Merksätze zur elektronischen Archivierung

Neuer Bitkom-Leitfaden erklärt wichtige Regelungen für die Unternehmenspraxis





Statt Akten in Regalen zu stapeln, nutzen viele Unternehmen heute Systeme zur elektronischen Archivierung. Dabei müssen sie eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen einhalten, um digitale Dokumente rechtskonform zu archivieren.
Dazu gehören unter anderem Kriterien wie Unveränderbarkeit, Vollständigkeit oder Nachvollziehbarkeit der Unterlagen. „Für manche Unternehmen sind die komplexen Gesetzestexte immer noch ein Grund, die Finger von der elektronischen Archivierung zu lassen. 

Dabei sind die wichtigsten Aspekte schnell erklärt“, sagt Frank Früh, Bereichsleiter ECM im Bitkom. Hier setzt der neue Bitkom-Leitfaden „Elektronische Archivierung und GoBD – 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis“ an. Er erläutert kurz und kompakt in zehn einfachen Sätzen die wichtigsten Regelungen der GoBD und gibt entsprechende Ratschläge für die digitale Archivierung in Unternehmen. 

Die Abkürzung GoBD steht für die im November 2014 vom Finanzministerium herausgegebenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Die zehn Merksätze für die elektronische Archivierung im Überblick:


  • Elektronische Archivierung ist technologieneutral.
  • Die Archivierung von Belegen hat zeitnah zu erfolgen.
  • Die elektronische Archivierung muss eine Unveränderbarkeit sicherstellen.
  • Archivierte Objekte müssen mit einem Index versehen werden.
  • Elektronisch archivierte Objekte müssen lesbar und auswertbar bleiben.
  • Steuerrelevante Daten dürfen im elektronischen Archivsystem aufbewahrt werden.
  • Elektronisch archivierte Objekte unterliegen der Betriebsprüfung.
  • Das elektronische Archivsystem darf vom Betriebsprüfer genutzt werden.
  • Die elektronische Archivierung darf unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland erfolgen.
  • Das elektronische Archivierungsverfahren ist zu dokumentieren.


Der Leitfaden

Elektronische Archivierung und GoBD – 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis

ist in Kooperation mit dem Verband elektronische Rechnung (VeR) entstanden und steht auf der Bitkom-Homepage zum kostenlosen Download bereit.



Das Wissensmanagement mit elektronischen Dokumenten und die Digitalisierung in Unternehmen sind auch Themen auf der KnowTech am 28. und 29. Oktober 2015 in Hanau bei Frankfurt. Unter dem Motto „Smart & Social – Wissensaktivierung im digitalen Zeitalter“ präsentiert die KnowTech an zwei Kongresstagen Lösungsansätze für das Wissensmanagement der Zukunft. Beiträge kommen unter anderem von Frank Riemensperger, Vorsitzender der Geschäftsführung, Accenture, Mitglied des Präsidiums, Bitkom e.V. und Laurie Miller, CIO, Covestro. 

Alle Informationen zu Programm und Teilnahme unter http://knowtech.net

Samstag, 17. Oktober 2015

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schafft Rechtsunsicherheit

Kosten der Umsetzung in dreistelliger Millionenhöhe erwartet





Der Digitalverband Bitkom sieht die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag kritisch. „Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. Aus unserer Sicht hätte es die Möglichkeit zur intensiveren Diskussion dieses umstrittenen Themas geben müssen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden. Rohleder: „Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen.“

Für die Telekommunikationswirtschaft bedeutet das Gesetz einen hohen technischen und personellen Aufwand. „Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten“, sagte Rohleder. So entstehen einmalige Ausgaben für die technische Infrastruktur und laufenden Kosten für den Betrieb der Systeme sowie für die Bearbeitung der Behördenanfragen. 

Kritisch sieht der Bitkom auch, dass die betroffenen Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren nicht gehört wurden


 „Die Telekommunikationswirtschaft muss die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, wurde zur praktischen Ausgestaltung des Gesetzes aber gar nicht gefragt“, sagte Rohleder. Das habe zum Beispiel zu Formulierungen geführt, nach denen „die Speicherung entkoppelt vom Internet“ erfolgen soll. Noch sei unklar, wie eine solche Vorgabe umzusetzen ist. Rohleder: „Die Unternehmen müssen sich auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen, weil das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder vor dem Verfassungsgericht landen wird.“

Freitag, 9. Oktober 2015

Smart Healhtcare: Erfassung und Auswertung der Vitaldaten von Millionen von Menschen steht bevor

Entsteht eine "Gesundheits-Schufa"?




Das Potenzial der Erfassung und Auswertung von Gesundheitsdaten im großen Stil wird völlig unterschätzt, erklärt eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. anlässlich der Internet Security Days. Der Verband begründet: Der Trend zu Fitnessarmbändern und Smartwatches führe zu einer stark steigenden lückenlosen und automatisierten Erfassung der Vitaldaten von Millionen von Menschen. Die Nutzung dieser persönlichen Daten werde den Nährboden für eine neue Ära der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft in einem heute noch kaum vorstellbarem Ausmaß bilden, prognostiziert eco. Der Verband spricht von „Smart Healthcare“ mit zahlreichen neuen Geschäftschancen für innovative Unternehmen mit Gespür für digitale Ökosysteme im Gesundheits-wesen. Gleichzeitig fordert eco einen besonders verantwortungsbewussten Umgang mit diesen sensiblen Daten und warnt vor der Entstehung einer „Gesundheits-Schufa“. „Richtig angefasst, kann es zu einem Gesundheitsschub für die Menschen führen, falsch angefasst zu einem Healthcare-Horror, sagt Arzu Uyan, Leiterin der Kompetenzgruppe Smart Environment bei eco.


In diesem Zusammenhang weist eco auf die Veranstaltung „Der digitale 6. Sinn“ mit Arzu Uyan als Sprecherin hin. Die halbtägige Veranstaltung findet am 20. Oktober im Rahmen der Internetwoche Köln statt. Weitere Informationen: https://smart.eco.de/2015/events/internetwoche-koeln-smart-home-smart-city.html.

Vielfältiges Interesse an Gesundheitsdaten


Maik Morgenstern, Chief Technology Officer des AV-Test Institut in Magdeburg, erläuterte auf den Internet Security Days: „Aktivitätenmesser, GPS-Position, Hauttemperatur, Herzschlag, Puls, Kalorienverbrauch, Laufgeschwindigkeit, Schlafphasenüberwachung, Schrittzähler, Stresslevel... viele Verbraucher sind sich nicht bewusst, welche persönlichen Daten sie über Fitnesstracker und Smartwatches sammeln und in der Regel an eine App weitergeben. Vor allem aber sind sich die Verbraucher nicht darüber im Klaren, welche Rückschlüsse auf sie persönlich durch die Auswertung dieses kontinuierlichen Datenflusses möglich sind“. Als „Interessenten“ für diese Daten nennt eco Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Versicherungen, die Werbewirtschaft, eine neue Unternehmensgeneration und nicht zuletzt den Staat sowie „die ganze Schar der Cyber-Kriminellen“.
„Daten sind der Rohstoff der Zukunft“ sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Digitalisierungs-kongress. Millionen von Menschen sind derzeit dabei, diesen Rohstoff aus ihren ganz persönlichen medizinischen Daten herzustellen, ohne dass geklärt ist, ob und wie sie von diesem Rohstoff profitieren können, warnt eco.

Milliardenmarkt digitale Gesundheitswirtschaft


„Krankenkassen wie die AOK und die Techniker Krankenkasse haben über ihre Bonusprogramme die finanzielle Förderung von Fitnesstrackern und Smartwatches begonnen. Das wirft schon die Frage auf, ob die Aussage, dass die Krankenkassen an den Gesundheitsdaten ihrer Kunden nicht interessiert seien, auf Dauer zu halten sein wird“, sagt Maik Morgenstern. eco verweist auf die jüngste Ankündigung von IBM, die mit der Apple Watch erhobenen Gesundheitsdaten mittels Künstlicher Intelligenz auswerten und Versicherungen zur Verfügung stellen zu wollen.

„Wenn die Vitaldaten derart relevant werden, muss sichergestellt sein, dass sie überhaupt stimmen. Wer hindert einen behäbigen Menschen daran, seinen Fitnesstracker einem sportlichen Nachbarn mitzugeben, um eine bessere Versicherungspolice zu erhalten? Bieten Fitnesstracker überhaupt ausreichenden Schutz vor der Manipulation durch Cyber-Kriminelle?“, wirft Arzu Uyan Fragen auf, die laut eco Gesellschaft, Wirtschaft und Gesetzgeber beantworten sollten, bevor die digitale Gesundheitswirtschaft zum Milliardenmarkt wird.

Sonntag, 4. Oktober 2015

Quereinsteiger haben in der IT nur noch geringe Chancen

Beste Berufsaussichten für Bewerber mit IT-Hochschulabschlüssen




Quereinsteiger ohne einen IT-nahen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Berufsausbildung haben es zunehmend schwer. Während derzeit noch rund jede vierte IT-Fachkraft in den IT- und Telekommunikationsunternehmen über keine fachspezifische Ausbildung verfügt, wird der Anteil dieser Quereinsteiger bis 2020 auf 11 Prozent sinken.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 700 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen aus ITK-Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Bislang hat die IT-Branche auch für Quereinsteiger gute Chancen geboten. Angesichts immer komplexerer Systeme und Technologien, die Cloud, Big Data und Mobile unter einen Hut bringen und die IT-Sicherheit und Datenschutzanforderungen von vornherein mit berücksichtigen müssen, gehören diese Zeiten allerdings mehr und mehr der Vergangenheit an“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gut ausgebildete Fachkräfte und Berufseinsteiger haben beste Berufschancen in der IT-Branche.“ Die ITK-Unternehmen in Deutschland beschäftigten aktuell fast eine Million Menschen, in den vergangenen fünf Jahren sind 125.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

2020 werden drei von vier IT-Experten eine fachspezifische Ausbildung haben


Die Unternehmen rekrutieren verstärkt Bewerber mit einem IT-Hochschulabschluss wie Informatik oder Wirtschaftsinformatik. Während bislang jeder vierte IT-Spezialist in den Unternehmen (25 Prozent) über einen solchen Abschluss verfügt, soll der Anteil bis 2020 auf 35 Prozent steigen. 

Auch der Anteil der Fachkräfte mit einer dualen IT-Ausbildung soll leicht von 34 auf 39 Prozent steigen. Weitere 14 Prozent werden voraussichtlich über einen sonstigen Hochschulabschluss wie etwa Wirtschaftswissenschaften verfügen.

Bitkom hat am 30. September bei einer telefonischen Pressekonferenz seine jährliche Studie zum IT-Arbeitsmarkt vorgestellt. Neben der Zahl der offenen Stellen für IT-Spezialisten in der gesamten deutschen Wirtschaft stehen dabei die benötigten Kompetenzen im Vordergrund.


Methodik: 
Im Auftrag des Bitkom hat Bitkom Research mehr als 700 Geschäftsführer und Personalleiter von ITK-Unternehmen ab 3 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Fragen lauteten „Bitte schätzen Sie, wie viel Prozent Ihrer IT-Spezialisten derzeit die folgenden Qualifikationen haben“ und „Wie groß soll im Jahr 2020 in Ihrem Unternehmen der Anteil von IT-Fachkräften mit den folgenden Qualifikationen idealerweise sein?“