Donnerstag, 17. Dezember 2015

Datenschutz: Dürfen Eigentümer das eigene Hausgrundstück per Videokamera überwachen?

Grundstückseigentümer installiert Videoüberwachung





„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, dachte sich ein Hauseigentümer und installierte eine Videokamera. Die Nachbarin fand das gar nicht gut und klagte. Das Amtsgericht München hat den Fall jetzt entschieden.

Ein Hauseigentümer installierte eine Videokamera auf seinem Grundstück. Hierzu sah er sich veranlasst, da ein unbekannter Täter eine Fensterscheibe zerstörte. Außerdem hatte er in seinem Garten eine 8.000 Euro teure Modelleisbahnanlage aufgebaut. Das Problem: Die Kamera filmte nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch den Eingangsbereich der Nachbarin und ein Stück des Gehweges. 

Die Nachbarin fand die Videoüberwachung nicht in Ordnung. Sie befürchtete eine ständige Kontrolle. Dies auch deshalb, da die beiden Nachbarn in der Vergangenheit schon so einige Streitigkeiten hatten (z.B. wegen der Verwendung von Streusalz). Sie mahnte den Hauseigentümer wegen der Kamera mehrfach ab. Die Streithähne fanden keine Einigung, sodass das Amtsgericht München eine Entscheidung treffen musste.