Sonntag, 16. Oktober 2016

Start-ups: Einstiegsgehalt liegt bei 31.400 Euro

Oft bieten Gründer zusätzliche Vorteile wie eine Beteiligung am Unternehmen



Flache Hierarchien, flexible Arbeitszeiten und moderne Büros – der Jobeinstieg in einem Start-up bietet viele Vorteile. Das Einstiegsgehalt kann jedoch etwas geringer ausfallen als bei etablierten Unternehmen. Wer als Junior in einem Start-up einsteigt, verdient durchschnittlich 31.400 Euro Jahresgehalt brutto. Mitarbeiter mit mehr Verantwortung verdienen auf dem Senior-Level rund 46.500 Euro im Jahr.

Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter rund 150 Start-up-Gründern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Start-ups erwirtschaften oft noch keine oder nur geringe Umsätze und müssen viel Geld in ihr Produkt investieren, für Personalkosten gibt es deshalb weniger Spielraum als bei etablierten Unternehmen“, sagt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. „Dafür hat man in Start-ups die Chance, technologische Innovationen von einem sehr frühen Zeitpunkt an maßgeblich mit zu gestalten und sammelt damit in kurzer Zeit Berufserfahrungen, die anderswo auf dem Einstiegslevel nicht möglich sind. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Beteiligung am Unternehmenserfolg, der sich nicht monatlich auf dem Gehaltszettel zeigt.“

Mit der Berufserfahrung steigt auch in Start-ups das Gehalt. So verdienen Fachkräfte in leitender Funktion rund 55.800 Euro brutto im Jahr, während das Brutto-Einkommen auf dem C-Level im Schnitt 71.400 Euro jährlich beträgt. „Wer in einem Start-up arbeitet, hat von Beginn an viel Verantwortung und kann buchstäblich zusehen, wie das Unternehmen wächst. Das macht die Arbeit auch für Menschen mit langjähriger Berufserfahrung spannend“ so Veltkamp.


Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 143 Gründer von IT- und Internet-Start-ups in Deutschland befragt. Die Fragestellung lautete „Wie hoch ist in Ihrem Start-up das durchschnittliche Bruttomonats-Einkommen in Euro je nach Beschäftigungsebene?“.