Sonntag, 22. November 2020

Homeoffice: Provisorium oder Dauerzustand?

 Diese Rechte und Pflichten sollten Arbeitnehmer kennen

 
Foto: djd/AUB/Adobe Stock

(djd). Kein Stau im morgendlichen Berufsverkehr, mehr Eigenverantwortung und mehr Flexibilität bei der Einteilung der Tagesabläufe: Viele Arbeitnehmer haben in den vergangenen Monaten - meist eher unfreiwillig - die Vorteile eines Homeoffice kennengelernt und möchten diese nun nicht mehr missen. Auch die Arbeitgeber ziehen zumeist eine zufriedene Bilanz: In einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation bestätigte die Mehrzahl der 500 befragten Unternehmen positive Erfahrungen, viele planen dauerhaft mit dieser flexiblen Arbeitsform. Gute Gründe also, aus der als Provisorium gedachten Lösung einen Dauerzustand zu machen?

Kein Rechtsanspruch aufs Homeoffice

Habe ich ein Anrecht darauf, von zu Hause zu arbeiten? Diese Frage stellen sich derzeit viele. Einen rechtlichen Anspruch, wie er beispielsweise seit 2015 in den Niederlanden gültig ist, gibt es in Deutschland nicht - noch nicht, denn entsprechende Überlegungen bestehen unter anderem im Bundesarbeitsministerium. Auf der anderen Seite können Chefs auch keine Heimarbeit anordnen, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. "Momentan basiert vieles auf Improvisation und gegenseitigem Goodwill. Gefragt sind daher unternehmensspezifische Lösungen, die, wenn vorhanden, am besten der Betriebsrat mit der Geschäftsführung verhandeln sollte", erklärt Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitnehmervertretung AUB. Dazu gehöre es unter anderem, klare Regeln zu Tagen und Arbeitszeiten oder zur Erreichbarkeit im Homeoffice festzuschreiben.

Wer zahlt die Ausstattung?

Zudem sind Arbeitsschutzrichtlinien und Datenschutz wichtige Aspekte, die auch bei der Heimarbeit nicht unter den Tisch fallen dürfen. "Genau genommen ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch das Homeoffice so auszustatten, dass es den Arbeitsschutzauflagen entspricht", sagt Knoob weiter. Das Arbeiten auf einem wackligen Küchenstuhl bei schlechter Beleuchtung könne jedenfalls kein Dauerzustand sein. Zudem kommen auf Arbeitnehmer höhere Stromkosten zu. Der Tipp der Experten: "Wenn man eigene Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, kann man mit dem Chef eine Aufwandspauschale vereinbaren, die monatlich zu zahlen ist." Das sollte am besten im Vorfeld offen angesprochen und geklärt werden. Unter www.AUB.de etwa gibt es mehr Informationen und eine individuelle Beratungsmöglichkeit für Arbeitnehmer. Ein Tipp noch: Die Arbeitszeiten im Homeoffice sollte man tunlichst genau festhalten. Denn die Erfahrung zeigt, dass viele eher mehr arbeiten als vorher. Dabei gelten die Regeln zur Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen und das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Homeoffice.