Sonntag, 18. September 2016

Wichtiges EuGH Urteil: Ein einfacher Link kann eine Urheberrechtsverletzung sein

Unternehmen und Blogger werden nun wohl viel zu prüfen haben



Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte zu einem großen Problem für viele Webseiten und Blogs werden. Schon ein Link auf eine andere Webseite kann zur Haftung führen, wenn auf der verlinkten Seite Urheberrechtsverstöße begangen wurden.

Das Urteil gilt zwar ausdrücklich nur für "kommerzielle" Anbieter, allerdings stellt sich hier immer die Frage, ab wann eine Webseite oder ein Blog nicht mehr privat sind.


Montag, 12. September 2016

Fünf Hinweise für den rechtssicheren Newsletter

Abmahnungen und Geldbußen beim Mailversand vermeiden


Ein Impressum als Pflichtbestandteil einer hiesigen Webseite ist inzwischen weitestgehend bekannt. Aber auch im E-Mail-Newsletter ist ein Impressum gesetzlich verpflichtend. Ein fehlendes oder falsches Impressum kann deshalb hohe Kosten beim Absender verursachen. Die Certified Senders Alliance (CSA) prüft im Rahmen des Zertifizierungsprozesses die Rechtswirksamkeit der Pflichtangaben und hat die fünf wichtigsten Anforderungen für Newsletter-Versender zusammengestellt.

Das Impressum soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Verbraucher sicherstellen und zusätzliches Vertrauen in den E- Commerce schaffen. Gesetzlich in §5 Telemediengesetz (TMG) und §55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) geregelt, dienen die Informationspflichten insbesondere der Identitätsfeststellung, damit etwaige Rechtsverfolgungen im Streitfalle erleichtert werden. Fehlen diese Pflichtangaben, kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes drohen.

Hinweise für ein rechtssicheres Impressum
  1. Name und Anschrift
    
Benötigt wird der Name und die Anschrift des so genannten Dienstanbieters, bei juristischen Personen wie Unternehmen auch die vollständige Firmierung samt Rechtsform.
     
  2. Kommunikationsangaben

    Neben der E-Mail-Adresse (Pflichtangabe) ist stets ein zweiter Kommunikationsweg anzugeben: Hier bietet sich eine Rufnummer an; möglich wären aber auch eine Faxnummer oder ein Kontaktformular. Auf jeden Fall muss die schnelle Kontaktaufnahme gewährleistet werden.
     
  3. Register- und Steuerangaben
    
Ebenfalls zu nennen sind Angaben zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, bei denen der Dienstanbieter eingetragen ist. Sofern vorhanden, ist auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer zu nennen.
     
  4. Aufsichtsbehörden
    
Besteht eine behördliche Zulassung oder Kammerzugehörigkeit beziehungsweise wurde eine besondere Berufsbezeichnung verliehen, müssen diese ebenfalls im Impressum aufgeführt werden.
     
  5. Sichtbare Platzierung
    
Die Anbieterkennzeichnung muss leicht erkennbar sein. Sie sollte also weder versteckt noch durch eine zu kleine Schriftart verschleiert werden. Idealerweise sollte am Ende eines jeden Newsletters die nach § 5 TMG erforderlichen Pflichtangaben enthalten sein und mit der Bezeichnung „Impressum“, „Über uns“, „Anbieterkennzeichnung“ o.ä. bezeichnet werden. Der BGH hat in einem Urteil (BGH Urteil I ZR 228/03) klargestellt, dass die Anbieterinformationen so bereitgehalten werden können, dass sie auch über zwei Links erreichbar sind („Zwei-Klick-Regel“), sofern diese so bezeichnet sind, dass es für den Verbraucher klar und verständlich ist. 
Weitere Informationen zur Impressumspflicht gibt es online auf der CSA-Webseite.

Donnerstag, 8. September 2016

Bezahlen per Fingerabdruck trifft auf großes Interesse

Auch biometrische Autorisierungsverfahren wie Iris-Scan und Stimmprofil sind im Kommen


Gut ein Drittel würde den Iris-Scan des Auges nutzen, um eine
Zahlung zu autorisieren

Kurz den Daumen auf den Scanner gelegt, schon ist die Freigabe erteilt: Was heute zum Entsperren von Smartphones oder Tablets üblich ist, wird künftig auch beim Bezahlen verbreitet sein. 8 von 10 Deutschen (81 Prozent) wollen in Zukunft den Fingerabdruck nutzen, um bargeldlose Bezahlvorgänge abzusichern. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Der Fingerabdruck kann prinzipiell bei allen Bezahlvorgängen Pin oder Unterschrift ersetzen – also bei der Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte, beim kontaktlosen Bezahlen mit dem Smartphone oder auch beim Online-Banking. „Der Fingerabdruck macht jeden Menschen einzigartig und ist damit ein ideales, weil hochsicheres Autorisierungsverfahren – und zudem schneller und bequemer einsetzbar als jedes Passwort“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die guten Erfahrungen, die Verbraucher mit der Touch-ID bei der Entsperrung von Smartphones oder PC machen, haben den Weg für andere Anwendungsfelder wie das Bezahlen geebnet.“

Weitere biometrische Autorisierungsverfahren treffen bei den Verbrauchern ebenfalls auf Interesse: Gut ein Drittel (36 Prozent) würde den Iris-Scan des Auges nutzen, um eine Zahlung zu autorisieren. Eine Überprüfung anhand des Stimmprofils will immer noch knapp ein Viertel (22 Prozent) einsetzen. Eher gering (6 Prozent) ist das Interesse hingegen daran, die Herzschlagrate als biometrisches Autorisierungsverfahren beim Bezahlen zu verwenden. Rohleder: „Diese Autorisierungsmöglichkeiten klingen vermutlich für viele Nutzer noch nach Science-Fiction. Wenn erste Pilotprojekte zeigen, wie sicher und komfortabel sie sind, werden sie sich im Alltag schnell und in aller Breite durchsetzen.“

Unter Biometrie versteht man Methoden, bei denen individuelle Merkmale von Menschen genutzt werden. Die Ergebnisse werden in einen Datensatz umgewandelt und digital gespeichert. Um eine Autorisierung zu erteilen, können die umgewandelten biometrischen Werte einer Person mit den vorhandenen Datensätzen verglichen werden. Dabei wird zum Beispiel kein Bild eines Fingerabdrucks gespeichert, sondern nur ein Algorithmus, der den jeweiligen Fingerabdruck einer Person zuordnet.

Hinweis zur Methodik: 
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1011 Personen ab 14 Jahren befragt.

Mittwoch, 31. August 2016

Botfrei.de: EU-Cleaner jetzt auch als kostenlose Android-App verfügbar

EU-Cleaner Mobile ist ein Ersthelfer im Fall einer Malware-Infektion auf einem Android-Gerät



Aufgrund der wachsenden Zahl von infizierten Mobil-Geräten wie Smartphones oder Tablets bietet der eco Verband auf Botfrei.de nun zusammen mit seinem Mitgliedsunternehmen, der G DATA Software AG aus Bochum, einen neuen EU-Cleaner für Android-Geräte an.

Der kostenlose Botfrei EU Cleaner Mobile ist ein Ersthelfer im Fall einer Malware-Infektion und dient dazu, Schadprogramme wie Viren, Trojaner oder Spyware auf einem Android-Gerät zu erkennen und im Fall einer Infektion auch sicher zu entfernen. Zusätzlich bietet der Botfrei EU Cleaner Mobile einen Phishing-Schutz, der den Zugriff auf gefährliche und manipulierte Webseiten blockiert.

Die App wechselt nach Ablauf des 30-tägigen Tests automatisch in die kostenfreie Version. Diese Botfrei EU Cleaner Mobile Vollversion bietet weiterhin Schutz vor Viren und Schadsoftware, weitere Sicherheitsfunktionen wie Diebstahlschutz, Kindersicherung oder SMS/Anruf-Filter lassen sich kostenpflichtig jederzeit erweitern. Der neue EU-Cleaner ist ab sofort im Google Play Store erhältlich.

Botfrei.de setzt zusätzlichen Schwerpunkt auf Schutz vor Ransomware


Außerdem präsentiert sich Botfrei.de, das Security-Portal des eco Verbands, in einem neuen Gewand, das auch für die Nutzer von mobilen Geräten optimiert ist. Mit dem Neustart der Webseite setzt Botfrei.de einen zusätzlichen Schwerpunkt auf Erpressungstrojaner und bietet mit der Ransomware-Galerie eine Übersicht der aktiven Erpressungstrojaner der vergangenen Jahre.

Nutzer finden hier außerdem Screenshots der Ransomware, sowie Informationen dazu, ob sich die Schadsoftware inzwischen entfernen lässt. Zum Entfernen der Schadsoftware können Windows-Nutzer auch auf den EU Ransomware Cleaner von G DATA zurückgreifen.

Abgerundet wird das neue Angebot von einer überarbeiteten Sammlung von Sicherheitstools-und Links sowie zahlreichen Informationen dazu, wie sich Nutzer vor Gefahren und Risiken aus dem Internet schützen können.

Opfer von Botnet-Infektionen oder Ransomware erhalten auf Botfrei.de weiterhin kostenlosen Support, z.B. durch kostenlose Tools, einfache Anleitungen zum Entfernen von Schadsoftware oder aktiv durch die Experten der Botfrei-Community im Botfrei-Forum.