Sonntag, 4. November 2018

Marketingbudget fließt vor allem in Events und Online

Unternehmen sehen Datenschutz als größte Herausforderung im Marketing



Geht es ums Marketing, setzen IT- und Telekommunikationsunternehmen im kommenden Geschäftsjahr vor allem auf Suchmaschinenoptimierung (SEA / SEO), Social Media und registrierungspflichtigen Content. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter Marketing-Verantwortlichen in der ITK-Branche. 

Demnach sagen jeweils rund die Hälfte aller Befragten, dass der Anteil der Ausgaben am Gesamtmarketingbudget für die Leadgenerierung über registrierungspflichtigen Content (49 Prozent), SEA /SEO (48 Prozent) sowie Social Media (46 Prozent) im nächsten Geschäftsjahr voraussichtlich steigen wird. Insgesamt fließen 29 Prozent des Marketingbudgets in Online-Maßnahmen. Deutlich dahinter liegen die Ausgaben für Direktmarketing (12 Prozent) und Print (11 Prozent) wie Anzeigen. Das restliche Budget fließt in TV-, Hörfunk- und Outdoor-Werbung (9 Prozent) sowie Marktforschung (4 Prozent). Das durchschnittliche Marketingbudget der befragten Unternehmen beträgt 4,1 Prozent des Gesamtumsatzes. „Social Media und Suchmaschinenoptimierung sind im Online-Zeitalter Kern einer jeden Marketingstrategie“, sagt Bitkom-Geschäftsleiter Christian Kulick. „Dabei gibt es kein Entweder-Oder, denn das eine ergibt ohne das andere wenig Sinn.“

So setzt auch so gut wie jedes Unternehmen (95 Prozent) inzwischen auf Social Media, 77 Prozent bereits seit mehr als drei Jahren. SEA / SEO nutzen sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) bereits seit mehr als drei Jahren, ein weiteres Fünftel (22 Prozent) setzt dieses Marketinginstrument erst seit kurzem ein.

Konferenzen und Kundenevents sind beliebtes Marketinginstrument


Noch mehr als in Online-Aktivitäten (29 Prozent) investieren ITK-Unternehmen in Sachen Marketing in Messen und Events. 35 Prozent des gesamten Marketingbudgets fließen in solche Aktivitäten. Mehr als ein Drittel der Befragten (34 Prozent) geben außerdem an, im nächsten Geschäftsjahr mehr Geld dafür auszugeben. 94 Prozent setzen dabei auf Konferenzen und Kundenevents, 85 Prozent auf die Teilnahme an bzw. die Ausrichtung von Messen und Veranstaltungen, etwa mit eigenem Stand, 84 Prozent beteiligen sich auch an Gemeinschaftsständen und 54 Prozent führen Roadshows durch.

Geht es um die aktuell größte Herausforderung im Marketing, sagen sieben von zehn ITK-Unternehmen (71 Prozent), dass sie vor allem der Datenschutz beschäftigt. Sechs von zehn Unternehmen bezeichnen die Erfolgskontrolle von Marketing-Aktivitäten als schwierig (57 Prozent). Das machen zwei Drittel aller Unternehmen (67 Prozent). Dabei zeigt sich, dass 89 Prozent der Unternehmen die Anzahl der Besucher auf der Webseite tracken. Auch an Messen und Events werden Erfolgskontrollen durch die Anzahl der generierten Leads durchgeführt (81 Prozent). Als weitere problematische Herausforderung für das Marketing werden der steigende Ressourcenbedarf für Content Generierung (56 Prozent) sowie die steigenden Ausgaben im Bereich Social Media (42 Prozent) angesehen.

Die vollständige Studie finden Sie unter:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Marketingbudgets-und-massnahmen-in-der-ITK-Branche-2.html


Hinweis zur Methodik:
Bitkom Research führt jährlich eine Umfrage zu Marketingbudgets und –maßnahmen in der ITK-Branche durch.

Montag, 15. Oktober 2018

Wenn Alexa Ärger macht

Digitale Sprachassistenten bergen bei allem Komfort auch Risiken

Foto: djd/ROLAND Rechtsschutz/Daisy Daisy - Fotolia
Per Sprachbefehl Musik hören, Informationen abrufen, Produkte bestellen oder Hausgeräte steuern: Für die Nutzer von Sprachassistenten gibt es jedoch auch Risiken.

Digitale Sprachassistenten werden immer beliebter. Sie bieten bequeme Unterstützung im Alltag: per Sprachbefehl Musik hören, Informationen abrufen, Produkte bestellen oder Hausgeräte steuern. Dabei gibt es für die Nutzer jedoch auch Risiken. Wird ein Aktivierungsbegriff wie etwa "Alexa" genannt, zeichnet das Gerät den nachfolgenden Befehl über das Mikrofon auf. Die aufgezeichneten Daten werden an die Server des Herstellers gesendet und dort analysiert. Je nach Befehl gibt der Assistent entweder eine Antwort oder er reagiert mit einer Aktion, etwa einem Einkauf.

Neue Verbraucherrechte seit Mai


Die mitgeschnittenen Sprachbefehle werden in der Cloud gespeichert - und bis dato können Nutzer nicht sicher sein, ob und wann ihre Suchverläufe vollständig vernichtet werden. Das änderte sich mit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. Jetzt haben Verbraucher umfassendere Rechte. "Zum einen kann man vom Hersteller Auskunft darüber verlangen, ob und vor allem welche personenbezogenen Daten erhoben und wie lange diese gespeichert werden", erklärt Roland-Partneranwalt Frank W. Stroot von der Kanzlei bpl Rechtsanwälte Stroot & Kollegen aus Osnabrück. Zum anderen habe man laut Artikel 17 das "Recht aufs Vergessenwerden". Der Hersteller müsse die Daten auf Wunsch hin löschen. Anbieter, die dagegen verstoßen, müssen mit drastischen Bußgeldern rechnen.

Wenn sich Alexa selbstständig macht


Der Hersteller haftet nicht, wenn der Sprachassistent vermeintlich ohne Befehl aktiv wird - so wie im Fall eines jungen Pinnebergers. Dessen Amazon-Alexa spielte laut Musik - mitten in der Nacht, als er gar nicht zu Hause war. Die Nachbarn riefen die Polizei. Diese brach die Tür auf, brachte Alexa zum Schweigen und stellte den Einsatz in Rechnung. "Das war rechtmäßig", so Stroot. Der Besitzer hafte für das Gerät, unabhängig davon, ob er zu Hause sei oder nicht. Das gilt auch, wenn der Sprachassistent etwa auf Stimmen aus dem Fernseher oder Radio reagiert. Darum sollte das "unbeaufsichtigte" Gerät zur Sicherheit ausgeschaltet werden.

Was tun bei ungewollten Bestellungen?


Wenn Kinder eine Bestellung per Sprachbefehl aufgegeben haben, kann der Besitzer des Geräts die Bestellung per erneutem Befehl stornieren oder 14 Tage lang vom Kauf zurücktreten. "Wenn es Kinder oder mehrere Personen im Haushalt gibt, sollte man Online-Käufe sperren oder eine PIN dafür festlegen", rät Stroot. Das bringe natürlich nur etwas, wenn die Eltern ihre Bestellungen nicht im Beisein der Kinder aufgeben würden. Um Kinder vor nicht jugendfreien Inhalten zu schützen, sollten Eltern zudem die Herstellerangebote zu Jugendschutz und Kindersicherungen prüfen.

Ordnungsgemäßer Datenschutz


Weil die vom Sprachassistenten mitgeschnittenen Befehle in der Cloud gespeichert werden, könnten Hacker Befehle abhören und detaillierte Nutzerprofile erstellen. Oder sie könnten Fragmente zu neuen Befehlen zusammensetzen und Nutzer finanziell schädigen. "Dann ist es oft schwierig, die Spur zum Täter zurückzuverfolgen. Gelingt das nicht, bleiben Betroffene meist auf dem Schaden sitzen", so Roland-Partneranwalt Frank W. Stroot. 

Grundsätzlich sei es dennoch ratsam, den Assistenten-Hersteller zu kontaktieren. So könne geklärt werden, ob die Mitschnitte wegen mangelnder Datensicherheit in falsche Hände geraten sind: "Kann der Hersteller den ordnungsgemäßen Datenschutz nicht nachweisen, kann der Betroffene Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen."

Freitag, 14. September 2018

Internet wird kaputt gefiltert

eco kommentiert Entscheidung zum EU-Urheberrecht


www.eco.de

Vorgestern hat das EU-Parlament erneut über die Novelle zum Urheberrecht abgestimmt. Bislang hat das Europaparlament die präsentierten Reformpläne zum Urheberrecht – mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie einem Uploadfilter – abgelehnt. Heute stimmten jedoch 438 Abgeordnete für den Ausschussbericht bzw. die Erteilung eines Mandats für Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat, 226 Parlamentarier stimmten dagegen, 39 enthielten sich.

Der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V, Oliver Süme zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der Abstimmung:

„Wir haben für ein modernes Urheberrecht gekämpft, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Doch mit der heutigen Entscheidung hat das EU Parlament dem Urheberrecht einen gehörigen Tritt Richtung Steinzeit verpasst. Gleichzeitig ignoriert es sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft, bremst die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen. Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet kaputt gefiltert wird“.

Dabei haben sich die Ansprüche der Nutzer und der Markt längst weiterbewegt. „Der Urheberschutz ist ein hohes Gut, aber er darf nicht zum Vorwand werden, um digitale Innovation der Zukunft auszubremsen. Internetbasierte Nutzungsformen sollten doch vereinfacht werden und vor allem müssen urheberrechtliche Vorgaben für Anbieter neuer Geschäftsmodelle einfach handhabbar sein. Nur so schaffen wir ein gesundes Umfeld für innovative europäische Unternehmen und verpassen im internationalen Vergleich nicht den Anschluss.“

Mit dieser Urheberrechtsreform nach den Vorstellungen des Berichterstatters Axel Voss droht jetzt aber der massive Eingriff in die technische Grundstruktur des Internets und in die Grundrechte, der klar einen Paradigmenwechsel nach sich ziehen wird und zu einer Vorabkontrolle von Inhalten und Zensurinfrastrukturen führt.

„Das Internet wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem würde ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden. Das hat schon in Deutschland und Spanien keine Vorteile für Presseverlage gebracht.“ sagt Süme.

Sonntag, 5. August 2018

Behördengang kostet Bürger im Schnitt fast zwei Stunden

Jeder Zehnte braucht für den Amtsgang sogar mehr als drei Stunden


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Der Gang aufs Amt stellt viele Menschen in Deutschland auf eine Geduldsprobe. Für ihren letzten Behördentermin haben sie im Schnitt fast zwei Stunden – exakt 114 Minuten – benötigt, inkl. Anfahrt. Das zeigt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 1.006 Bundesbürgern, darunter 950 Befragte, die eine Behörde besucht haben. 

Ein Drittel der Befragten (34 Prozent), die eine Behörde besucht haben, gaben an, beim letzten Mal bis zu einer Stunde dafür gebraucht zu haben. Jeder Zweite (49 Prozent) benötigte hingegen zwischen zwei und drei Stunden und jeder Zehnte (11 Prozent) drei Stunden und mehr. 

„Deutsche Behörden arbeiten nicht sehr bürgerfreundlich. Viele Menschen müssen sich extra Urlaub nehmen, um Behördengänge zu erledigen. Für diese Bürger heißt es dann Amt statt Strand“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Ziel muss sein, den Amtsgang möglichst ganz abzuschaffen. Vorbild für Deutschland könnte in dieser Hinsicht Dänemark sein. Dort gibt es längst digitale Bürgerämter, sodass man das meiste einfach online von zu Hause aus erledigen kann. Die Digitalisierung der Verwaltung ist neben dem Aufbau von Gigabitnetzen die Grundlage für ein digitales Deutschland.“


Weitere Ergebnisse aus der Umfrage stellt der Bitkom gemeinsam mit dem Nationalen Normenkontrollrat auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. September im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor.

Neue Veranstaltung will Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen


Um die Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen zu beschleunigen, wird derzeit eine neue Veranstaltung aufgebaut, die Smart Country Convention. Sie wird vom Digitalverband Bitkom in Zusammenarbeit mit der Messe Berlin durchgeführt. Das dreitägige Event findet erstmals vom 20. bis 22. November 2018 im CityCube Berlin statt und bringt alle relevanten Vertreter von Verwaltungen, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden und Wissenschaft zusammen. 

Die Smart Country Convention ist eine Kombination aus Kongress, Workshops, Weiterbildungsveranstaltungen und Ausstellung. Dabei geht es sowohl um die digitale Verwaltung als auch um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Sicherheit, Abfall, Wasser, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Sie richtet sich ebenso an den Bund wie an Vertreter von Ländern und Gemeinden. Bis zum 31. August sind Tickets kostenlos, 

Alle Informationen zur Smart Country Convention gibt es auf 


Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.006 Bundesbürger ab 14 Jahren online befragt. Die Fragestellung lautete „Denken Sie an Ihren letzten Behördengang wie Ummeldung, KFZ-Anmeldung oder eine Ausweisbeantragung. Wieviel Zeit haben Sie für diesen Behördengang aufgewendet? Bitte berücksichtigen Sie dabei An- und Abreise, Wartezeit und die Dauer der Vor-Ort-Bearbeitung.“ Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.