Ab dem 12. März 2014 gelten neue AGB für die Nutzung von eBay
Diese Änderungen haben Auswirkungen für alle Händler, die über die Plattform verkaufen. In vielen Fällen müssen Händler nun ihre bei eBay hinterlegten AGB ändern.
Es gibt kaum einen Satz der nicht geändert wurde
Diese Änderungen sind die größten Änderungen bei eBay seit der letzten Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahr 2007. Die AGB von eBay wurden sehr umfangreich überarbeitet, es gibt kaum einen Satz der gesamten AGB, der nicht geändert wurde.
Zum einen hat eBay einige Bezeichnungen formal geändert. So heißen „Mitglieder“ jetzt „Nutzer“, aus „Anbieter“ werden „Verkäufer“. Die Bezeichnung „eBay-Websites “ wird geändert in „eBay-Dienste“. Zum anderen wurden die AGB an vielen Stellen vereinfacht, verkürzt und verständlicher formuliert.
Daneben gibt es aber auch zahlreiche inhaltliche Änderungen