Donnerstag, 6. November 2014

eco Studie zeigt: großes Potenzial von WLAN in Deutschland bislang ungenutzt

Großes Mobilitätspotenzial bislang ungenutzt: von rund einer Million öffentlicher Hotspots in Deutschland lediglich 15.000 offen und frei zugänglich


Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. 
Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführte Erhebung zum Status Quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher WLANs in Deutschland. 
Mit ein Grund für diese im Vergleich zu anderen Industrieländern auffallend geringe Verbreitung offener WLAN-Zugänge ist die Rechtsunsicherheit und die weltweit nahezu einmalige Inanspruchnahme im Rahmen der sogenannten Störerhaftung, die kleinere Gewerbetreibende und Privatpersonen vielfach davon abhält, ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. eco befürwortet daher die von der Bundesregierung zuletzt in der Digitalen Agenda angekündigte Verbesserung der Rechtssicherheit für Betreiber von WLANs.

Großes Mobilitätspotenzial bislang ungenutzt: von rund einer Million öffentlicher Hotspots in Deutschland lediglich 15.000 offen und frei zugänglich


Der Einsatz von Funktechnologien wie offenen WLAN-Netzen bergen enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen für die Entwicklung innovativer Kommunikations- und Informationstechnologien sowie darauf aufbauender Dienste und Services. 
Gleichzeitig kann der Einsatz solcher Funktechnologien einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit breitbandigen Internetzugängen leisten, wie die Erschließung von Gewerbegebieten und ländlichen Gemeinden sowie allgemein zur Gewährleistung einer digitalen Grundversorgung der Öffentlichkeit beitragen.
Trotz dieser positiven Effekte findet man in Deutschland, im Unterschied zu den meisten anderen Ländern, immer noch sehr wenige offene WLAN Hotspots. 
Von den insgesamt in Deutschland verfügbaren rund eine Million öffentlichen Hotspots, sind lediglich circa 15.000 wirklich freie und offene Hotspots. „Wir lassen damit große Potenziale für mobile Kommunikation ungenutzt“, sagt Klaus Landefeld, eco Vorstand Infrastruktur und Netze, „das ist ähnlich absurd, wie wenn man vor dreißig Jahren 99 Prozent der Telefonzellen abgeschlossen und damit für die Allgemeinheit unbenutzbar gemacht hätte.“
WLAN ist in den 15 Jahren seines Bestehens eine der technologischen Erfolgsgeschichten schlechthin. Auf einer weltweiten Basis wurden gegen Ende 2013 mit rund 7,5 Milliarden Einheiten erstmals mehr WLAN-fähige Geräte als Menschen gezählt – und der Trend ist ungebrochen, alleine im Jahr 2014 werden mehr als 1,9 Milliarden neuer Einheiten in den Markt gebracht, bis Ende 2017 wird die Marke von 20 Milliarden Geräten weltweit überschritten sein.
In Deutschland als eine der führenden Industrienationen ist die installierte Basis von WLAN-fähigen Endgeräten naturgemäß hoch und bildet zusammen mit den Endgeräten der mobilen Datennetze die Basis aller Überlegungen zur mobilen Nutzung. Die Adaptionsrate liegt in Deutschland mit rund drei Geräten pro Kopf deutlich über dem weltweiten Durchschnitt von rund 1,2 Geräten pro Kopf.
Allein in den Jahren 2010 bis 2014 wurden nur im Bereich Smartphones in Deutschland mehr Einheiten verkauft, als Einwohner vorhanden sind. Hält die derzeitige Entwicklung an, ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2020 rund 400 Millionen WLAN-fähige Geräte in Deutschland aktiv sein werden.

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber herstellen, unnötige gesetzgeberische Eingriffe vermeiden

Mit ein Grund für die im internationalen Vergleich wenigen offenen und frei zugänglichen WLAN Hotspots in Deutschland sind die Rechtsunsicherheit und erheblichen Haftungsrisiken, ausgelöst durch das weltweit nahezu einmalige deutsche Sonderkonstrukt der Inanspruchnahme im Rahmen der sogenannten Störerhaftung.
eco befürwortet daher die Ankündigung der Bundesregierung, die Potentiale von lokalen Funknetzen als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausschöpfen zu wollen. Eine Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber kann ein wichtiges Signal für den verstärkten Einsatz von solchen Funktechnologien sein.
Nach Auffassung des eco umfasst der Anwendungsbereich des Telemediengesetzes (TMG) schon heute auch die Bereitstellung von Internetzugängen mittels WLAN-Funktechnologie. 
Zur Förderung der Verbreitung öffentlich zugänglicher WLANs sollte der Gesetzgeber daher auf Bundesebene klarstellen, dass Betreiber von WLANs als Diensteanbieter im Sinne des TMG anzusehen sind und einer Haftungsprivilegierung unterliegen. Neben einer gesetzgeberischen Klarstellung des Anwendungsbereichs des § 8 TMG sollte der Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf bei der Einbeziehung von Unterlassungsansprüchen und im Hinblick auf die Vermeidung der Störerhaftung in Erwägung ziehen.
eco warnt jedoch davor, durch unnötige und unbedachte gesetzgeberische Eingriffe, das etablierte Haftungsgefüge des TMG aus dem Gleichgewicht zu bringen. Es besteht die Gefahr, dass ein kleiner Gewinn an Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, einen großen Verlust derselben für sämtliche Internetdienstanbieter zur Folge hat. 
Daher sollten Änderungen in diesem für die Internetwirtschaft so sensiblen Bereich, nur mit Bedacht, Umsicht und einer umfassenden Rechtsfolgenabschätzung vorgenommen werden. Die vorgeschlagene Klarstellung bei WLAN-Betreibern darf auch nicht durch den Vorbehalt der Erfüllung von zusätzlichen Voraussetzungen und Bedingungen konterkariert werden.