Dienstag, 4. November 2014

Zwischen 8 und 16 Uhr: Wie lange muss der Kunde auf die Installation eines Telefonanschlusses warten?

Muss der Kunde ganze 8 Stunden auf den Techniker warten?

Foto: Hans-Peter Reichartz  -  pixelio.de

Ein Lehrer hatte mit seinem Telekommunikationsanbieter die Installation des Telefonanschlusses vereinbart. 

Dabei schlug das Unternehmen als Termin „8 – 16 Uhr“ an einem Werktag vor. Damit war der Kunde jedoch nicht zufrieden und argumentierte, der angegebene Zeitraum von acht Stunden sei unangemessen. 

Das Unternehmen verlangte dann Schadensersatz. Der Telekommunikationsanbieter brachte vor, der Lehrer befinde sich im sogenannten Annahmeverzug, da er die vertragliche Leistung des Unternehmens nicht angenommen habe. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Bremen, welches den Streit entscheiden musste.