Bei der Verlagerung des Arbeitsbereichs vom Home-Office in den Betrieb handelt es sich um eine Versetzung
Die Arbeit im Home-Office wirft dank neuer Geräte und schnellen Internets kaum noch technische Fragen auf. Für rechtliche Fragen scheint dies aber nicht zu gelten. So rückt die Arbeit von zu Hause aus Fragen zum Arbeitsschutz, Datenschutz und Kündigung sogar eher in den Fokus.
Die Beendigung von Telearbeit unterliegt Weisungsrecht
Ein „Mit dem Arbeiten von zu Hause ist Schluss! Sie arbeiten von nun an wieder hier im Betrieb!“ reicht jedenfalls bei Weitem nicht aus. Vielmehr gilt das Zurückverlagern des Arbeitsorts in den Betrieb laut einer weitverbreiteten Meinung als Versetzung. Eine Versetzung bedarf zum einen der Zustimmung eines bestehenden Betriebsrats. Zum anderen muss der Arbeitgeber dabei die Grenzen des billigen Ermessens wahren, damit die Versetzung durch sein Weisungsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung (GewO) gedeckt ist.