Donnerstag, 29. Januar 2015

Digitaler Nachlass - Menschen gehen, Daten bleiben.

Was passiert eigentlich mit deinen Daten, wenn Du tot bist?




Kampagne zum digitalen Nachlass gestartet

Etwa alle drei Minuten stirbt ein Mensch in Deutschland und hinterlässt sein Facebookprofil. Hinterbliebene stehen nicht nur vor der Trauer und dem Verlust, sondern auch vor praktischen Aufgaben. Das meiste regeln Testamente, sofern es sie gibt. Aber was passiert mit unseren Online-Identitäten und unseren Daten nach dem Tod? Um für diese Fragen zu sensibilisieren startet unser Projekt heute unter machts-gut.de eine Kampagne zum digitalen Nachlass.

Gedenkzustand oder Löschen?


Und nicht nur das Facebookprofil bleibt häufig bis nach dem Tod online. Immer mehr Verträge werden online abgeschlossen, Bankkonten nur noch onilne geführt und Versicherungen per Mail abgeschlossen. Um diese zu kündigen, müssen Angehörige zunächst wissen, dass es diese Konten überhaupt gibt. Aber selbst dann gibt es keinen einheitlichen Umgang mit Sterbefällen seitens der Anbieter. Während bei Versicherungen und Bankkonten Verträge im Sterbefall wenigstens gekündigt werden können, stellen bisher nur wenige Online-Dienste überhaupt Regeln auf, wer nach dem Tod einen Account schließen kann oder was damit passieren darf. Und dann kann es schnell passieren, dass Gebühren weiterlaufen oder Auktionen nicht abgeschlossen werden.

Neue rechtliche Fragen


Auch rechtlich sind diese Fragen noch ungelöst. Können wir unsere Online-Konten vererben? Wie hält sich das mit dem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und welche Datenschutzaspekte muss man dabei beachten? Für die Hinterbliebenen schwierige Fragen. Hinterlässt man aber Passwörter und „Anweisungen“, können die Erben ganz im Sinne des Verstorbenen die Online-Konten verwalten.
Prominente Beispiele sind die Twitterkonten von Dirk Bach und Frank Schirrmacher, die auch nach dem Tod noch abrufbar sind. Die Kampagne will dazu sensibilisieren, sich schon jetzt Gedanken dazu zu machen. Und dabei kann natürlich auch herauskommen, Facebook und Twitter einfach weiter bestehen zu lassen, ob als Gedenkseite oder „normaler” Account. Wichtig ist nur, dass Angehörige eben Bescheid wissen, wie der oder die Verstorbene es gerne gehabt hätte. Auf der Kampagnenseite gibt es Checklisten und Tests, die den Verbrauchern helfen, die wichtigsten Dinge zu beachten: Welche Anbieter  gehen wie mit meinen Konten nach dem Tod um? Löschen oder Gedenkzustand? Welche Anbieter sind vertrauenswürdig, wo sollen Daten für den Sterbefall aufbewahrt werden?
Darüber nachzudenken lädt die Kampagne schon heute ein – auch wenn der Fall, in dem es notwendig wird, hoffentlich noch weit weg liegt.
Hinweis:
Der obige Text wurde unverändert von der Webseite Surfer haben Rechte übernommen und steht unter folgender Lizenz:  CC BY-ND 3.0 DE    
Linktipp zu diesem Thema: http://machts-gut.de/