Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite
Dokumente des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Regelfall geheim gehalten. Das Landgericht Köln hatte sich mit der interessanten Frage zu beschäftigen, ob eine Zeitung eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn sie Teile militärischer Lageberichte veröffentlicht.
Westdeutsche Allgemeine Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite
Das Bundesministerium der Verteidigung ging vor dem Landgericht Köln gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von Berichten mit der Bezeichnung „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vor.
Das Ministerium war der Ansicht, durch die Wiedergabe der Schriftstücke auf der Internetseite der Zeitung habe diese das Urheberrecht verletzt. Bei den Dokumenten handelt sich um Informationen über Auslandseinsätze der Bundeswehr.