Mittwoch, 11. Januar 2017

Reicht ein Postfach im Impressum aus?

Neues Urteil: Ein Postfach im Impressum reicht nicht aus


Viele Webseitenbetreiber wissen: Ein Impressum ist Pflicht. Viele Fehler passieren aber, wenn es um den genauen Inhalt des Impressums geht. Reicht z.B. die Angabe eines Postfaches aus? Das Landgericht Traunstein hat auf diese Frage eine Antwort geliefert.


Welche gesetzliche Regelung spielt bei dem Problem rund um Postfächer im Impressum eine Rolle?


Die sogenannte Impressumspflicht steht im Telemediengesetz (kurz: TMG). Dort heißt es, dass Dienstanbieter in ihrem Impressum u.a. die „Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“, angeben müssen. Aber was bedeutet das eigentlich? Dürfen Webseitenbetreiber nur eine konkrete Adresse mit Straße und Postleitzahl angeben oder reicht auch ein Postfach?