Sonntag, 18. Januar 2015

Experten erwarten: Arbeitswelt 4.0 bis 2025 etabliert

Vom Zukunftstrend zum Arbeitsalltag


Die moderne Arbeitswelt 4.0 wird sich bis zum Jahr 2025 in vielen Branchen etablieren. Bis dahin werden sich Arbeit und Freizeit immer mehr verknüpfen, Personen und elektronische Arbeitsmittel umfassend vernetzen und zudem moderne IT-Geräte und Technologien selbstständig miteinander kommunizieren. Zu diesem Ergebnis kam zuletzt eine Expertenrunde im Rahmen des eco Kongresses 2014. Im Zeitalter von Laptop, Tablet und Smartphone können Unternehmen ihren Mitarbeitern immer mehr Freiheit zum Erledigen ihrer Aufgaben einräumen. Nach Expertenmeinung wird es beispielsweise für zwei Drittel der Büroarbeiter in Deutschland bis 2025 selbstverständlich sein, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Dies führt dazu, dass Unternehmen weltweit ihre Büroflächen deutlich reduzieren werden. Für zehn Mitarbeiter sind zukünftig nur noch durchschnittlich 6,7 Schreibtische vorgesehen. Im Zuge der Zeit- und Standortunabhängigkeit wird auch das Arbeiten in der Cloud immer wichtiger.

Ressource Mitarbeiter steht im Mittelpunkt

Laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Expertin der Kompetenzgruppe New Work bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., steht die Digitalisierung im Mittelpunkt der Arbeitswelt 4.0. Spätestens seitdem der demographische Wandel die Anzahl der Fachkräfte schrumpfen lässt und die Globalisierung uns vor stetig neue Herausforderungen stellt, steht die „Ressource Mitarbeiter“ noch stärker im Fokus der Personalabteilungen. „Allein in Deutschland wird die Anzahl an erwerbsfähigen Menschen bis 2025 um bis zu 6,5 Mio. Personen zurückgehen. Durch diese Entwicklung nähern wir uns immer mehr der Vollbeschäftigung, in der sich die meisten der hochqualifizierten sogenannten Wissensarbeiter ihren Arbeitgeber aussuchen können.“ Dieser Wandel hin zum Arbeitnehmermarkt führe zunehmend dazu, dass die zukünftigen Arbeitsbedingungen immer mehr den Bedürfnissen der Mitarbeiter angepasst werden. Dies soll nach Angaben von Falkenberg zu einer besseren Vereinbarkeit von beruflichem Erfolg und Privat- oder Familienleben führen, mehr hochqualifizierten Frauen die Berufstätigkeit ermöglichen und jene psychischen Belastungen reduzieren, die heute der Spagat zwischen Arbeit und Privatleben mit sich bringt. „Jeder, der regelmäßig aus dem Meeting zur Kita hetzt, weiß, wovon die Rede ist“, beschreibt Falkenberg.

Ein Mehr an Flexibilität

Bis 2025 wird es eine starke Nachfrage nach flexiblen Arbeitsformen geben. So gehen in einer empirischen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) 70 Prozent der Beschäftigten davon aus, das im Jahr 2025 „eine gelebte Work-Life-Balance“ als Status-Symbol gilt. Die moderne Arbeitswelt 4.0 kann jedoch zugleich Fluch und Segen sein: Der Arbeitgeber räumt seinen Mitarbeitern zwar eine größere Flexibilität zum Erledigen der Arbeiten ein, erwartet aber im Gegenzug auch eine größere Flexibilität von den Arbeitnehmern selbst. „Die Experten sind sich darüber einig, dass dies in den allermeisten Fällen zu längeren Arbeitszeiten führt als beim klassischen ‘9 to 5‘. Viele Fachleute warnen daher vor einer ständigen Erreichbarkeit durch die duale Nutzung von Smartphones und Co., die dazu führen kann, dass sich Mitarbeiter rund um die Uhr ‚on duty‘ fühlen “, räumt die HR-Expertin von eco ein.

Arbeitswelt 4.0 benötigt Regeln und Abstimmungsprozesse

Dass immer und überall gearbeitet wird, kann nach Meinung der New Work Spezialistin sogar zu einer Zunahme der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und mehr Stress führen. Eben diesen Stress hat die Weltgesundheitsorganisation WHO nicht ohne Grund zu einer der „größten Gefahren des 21. Jahrhunderts“ erklärt. Falkenberg ist sich jedoch sicher, dass die fortschreitende Digitalisierung hauptsächlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen wird. Die Aussicht, künftig Job und individuelle Lebensgestaltung besser vereinbaren zu können, eröffnet vielen Mitarbeitern neue Chancen. Außerdem wird selbstbestimmteres Arbeiten zu mehr Arbeitszufriedenheit führen. Grundlage hierfür ist aber, dass sich Unternehmen und Mitarbeiter auf die Einhaltung bestimmter Regeln einigen und die Zusammenarbeit vertrauensvoll und mit gegenseitigem Respekt abstimmen – dann werden die Trennung zwischen Beruflichem und Privatem und auch der verdiente Feierabend weiterhin möglich bleiben.

Samstag, 10. Januar 2015

Die vier wichtigsten E-Commerce-Themen 2015

Von Chrosschannel bis Big-Data


Mehr Wettbewerb, neue Technologien und verändertes Kaufverhalten: Laut eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. wird die E-Commerce Branche auch im neuen Jahr 2015 von wegweisenden Veränderungen geprägt sein. Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco-Kompetenzgruppe E-Commerce, ist überzeugt: „Einige der Aspekte, die sich bereits 2014 als Trends abzeichneten, werden sich im kommenden Jahr endgültig durchsetzen.“ Als Entwicklungen, auf die sich Onlinehändler 2015 vor allem einstellen müssen, zeigt der Leiter der eco-Kompetenzgruppe aktuell auf:
  1. Mobile Shopping positioniert sich: Immer mehr Deutsche informieren sich, suchen nach Angeboten und stöbern mobil. Auch die Anzahl der eigentlichen Onlineeinkäufe und Bezahlvorgänge direkt per Smartphone oder Tablet statt am PC steigt kontinuierlich. Die Anpassung von Onlineshops für mobile Geräte ist für Händler 2015 absolute Pflicht. Mit Diensten und Apps wie One Touch PayPal oder Cashcloud wird gleichzeitig die „Standardisierung“ von Mobile Payment branchenweit Fortschritte erfahren.
  2. Shopping im Netz wird zum Erlebnis: Mehr denn je sind 2015 kreative E-Commerce Konzepte gefragt: Kunden erwarten ein einzigartiges, emotionales und interaktives Onlineshopping Erlebnis. Unter anderem gewinnen dabei Augmented Reality Lösungen, Edutainment und Serious Games an Bedeutung: Das virtuelle Einrichten der eigenen Wohnung, das Anprobieren von Kleidung und Accessoires im Netz oder sogar komplett interaktive Rundgänge via Videobrille werden in 2015 immer weiter verbreitete Realität.
  3. Crosschannel-Strategien werden unentbehrlich: Für Einzelhändler mit angeschlossenem Onlineshop wird die optimale Verzahnung beider Kanäle 2015 zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Ein durchdachtes Crosschannel-Konzept erlaubt es, flexibel und schnell die wachsenden Bedürfnisse der Kunden zu bedienen. Ist das gewünschte Produkt etwa nicht in der Filiale erhältlich, kann der Kunde es bequem im Onlineshop bestellen. Durch das gezielte Ausspielen der jeweiligen Stärken ergänzen sich Online- und Einzelhandel, statt miteinander in Konkurrenz zu stehen.
  4. Händler modellieren den digitalen Kunden: Direkte Ansprache statt Werbung für die Masse: Personalisiertes Marketing und bedarfsgerechte sowie individuell zugeschnittene Angebote gewinnen 2015 weiter an Bedeutung. Durch die Sammlung und gezielte Auswertung der verfügbaren riesigen Datenmengen („Big Data“) modellieren Händler die digitale Identität ihrer Kunden in Zukunft immer präziser. Vor allem der Umgang mit besonders sensiblen Kundendaten – z.B. Finanzen und Gesundheit – wird 2015 das Thema vieler Diskussionen sein.

Donnerstag, 8. Januar 2015

Ist die Teilnahme an Internet-Glücksspielen strafbar?

Internetnutzer nimmt an verbotenem Glücksspiel im Internet teil


Wer in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis im Internet Glücksspiele veranstaltet macht sich strafbar. Das AG München musste aktuell entscheiden, ob sich nicht nur die Betreiber, sondern auch Personen, die an einem Glücksspiel teilnehmen, strafbar machen.

Von dem Strafverfahren betroffen war ein Mann, welcher im Internet auf der Seite eines Casinos „Black Jack“ spielte und so ca. 200.000 Euro gewann. Der Betreiber des Internet-Casinos mit Sitz in Gibraltar hatte in Deutschland für die Veranstaltung seines Glücksspiels keine behördliche Zulassung.

Den ganzen Artikel können Sie hier lesen

Sonntag, 4. Januar 2015

Journalismus: Sind militärische Lageberichte des Verteidigungsministeriums urheberrechtlich geschützt?

Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite


Dokumente des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Regelfall geheim gehalten. Das Landgericht Köln hatte sich mit der interessanten Frage zu beschäftigen, ob eine Zeitung eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn sie Teile militärischer Lageberichte veröffentlicht.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung veröffentlicht Dokumente des Verteidigungsministeriums auf Webseite


Das Bundesministerium der Verteidigung ging vor dem Landgericht Köln gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von Berichten mit der Bezeichnung „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vor. 

Das Ministerium war der Ansicht, durch die Wiedergabe der Schriftstücke auf der Internetseite der Zeitung habe diese das Urheberrecht verletzt. Bei den Dokumenten handelt sich um Informationen über Auslandseinsätze der Bundeswehr.