Mittwoch, 23. Dezember 2020
Sonntag, 22. November 2020
Homeoffice: Provisorium oder Dauerzustand?
Diese Rechte und Pflichten sollten Arbeitnehmer kennen

Foto: djd/AUB/Adobe Stock

(djd). Kein Stau im morgendlichen Berufsverkehr, mehr Eigenverantwortung und mehr Flexibilität bei der Einteilung der Tagesabläufe: Viele Arbeitnehmer haben in den vergangenen Monaten - meist eher unfreiwillig - die Vorteile eines Homeoffice kennengelernt und möchten diese nun nicht mehr missen. Auch die Arbeitgeber ziehen zumeist eine zufriedene Bilanz: In einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation bestätigte die Mehrzahl der 500 befragten Unternehmen positive Erfahrungen, viele planen dauerhaft mit dieser flexiblen Arbeitsform. Gute Gründe also, aus der als Provisorium gedachten Lösung einen Dauerzustand zu machen?
Kein Rechtsanspruch aufs Homeoffice
Habe ich ein Anrecht darauf, von zu Hause zu arbeiten? Diese Frage stellen sich derzeit viele. Einen rechtlichen Anspruch, wie er beispielsweise seit 2015 in den Niederlanden gültig ist, gibt es in Deutschland nicht - noch nicht, denn entsprechende Überlegungen bestehen unter anderem im Bundesarbeitsministerium. Auf der anderen Seite können Chefs auch keine Heimarbeit anordnen, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. "Momentan basiert vieles auf Improvisation und gegenseitigem Goodwill. Gefragt sind daher unternehmensspezifische Lösungen, die, wenn vorhanden, am besten der Betriebsrat mit der Geschäftsführung verhandeln sollte", erklärt Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitnehmervertretung AUB. Dazu gehöre es unter anderem, klare Regeln zu Tagen und Arbeitszeiten oder zur Erreichbarkeit im Homeoffice festzuschreiben.
Wer zahlt die Ausstattung?
Zudem sind Arbeitsschutzrichtlinien und Datenschutz wichtige Aspekte, die auch bei der Heimarbeit nicht unter den Tisch fallen dürfen. "Genau genommen ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch das Homeoffice so auszustatten, dass es den Arbeitsschutzauflagen entspricht", sagt Knoob weiter. Das Arbeiten auf einem wackligen Küchenstuhl bei schlechter Beleuchtung könne jedenfalls kein Dauerzustand sein. Zudem kommen auf Arbeitnehmer höhere Stromkosten zu. Der Tipp der Experten: "Wenn man eigene Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, kann man mit dem Chef eine Aufwandspauschale vereinbaren, die monatlich zu zahlen ist." Das sollte am besten im Vorfeld offen angesprochen und geklärt werden. Unter www.AUB.de etwa gibt es mehr Informationen und eine individuelle Beratungsmöglichkeit für Arbeitnehmer. Ein Tipp noch: Die Arbeitszeiten im Homeoffice sollte man tunlichst genau festhalten. Denn die Erfahrung zeigt, dass viele eher mehr arbeiten als vorher. Dabei gelten die Regeln zur Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen und das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Homeoffice.
Montag, 26. Oktober 2020
Wie lassen sich krisenbedingte Existenzbedrohungen in Familienunternehmen überwinden?
Neuer Praxisleitfaden des Wittener Instituts für Familienunternehmen (WIFU) gibt Tipps für ein erfolgreiches Krisenmanagement in Familienunternehmen
Pandemie und Krise –
die Anstrengungen zur Sicherung von Unternehmen sind allerorten groß.
Damit die Bemühungen nicht ins Leere laufen, ist es unabdingbar, die
Abläufe und Prozesse im Rahmen einer Krisendynamik zu verstehen sowie
bewährte Maßnahmen des Krisenmanagements zu kennen.
Genau hier setzt der neue WIFU-Praxisleitfaden „Krisenmanagement und Krisenfestigkeit in Familienunternehmen – Über besondere Dynamiken und Herausforderungen beim Umgang mit Existenzbedrohungen“ an: Von einer Krise betroffene Familienunternehmen erhalten praxiserprobte Handlungsempfehlungen und Gestaltungsvorschläge für eine erfolgreiche Krisenbewältigung, die den Besonderheiten dieses Unternehmenstyps in dem gebotenen Umfang gerecht werden.
Daneben hält der Leitfaden auch präventiv wirkende Maßnahmen bereit, die Unternehmen dabei helfen, sich auf kommende Krisen vorzubereiten.
Ein besonderes Augenmerk legen die Autoren Tom Rüsen (WIFU) und Konrad Fröhlich (Struktur Management Partner GmbH) dabei auf den sogenannten „Familienfaktor“. Sie machen deutlich, dass ein Krisenmanagement nur dann erfolgreich sein kann, wenn der bestimmende Einfluss der Unternehmerfamilie auf das Familienunternehmen mit allen Auswirkungen richtig erkannt und in die Maßnahmen einbezogen wird.
„In dem neuen, hochaktuellen Leitfaden gilt unsere Aufmerksamkeit insbesondere den Unternehmerfamilien“, erläutert Rüsen. „Gerade in Krisensituationen sind sie besonderen Anforderungen ausgesetzt, wenn die übrigen Stakeholder zunehmend ihre Interessen geltend machen.“ „Der Leitfaden beleuchtet aus der Perspektive von Unternehmerfamilien praktikable Wege zum Erhalt ihrer Souveränität und zur Sicherung ihrer Existenz. Die Verknüpfung von wissenschaftlicher Expertise und langjährigen praktischen Erfahrungen auf höchstem Niveau bildet die Grundlage“, ergänzt Fröhlich.
Alle WIFU-Praxisleitfäden stehen auf der Homepage des WIFU (www.wifu.de/bibliothek) kostenlos zur Verfügung.
Sonntag, 4. Oktober 2020
Viele Senioren kaufen Lebensmittel im Netz
- Großer Anteil älterer Onliner-Shopper bestellt Essen und Getränke im Internet
- Online-Lieferdienste für Pizza und Co. sind vor allem bei Jüngeren beliebt
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| Hier geht es zum Internetkaufhaus |
Ob Quark, Knäckebrot oder Brokkoli aus der Tiefkühltruhe: Seit Ausbruch der Corona-Pandemie bestellen viele Menschen in Deutschland ihre Lebensmittel im Netz. Auch bei älteren Menschen über 65 Jahren ist das Angebot von Online-Supermärkten wie rewe.de, Amazon Fresh oder bringmeister.de beliebt. Fast jeder dritte Senior (29 Prozent), der das Internet zum Shoppen nutzt, kaufte dort im August Lebensmittel und Getränke. In keiner Altersgruppe war der Anteil höher: 17 Prozent sind es bei 16- bis 29-Jährigen Online-Shoppern, 19 Prozent bei den 30- bis 49-Jährigen und 17 Prozent bei den 50- bis 64-Jährigen. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. „Senioren nutzen das Internet zwar insgesamt seltener als jüngere Menschen, diejenigen, die aber online shoppen, schöpfen die vorhandenen Möglichkeiten intensiv aus. Gerade mobil eingeschränkte Menschen und Risikogruppen minimieren durch den Service von Online-Supermärkten nicht nur die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, sondern vermeiden auch das Tragen schwerer Tüten und Getränkekisten“, sagt Florian Lange, Bitkom-Experte für Handel und Logistik.
Anders als bei Lebensmitteln und Getränken aus dem Supermarkt ist es bei fertig zubereitetem Essen wie Pizza, Sushi oder Burger von Lieferdiensten bzw. Restaurants: 41 Prozent der 16- bis 29-jährigen Verbraucher in Deutschland geben an, dies in den vergangenen vier Wochen online bestellt zu haben sowie 35 Prozent der 30- bis 49-Jährigen. Bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 44 Prozent, aber nur jeder achte Senior ab 65 Jahren (12 Prozent). „Trotz zahlreicher Lockerungen meiden viele Menschen nach wie vor den Restaurantbesuch. Mit Online-Bestellmöglichkeiten können Restaurants ihren Kunden die Treue halten und eventuelle Umsatzeinbußen kompensieren“, betont Lange. Rund jeder Fünfte (21 Prozent) unter den 16- bis 64-Jährigen hat zuletzt sogar mindestens einmal wöchentlich fertig zubereitetes Essen online bestellt. Bei der Generation 65 plus waren es nur 7 Prozent.
Hinweis zur Methodik:
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Welche der folgenden Produkte haben Sie in den vergangenen 4 Wochen online eingekauft?“


