Mittwoch, 23. Juli 2014

Dauerbrenner Linkhaftung: Haften Sie wenn Sie auf Seiten verlinken, die irreführende Inhalte enthalten?

Die Verlinkung von fremden Seiten ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten


Foto: Tony Hegewald - pixelio.de

Meist geht es um die Frage, wer für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten haftet. Das OLG Köln hatte sich kürzlich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Arzt zu einer Akkupunkturseite verlinkt hatte, auf der irreführende Aussagen standen.

Verband sah in Verlinkung Wettbewerbsverstoß

Die Streitigkeit begann mit der Homepage eines Fach-Arztes für Orthopädie. Er bot in seiner Praxis auch alternativmedizinische Behandlungsmethoden an. Dieser hatte auf der Webseite seiner Orthopädie-Praxis auf die Startseite des Forschungsverbandes Implantat-Akkupunktur e.V. verlinkt, um seinen Patienten weitere Informationen zu dem Thema Akkupunktur zu geben. 

Auf den Unterseiten dieser Akkupunktur-Seite waren Aussagen zum Anwendungsbereich und zur Wirkung der Therapie zu finden. Einige der dort enthaltenen Inhalte hielt der Wettbewerbsverband für irreführend.