Die Nutzbarkeit des Internets ist ein wirtschaftliches Gut
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Ab und an kann es passieren, dass das Internet beim Kunden ausfällt. Dabei stellt sich die Frage, ob der Verbraucher in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen den Internetprovider geltend machen kann.
Das Amtsgericht Düsseldorf musste diesbezüglich über eine Schadensersatzforderung eines Kunden entscheiden.
Internet des Kunden fiel für 12 Tage aus
Ein Kunde wollte von seinem ursprünglichen Internetprovider zu einem anderen wechseln und dabei auch seine Rufnummer übernehmen.
In der Folgezeit kam es jedoch zu Problemen bei der Portierung.
Dies hatte zur Folge, dass das Internet für einen Zeitraum von 12 Tagen nicht nutzbar war. Daraufhin wandte sich der Kunde an seinen Internetanbieter und verlangte von diesem Schadensersatz.