Vorausgefüllte Steuererklärung sorgt für mehr Komfort
Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER)
steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen
Einkommensteuerklärungen online eingereicht.
Das entspricht einem Anstieg um
rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt.
„Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Das
elfte Jahr in Folge ist die Zahl der online abgegebenen Einkommensteuererklärungen
angestiegen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard
Rohleder. „Ein Grund für das steigende Interesse sind die Anstrengungen der
Finanzverwaltung, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten
Steuererklärung für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu
sorgen.“
Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose
Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein
elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus
dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung
und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung
über das Internet.
Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der
Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin.
ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen
kann, und ist deshalb kein Ersatz für die fachkundige Unterstützung eines
steuerlichen Beraters oder eine professionelle Steuerberatungssoftware
kommerzieller Anbieter.
Abgabefrist für 2014 ist der 31. Mai 2015
Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31.
Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate
länger Zeit.
Das Programm ElsterFormular
Der BITKOM gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet
stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur
Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine
Funktion zum Versenden der Steuererklärung.
ElsterFormular steht auf der
Website www.elster.de als Download bereit. Die ELSTER-Komponenten zur
elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller
Steuer-Software enthalten.
Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version
der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von
Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig
überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren.
Ausfüllen der Steuererklärung:
Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man
die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen
Steuerformularen auf Papier entsprechen.
Allerdings wird diese Form beim
Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies
erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch ist die
Bearbeitung am Computer etwas mühseliger und unübersichtlicher, weil am
Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden kann.
Die
Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder
und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps,
wie Steuern gespart werden können.
Beim Ausfüllen der elektronischen
Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm
gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen
beantworten.
Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER
vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Irrtümer und
kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.
Erstmals vorausgefüllte Steuererklärung
Ab 2014 unterstützt die
Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen.
Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt
über sie gespeichert hat.
Insbesondere werden solche Daten abrufbar sein, die
Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z.B. Ertragsbescheinigungen von
Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen).
Um seine Daten
einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal
anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer
entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder einen
Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei
der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.
Übermittlung der Daten
Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und
mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige
Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift
und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular
druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck
sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt.
Der zweite Weg ist das
elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne
Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos
unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die
Eingabe der Steuernummer erforderlich.
Das Web-Angebot ElsterOnline
Ohne die Installation eines Programms kann
inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische
Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.
Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn
dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen
der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des
Finanzamtes bereitgehalten werden.
Die Finanzverwaltung ist bemüht, ihr Service-Angebot bei der elektronischen
Steuererklärung weiter zu verbessern. So weist z.B. Nordrhein-Westfalen in den
Steuerbescheiden auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die
anerkannten Abzüge aus. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen
zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen
(elektronischer Bescheiddatenabgleich).
Hinweis zur Methodik
Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der
Finanzverwaltungen.