Sonntag, 12. April 2015

Können Kunden ihren DSL-Vertrag kündigen, wenn die Geschwindigkeit zu gering ist?

DSL-Anbieter bietet nicht maximale Bandbreite

Foto: Aka / pixelio.de

Telekommunikationsdienstleister locken mit schnellen Internetverbindungen. Doch was können Kunden unternehmen, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit hinter der vertraglich vereinbarten zurückbleibt?

Das Amtsgericht München musste entscheiden, ob ein Kunde seinen DSL-Vertrag aus diesem Grund außerordentlich kündigen kann.

Ein Kunde schloss mit einem Internetanbieter einen DSL-Vertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hieß es dabei, dem Kunden werde eine maximale Bandbreite "bis zu 18 Mbit/s" bereitgestellt.

Tatsächlich kamen bei ihm jedoch nur zwischen 30 bis 40 % dieser Geschwindigkeit dauerhaft an. Daraufhin kündigte er den DSL-Vertrag außerordentlich, also noch vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit.

Hiermit war der Anbieter nicht einverstanden.