DSL-Anbieter bietet nicht maximale Bandbreite
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Telekommunikationsdienstleister locken mit schnellen Internetverbindungen. Doch was können Kunden unternehmen, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit hinter der vertraglich vereinbarten zurückbleibt?
Das Amtsgericht München musste entscheiden, ob ein Kunde seinen DSL-Vertrag aus diesem Grund außerordentlich kündigen kann.
Ein Kunde schloss mit einem Internetanbieter einen DSL-Vertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hieß es dabei, dem Kunden werde eine maximale Bandbreite "bis zu 18 Mbit/s" bereitgestellt.
Tatsächlich kamen bei ihm jedoch nur zwischen 30 bis 40 % dieser Geschwindigkeit dauerhaft an. Daraufhin kündigte er den DSL-Vertrag außerordentlich, also noch vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit.
Hiermit war der Anbieter nicht einverstanden.