Mittwoch, 16. September 2015

WLAN-Gesetz gefährdet etablierte Online-Geschäftsmodelle

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen WLAN-Gesetz 


Oliver Süme
Foto: eco.de
Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Mit der überfälligen Klarstellung, dass WLAN-Betreiber das Haftungsprivileg genießen, trägt der Gesetzgeber zwar zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei. 

Allerdings knüpft er die Haftungsprivilegierung an sogenannte "angemessene Sicherungsmaßnahmen, die der Betreiber gegen unberechtigten Zugriff ergreifen muss. Dies kann Anmelde- und Registrierungsprozesse erforderlich machen, die den Zugang zu öffentlichen WLAN-Diensten verkomplizieren und neue Rechtsunsicherheit schaffen“, sagt eco Vorstand Politik 


& Recht Oliver Süme. „Aus unserer Sicht gibt es hier erheblichen Nachbesserungsbedarf. Jetzt ist es Aufgabe der zuständigen Bundestagsausschüsse, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.“

Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf allerdings auch neue Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung. Diese Änderungen werden in der öffentlichen Diskussion bislang kaum wahrgenommen, obwohl sie erhebliche Folgen für viele Online-Geschäftsmodelle und ihre Nutzer haben könnten. Besonders kritisch bewertet eco die aus dem Gesetz resultierenden negativen Folgen für Host-Provider. 

Gesetzgeber gefährdet zahlreiche etablierte Geschäftsmodelle


Die neu eingeführte Regelung für sogenannte „gefahrgeneigte Dienste“ verstoße nicht nur gegen Europarecht, sondern torpediere die gesamte Host-Provider Branche. „Es ist völlig unklar, was ein gefahrgeneigter Dienst sein soll. Der Gesetzgeber gefährdet durch diesen schwammigen Begriff zahlreiche legale und etablierte Geschäftsmodelle wie Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste und setzt sie einem unnötigen Haftungsrisiko aus“, so Süme.

Der Verbesserung des Urheberrechtsschutzes diene diese Regelung nicht, da „schwarze Schafe“ vom Ausland aus agierten und damit unbehelligt blieben.

„Diese Regelung ist ein Zugeständnis an die Partikularinteressen der Musik- und Medienindustrie und schafft ein innovationsfeindliches Klima für die Entwicklung von Cloudservices. Die Bundesregierung gefährdet damit einen der bedeutendsten Wachstumsmärkte in Deutschland. Dieses Gesetz könnte dazu führen, dass Deutschland bald nicht nur WLAN-Wüste, sondern auch Cloud-Wüste ist“, so Süme.