Sonntag, 17. August 2014

Urteil: Impressum in Xing-Profilen unzureichend und abmahnfähig

Das Landgericht Stuttgart hat das Impressum in den Nutzerprofilen bei Xing für unzureichend erklärt



Freiberufler, Unternehmensinhaber sowie Geschäftsführer drohen Abmahnungen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Gegen das Urteil wurde bereits Revision eingereicht.


Das Urteil des Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 11 O 51/14) bezieht sich auf den Paragraf 5 des Telemediengesetzes. Die Form des Impressums sei unzureichend, da es nicht direkt ersichtlich ist. 

Es reiche nicht aus, dass das Impressum sich am unteren rechten Rand des Nutzerprofils von Xing befindet. Zudem soll eine kleinere Schriftart für die Verlinkung auf das Impressum ebenfalls ausschlaggebend gewesen sein. 

Da der Verweis sich außerhalb des eigentlichen Textblocks befindet, würden Besucher des Profils diesem keine weitere Aufmerksamkeit schenken. 

Rechtsexperten sehen diese Argumentation jedoch kritisch, da viele prominente Webseiten auf dieselbe Weise auf ihr Impressum verweisen – darunter auch die Webseite der Bundesdruckerei.