Mittwoch, 24. Mai 2017

Fristlose Kündigung bei Änderung im XING-Profil erlaubt?

Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei ändert Berufsstatus auf "Freiberufler"


Bildquelle: I-vista / pixelio.de

Posts in sozialen Netzwerken haben schon einige Angestellte den Job gekostet. Doch sind die (fristlosen) Kündigungen eigentlich immer erlaubt? 

Das Landesarbeitsgericht Köln musste z.B. entscheiden, ob eine fristlose Kündigung zulässig war, weil ein Arbeitnehmer seinen Berufsstatus bei XING auf „Freiberufler“ änderte.

Eigentlich war schon alles geregelt: Der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei vereinbarte mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden sollte. Kurz vor Ende des Anstellungsverhältnisses änderte der Mitarbeiter aber seinen Berufsstatus bei dem sozialen Netzwerk XING in „Freiberufler“. Hiervon bekam auch sein Arbeitgeber Wind und sprach deswegen eine fristlose Kündigung aus.

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Dienstag, 16. Mai 2017

Jung, digital und immer online: Für die Generation Z gilt mobile first

Bereits mehr als ein Drittel der 6- bis 7- Jährigen nutzt ein Smartphone



Das Smartphone ist immer dabei, Emojis und Video-Schnipsel sind das neue Telefonieren und YouTube-Stars die größten Idole: Kinder und Jugendliche in Deutschland sind immer früher, immer länger und immer mobiler im Netz unterwegs. 

Während 2014 noch 39 Prozent der 6- bis 7-Jährigen angaben, zumindest gelegentlich das Internet zu nutzen, ist es heute bereits rund die Hälfte (48 Prozent). Auch die verbrachte Zeit im Internet stieg in diesem Zeitraum sprunghaft an, von 11 Minuten 2014 auf heute 39 Minuten täglich. Ähnlich sieht die Entwicklung bei den 8- bis 9-Jährigen aus. Hier steigerten sich die Werte der Internetnutzer auf 81 (2014: 76) Prozent. Die verbrachte Zeit im Internet hat sich dabei binnen drei Jahren fast verdreifacht von damals 16 auf heute 43 Minuten. 

Deutlich öfter als noch vor drei Jahren nutzen Kinder und Jugendliche Smartphones und Tablets, oft sogar die eigenen. Während vor drei Jahren erst 20 Prozent der 6- bis 7-Jährigen ein Smartphone beziehungsweise Handy nutzten, sind es jetzt 38 Prozent, die Tablet-Nutzung stieg gar von 28 auf 64 Prozent. 

Ab 12 Jahren gehört ein eigenes Smartphone zur Standardausstattung


Über ein eigenes Smartphone verfügen 67 Prozent der 10- bis 11-Jährigen (2014: 50 Prozent), ab 12 Jahren gehört das Gerät dann für so gut wie alle Jugendliche zur Standardausstattung. Insgesamt betrachtet haben 87 Prozent der Kinder ab 10 Jahren ein eigenes Smartphone (2014: 79 Prozent), beim Tablet sind es 33 Prozent (2014: 17 Prozent). „Der Medien- und Internetkonsum von Kindern und Jugendlichen wird immer mobiler. Ins Internet „zu gehen“ ist den Kindern von heute völlig fremd, sie sind „always on“ – egal wo und egal wann“, sagte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg bei der Vorstellung der Studie, für die 926 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren befragt wurden. „Die Generation Y ist in die entstehende digitale Welt reingewachsen. Die Generation Z ist nun die erste Altersgruppe, die vom Kindesalter an mit digitalen Technologien aufwächst.“

Das Smartphone wird bereits von den Jüngsten als mobiler Alleskönner eingesetzt. 88 Prozent nutzen es zum Telefonieren, es folgen Musik hören (83 Prozent), Messenger (82 Prozent), Kamera und Internet (je 78 Prozent) sowie andere Anwendungen (61 Prozent). Mehr als jeder Zweite (51 Prozent) sagt, dass er sich ein Leben ohne Handy nicht mehr vorstellen kann. Allerdings ist das Smartphone in jeder vierten Familie offenbar auch Grund zur Diskussion. So sagen 26 Prozent der Smartphone-Nutzer im Alter von 10 bis 18 Jahren, dass es zu Hause oft Streit gibt, weil das Handy zu viel genutzt wird.


Im Unterschied zum Smartphone werden stationäre und sperrigere Geräte wie Computer und Laptop immer unbeliebter, genauso wie Geräte ohne Internetzugang. Einen eigenen Fernseher haben beispielsweise nur noch 32 Prozent (2014: 41 Prozent). Dafür wird der Smart TV immer beliebter: 2014 besaßen 7 Prozent einen Smart-TV, heute haben bereits 29 Prozent der Kinder und Jugendlichen einen internetfähigen Fernseher. Im Internet wird aber zunehmend mobil gesurft. Während 2014 noch 46 Prozent mit dem stationären PC ins Internet gingen, sind es heute nur mehr 35 Prozent. Die Beliebtheit des Laptops zum Surfen sank im gleichen Zeitraum von 65 auf 49 Prozent. Tablet und Smartphone steigerten sich hingegen um 19 bzw. 12 Prozentpunkte auf 48 und 77 Prozent.



Hohe Beliebtheit der sozialen Netzwerke


Bei den sozialen Netzwerken und Messengern dominiert WhatsApp quer durch alle Altersgruppen: 72 Prozent der 10- bis 11-Jährigen nutzen den Chatdienst bereits. Bei den älteren Jugendlichen ab 14 Jahren ist es dann beinahe jeder (96 Prozent). Auch die Beliebtheit anderer Netzwerke steigt mit zunehmendem Alter deutlich. YouTube nutzen etwa jeder zweite 10- bis 11-Jährige (51 Prozent) und drei Viertel aller 16- bis 18-Jährigen (76 Prozent) zumindest ab und zu auch aktiv. 


Die hohe Beliebtheit der Sozialen Netzwerke zeigt sich auch darin, dass bereits mehr als jeder Dritte (36 Prozent) sagt, dass der eigene Lieblingsstar ein YouTube-Star ist. Damit sind die sogenannten Social Influencer beliebter als Idole aus den klassischen Bereichen Sport (23 Prozent) und Schauspiel (18 Prozent). „Die "Generation Z" schafft sich ihre eigenen Idole. Social-Media-Stars wie Sami Slimani oder Dagi Bee faszinieren Teenager und haben ein Millionenpublikum“, so Berg. Das haben inzwischen auch Unternehmen erkannt. Internetstars tauchen zunehmend im klassischen Marketing, etwa in TV-Werbespots und Magazinanzeigen auf. „Immer öfter hören Eltern als Berufswunsch ihrer Kinder: YouTube-Star.“

Nicht nur das Phänomen Social-Media-Star profitiert vom „always on“ der Jugendlichen, auch Streaming-Anbieter wie Spotify oder Deezer haben Zulauf. Musik hörten 2014 noch 59 Prozent der jungen Generation online, mittlerweile sind es 66 Prozent. Damit hat das klassische Musikhören von CDs nur noch einen minimalen Vorsprung von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Musikstreaming. Im Videobereich hat Streaming DVD und Blue-Ray bereits überholt.



Gerade Kinder dürfen im Internet nicht allein gelassen werden


Ihre Internetaktivitäten betrachten Kinder und Jugendliche recht reflektiert. 62 Prozent geben an, dass sie darauf achten, welche persönlichen Informationen sie über sich selbst ins Netz stellen. 54 Prozent sagen außerdem, dass sie darauf achten, welche Informationen, zum Beispiel Fotos oder Kommentare, über sie im Internet sichtbar sind. „Die meisten Jugendlichen gehen im Internet sorgsam mit persönlichen Informationen um. Dazu trägt auch die aktive Einflussnahme der Eltern bei“, sagte Berg. Sechs von zehn der befragten Kinder und Jugendliche sagen, dass ihre Eltern sie darum bitten, nicht zu viel Privates preiszugeben. Beinahe ebenso vielen (57 Prozent) erklären die Eltern auch, was im Netz erlaubt ist und was nicht. Nur jeder Zehnte sagt, dass es die Eltern nicht kümmert, was er im Internet tut. „Gerade Kinder dürfen im Internet nicht allein gelassen werden. Wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder von Anfang an begleiten und unterstützen, indem sie gemeinsam mit ihnen in diese Welt eintauchen“, so Berg.

Darüber hinaus sollte die Vermittlung von Internetkompetenz aus Sicht des Bitkom einen festen Platz in den Lehrplänen der Schulen bekommen, um Kindern und Eltern Orientierung zu geben. Weitere Informationen und praktische Tipps vom sicheren Surfen im Web über kostenlose Jugendschutzprogramme bis hin zur Soforthilfe im akuten Mobbing-Fall bieten zahlreiche private und staatliche Initiativen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Hinweisen für Eltern und weiterführenden Links hat der Bitkom hier zusammengestellt.

Freitag, 5. Mai 2017

Elektronische Rechnungen verschlanken Prozesse und sparen Papier

E-Invoicing könnte Kosten massiv senken


Foto: Gila Hanssen  / pixelio.de


In Deutschland werden Schätzungen der Bundesregierung zufolge jährlich rund 32 Milliarden Rechnungen ausgetauscht, zu über 90 Prozent in Papierform.1 Das sind bei einer Seite pro Rechnung rund 144.000 Tonnen Schreibpapier, was der Ladung von etwa 48 kompletten Güterzügen entspricht2. Das Einsparpotenzial für das Ausdrucken, Versenden, Frankieren und den entsprechenden Empfangsprozess geht allein in Deutschland in die Milliarden Euro pro Jahr. Dennoch liegt der Anteil elektronischer Rechnungen aktuell noch im einstelligen Prozent-Bereich.

„Daher suchen immer mehr Unternehmen nach Möglichkeiten, Rechnungen elektronisch zu stellen, zu übertragen und zu verarbeiten. Dieses ‚E-Invoicing‘ senkt Kosten signifikant“, sagt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der Kompetenzgruppe E-Commerce im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Eine Umfrage unter mittelständischen Unternehmen der Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V. zeigt, wieviel es noch zu tun gibt: Nur 9 Prozent der Unternehmen versenden ausschließlich elektronische Rechnungen, 37 Prozent benutzen nur die Papierform und 48 Prozent versenden Rechnungen teils elektronisch und teils auf Papier.

Europäische Standards für E-Invoicing entstehen


Für papierlose Rechnungen verbreitet und gebräuchlich sind zurzeit PDF-basierte Lösungen. Größere Unternehmen nutzen den internationalen Standard EDIFACT. Branchenlösungen sind ebenfalls etabliert, etwa der Standard VDA 4938 des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA). Ein Vorschlag für hybride Rechnungen ist das Format ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). In hybriden Rechnungen sind die Daten in zwei Komponenten gespeichert, in strukturierter Form als XML-Daten und parallel als direkt lesbare ikonische PDF Daten.

„Damit die digitale Transformation im E-Invoicing gelingt, ist es notwendig, auf europäischer Ebene offizielle und damit verlässliche Standards zu definieren. Auf deren Basis lassen sich offene Systeme konstruieren, mit denen elektronische Rechnungen universell erstellt, übertragen, empfangen, verarbeitet und archiviert werden können“, so Hofmann weiter. Ein europaweit einheitliches System sollte Insellösungen einzelner Branchen und Unternehmen möglichst bald ablösen.

Vier Gründe, warum Unternehmen jetzt auf elektronische Rechnungen setzen sollten:
  1. Kosten: Elektronische Rechnungen senken gegenüber Papierrechnungen im Unternehmen Kosten für Ausdruck, Papier, Kuvertierung und Frankierung
  2. Prozessvorteile: Mit papierlosen Rechnungen gelingt die Fakturierung sicherer und schneller, auf den Mittelstand zugeschnitten sind hybride Rechnungsformen wie ZUGFeRD, die PDF und XML-Daten vereinen
  3. Zukunftssicherheit: Derzeit entsteht mit CEN TC 434 ein offizielles europäisches Format. Entsprechend EU-Direktive 2015/55/EU müssen öffentliche Verwaltungen in der EU ab November 2018 E-Rechnungen akzeptieren und verarbeiten können
  4. Ökologischer Beitrag: Bis zu 250.000 Tonnen Schreibpapier lassen sich in der EU einsparen, das entspricht der Ladung von über 80 kompletten Güterzügen
Die Situation der digitalen Rechnungen hat der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. in einer aktuellen Studie „Akzeptanzfaktoren des E-Invoicing“ untersucht.

1 Vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12. Oktober 2016

2 Bei einem A4-Blatt pro Rechnung mit einem Gewicht von ca. 5 Gramm

Donnerstag, 27. April 2017

Tipps zum Umgang mit dem Handy am Arbeitsplatz

Dienst ist Dienst


Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/chajamp - Fotolia
Viele Dinge sind per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. 
Arbeitnehmer sollten allerdings wissen, wann sie ihr Handy für private Zwecke nutzen dürfen.

Kurz schauen, wie der Lieblingsverein gespielt hat, schnell das supergünstige Hotel für den nächsten Urlaub buchen oder einfach nur eine WhatsApp verschicken: All das ist per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diese kurzen Auszeiten verbieten? "Der Arbeitnehmer wird für seine Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit bezahlt und nicht für die Durchführung privater Angelegenheiten und somit auch nicht für das private Surfen im Internet. Aufgrund dessen darf der Arbeitnehmer grundsätzlich während der Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen, da er - außerhalb der Pausen - seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen hat", erklärt Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen.

Private Telefonate nur in Notfällen


Manchmal geht es nicht anders: Eingeschränkte Sprechzeiten machen es oft unmöglich, erst nach Dienstschluss Arzttermine zu vereinbaren. "In dringenden Notfällen ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, ausnahmsweise privat während der Arbeitszeit zu telefonieren", so Weidenthaler. Dies gelte aber nur dann, wenn das Telefonat unaufschiebbar sei, etwa wenn ein dringender Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden könne: "Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall die Verpflichtung, ein solches privates Telefonat zu dulden, wobei der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelte. Ansonsten, so Weidenthaler, sei die private Handynutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich ein Abmahnungsgrund, da der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletze. 

Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die private Handynutzung während der Arbeitszeit duldete, müsse er vor Ausspruch einer Abmahnung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er die private Nutzung künftig nicht mehr dulde.

Absolutes Handyverbot zulässig


Um Konflikte rund um die Handynutzung zu vermeiden, sind einige Arbeitgeber dazu übergegangen, ein striktes Handyverbot am Arbeitsplatz zu erteilen. "Nach derzeitiger Rechtsprechung ist der Arbeitgeber berechtigt, ein generelles Handyverbot auszusprechen. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht steht zwar noch aus, aber es ist zu erwarten, dass es ein striktes Handyverbot für zulässig erachten wird", so Weidenthaler. 

Der Arbeitgeber könne aber nicht verlangen, dass ein Smartphone oder ein Handy vor Arbeitsbeginn abgegeben werde: "Dies würde in unzulässiger Art und Weise in die Eigentumsrechte des Arbeitnehmers eingreifen."

Handys dürfen nicht an den Firmen-PC


Das Smartphone wird heute als Kamera, Unterhaltungs- oder auch Speichermedium genutzt. Viele Arbeitnehmer sind deshalb geneigt, ihr Smartphone ab und zu an den Firmenrechner anzuschließen, um Bild-, Musik- oder Textdateien herauf- oder herunterzuladen. 

Davon rät Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen ab: "Der Arbeitnehmer darf sein Handy nicht an den Firmen-PC anschließen, um Fotos oder Dateien zu übertragen. Schließlich ist der Firmen-PC Eigentum des Arbeitgebers und darf nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für private Dinge genutzt werden." 

Zudem berge der Datentransfer das Risiko, dass auf diese Weise gegebenenfalls Viren auf den Firmen-PC gelangen könnten.